RN/223

20.10

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Berufsrechts-Änderungsgesetz enthält vieles, was sachlich richtig und auch notwendig ist. Die österreichische Rechtsanwaltschaft hat ein eigenes, historisch gewachsenes Versorgungssystem, und dass dieses neu aufgestellt werden soll, ist nachvollziehbar. 

Eine gemeinsame Versorgungseinrichtung kann Verwaltung vereinfachen, regionale Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen ausgleichen und natürlich auch langfristig Stabilität erhöhen. Auch alle anderen Punkte, die hier genannt werden, sind sinnvoll. Inhaltlich bleibt aber offen, welche Rechtsanwaltskammern tatsächlich mitgehen. Das Gesetz ermöglicht eine Gründung ab sechs Kammern, und ich hoffe wirklich sehr, dass da alle Kammern mitgehen – das bleibt natürlich der Kammerautonomie überlassen. 

Ein weiterer Punkt – er wurde auch schon genannt – ist die Verbesserung für die Elternschaft. Das geht meines Erachtens auch in eine richtige Richtung, aber wir sind lange nicht dort, wo Mann und Frau sein sollten, denn Sie bleiben leider auf halber Strecke stehen. Wenn Frauen automatisch adressiert werden und Männer einen Betreuungsnachweis brauchen, schreiben wir alte Rollenbilder fort, denn das Ermöglichen der Vereinbarkeit darf nicht nach Geschlecht sortiert werden, sondern nach tatsächlicher Verantwortung für ein Kind – und die haben beide Elternteile. (Beifall bei den Grünen.) Insofern ist mein Plädoyer, es auch den männlichen Rechtsanwälten zu ermöglichen und da Incentives zu setzen, dass auch sie in Karenz gehen. Ich glaube, das ist längst an der Zeit. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Matznetter [SPÖ].)

Das sind alles wichtige Regelungen, aber ich muss trotzdem das parlamentarische Verfahren kritisieren, denn ein Gesetz, das Pensionen, Anwartschaften, Rücklagen, Kammerautonomie und so weiter betrifft, verdient meines Erachtens auch eine ordentliche Begutachtung. Ich hätte mir gewünscht, dass das die NEOS hier im Hohen Haus auch ansprechen, denn zehn Tage – mit einem Wochenende und einem Feiertag dazwischen – bedeuten kein ernsthaftes parlamentarisches Verfahren. Wenn selbst der Verfassungsdienst sagt, er könne in dieser Frist nicht inhaltlich prüfen, dann ist das kein Detail; das ist ein ernst zu nehmendes Problem, eine Missachtung des parlamentarischen Verfahrens. (Beifall bei den Grünen.)

Ich ersuche Sie noch einmal eindringlich, das Parlament ernst zu nehmen. Wir werden da mitgehen, wir werden zustimmen, aber das nächste Mal überlegen wir es uns zweimal, wenn Sie noch einmal mit so einem kurzen Begutachtungsverfahren daherkommen. (Beifall bei den Grünen.)

20.13

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.