RN/224
20.13
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Alma, ich nehme deinen Aufruf sehr ernst, falls du das hören möchtest. Ja, das entspricht nicht unserem Anspruch, den wir uns selbst gesetzt haben, und ich kann mich auch nur im Namen meiner Fraktion dafür entschuldigen. (Abg. Zadić [Grüne]: Danke!)
Meine Damen und Herren, mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz beraten wir heute eine Novelle, die auf den ersten Blick etwas technisch erscheinen mag, aber es geht um eine ganz, ganz grundsätzliche Frage, nämlich: Können Frauen in der Rechtsanwaltschaft Familie und Karriere unter einen Hut bringen, ohne dafür berufliche und/oder finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen?
Die Zahlen sprechen eine ganz deutliche Sprache: Im Studienjahr 2023/2024 waren fast 58 Prozent der Jusabsolventen Frauen. Auch in der praktischen Ausbildung setzt sich dann dieses Bild fort: Frauen stellen rund 53 Prozent der Konzipienten; aber dann reißt eben diese Entwicklung ab: Von den etwas mehr als 7 200 eingetragenen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen sind lediglich 1 860 Frauen, das sind nur 25,6 Prozent. Noch einmal zusammengefasst: 58 Prozent der Jusstudierenden; dann geht es runter auf 53 Prozent der Konzipient:innen; und dann sind es 25 Prozent, die auch Rechtsanwältinnen beziehungsweise Partnerinnen in einer Kanzlei werden.
Das ist natürlich ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist, weil da einfach nicht die Qualifikation das Problem ist, sondern eben die Rahmenbedingungen. Wir haben hervorragend ausgebildete Juristinnen, sie beginnen ihren Weg in die Rechtsanwaltschaft, sie absolvieren mehrjährige Ausbildungen, sie legen anspruchsvolle Prüfungen ab – und trotzdem werden eben viele von ihnen nicht selbstständige Rechtsanwältinnen oder Partnerinnen in einer Kanzlei.
Genau da setzt diese Novelle an: Sie verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Karriere und sorgt dafür, dass es eben längere und flexiblere Beitragsbefreiungen rund um die Geburt und die Kinderbetreuung gibt. Der entscheidende Fortschritt ist eben, dass Eltern künftig trotz Beitragsbefreiung die vollen Beitragszeiten erwerben können, weil die Kinderbetreuung eben nicht zu geringeren Pensionsansprüchen oder Nachteilen in der Altersvorsorge führen darf.
Wichtig ist auch, dass das auch Vätern zur Verfügung steht – das ist vielleicht auch eine wichtige Information –, wenn sie eben die überwiegende Betreuung ihrer Kinder übernehmen, denn Gleichstellung beginnt eben da; das ist nicht eine Sache, die nur die Frauen zu erledigen haben, sondern das ist Verantwortung beider Elternteile.
Ich freue mich, dass wir hier einen guten Schritt gemacht haben, damit eben in Zukunft die vorhin erwähnten Zahlen nicht weiter so hinunterrasseln und wir erfolgreiche Rechtsanwältinnen haben, die Kinder und Karriere unter einen Hut bringen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Zadić [Grüne].)
20.16
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, jetzt gelangen Sie zu Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.