RN/228

20.21

Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen das, wenn wir zum Beispiel eine Waschmaschine zu Hause haben, die den Geist aufgibt: Dann überlegen wir uns: Ja lohnt sich das eigentlich, die zu reparieren? – Dann schaut man, wie viel eine Reparatur kosten würde. Der unabhängige Reparaturbetrieb sagt: Nein, kann ich nicht reparieren, ich habe den Code dafür nicht, weil man das nach der Reparatur freischalten muss; ich bekomme die Ersatzteile, die dafür notwendig sind, vom Hersteller nicht!, und der Hersteller sagt: Nein, kann ich nicht reparieren!, oder die Reparatur wäre einfach zu teuer. 

Es gibt sehr viele Hindernisse, und viele Menschen greifen dann einfach zur Neuware, die dann meistens aus dem Ausland gekauft wird, zumindest im Ausland produziert wird, und österreichische Reparaturbetriebe schauen durch die Finger. Das ist ein wirtschaftliches Problem, das ist ein Ressourcenproblem, das ist ein Klimaproblem, und es betrifft viele Menschen, weil Reparaturen einfach sehr teuer sind. 

Die EU hat sich mit der EU-Warenreparaturrichtlinie dieses Problems angenommen, und nach zähen Verhandlungen konnte ein Recht auf Reparatur durchgesetzt und beschlossen werden. Das Gesetz, das wir heute beschließen, ist die Umsetzung dieser wirklich wichtigen Richtlinie.

Aber: Mit dieser Richtlinie hätte jetzt die Möglichkeit bestanden, wirklich einen großen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft zu gehen – wenn man diese Richtlinie ambitioniert umsetzt. Was macht aber leider diese Bundesregierung? Was haben Sie, Frau Ministerin, gemacht? – Es ist nichts anderes als eine Pflichtübung, eine Pflichtübung, die noch dazu nicht einmal ganz ausreichend ist, und eine Pflichtübung, die zu spät kommt, weil jetzt per Abändungsantrag das Inkrafttreten noch einmal nach hinten verschoben wird. Wir werden dieser Umsetzung daher auch nicht zustimmen. 

Das, was, glaube ich, einer der wichtigsten Punkte ist – ich habe es angesprochen –: Es geht im Prinzip darum, das Reparieren wieder attraktiver – aus Sicht des Konsumenten – zu machen. Wenn die Neuanschaffung günstiger ist, als das Gerät zu reparieren, na ja, dann machen das halt die meisten. Deswegen sieht die Richtlinie auch vor, dass Staaten Förderungen, Maßnahmen treffen sollen wie zum Beispiel eine Reparaturförderung oder steuerliche Maßnahmen, die dieses Verhältnis zugunsten der Reparatur verbessern. (Beifall bei den Grünen.)

Wir hatten so ein Instrument. Leonore Gewessler hat als Klimaministerin mit dem Reparaturbonus so ein Instrument geschaffen. Was machen Sie? – Sie schaffen dieses Instrument im Rahmen dieses Doppelbudgets ersatzlos ab. Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss gesagt, Sie haben nichts damit zu tun. Na ja, das ist das Gesetz, das dazu führen soll, dass wieder mehr repariert wird. Schaue ich in die Unterlagen, die Sie mitgeliefert haben, in die Wirkungsfolgenabschätzung: Dort steht, dieses Gesetz wird „keine wesentlichen Auswirkungen“ auf Abfallaufkommen, Ressourcenverbrauch oder Umwelt haben – sprich dieses Gesetz hat keine Wirkung. 

Schaue ich in die Wirkungsfolgenabschätzung des Budgetbegleitgesetzes zur Abschaffung des Reparaturbonus: Was steht da? – Durch die Abschaffung des Reparaturbonus oder, wie er umbenannt wurde, der Geräteretterprämie werden bis 2031 1,4 Millionen Geräte weniger repariert. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir mit dieser Richtlinienumsetzung erreichen wollen, das ist genau das Gegenteil von Kreislaufwirtschaft! Wir bewegen uns mit Ihren Maßnahmen wieder weg von einer Reparaturgesellschaft! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin, das ist das eine. Das andere ist: Man könnte ja meinen, dass sich wenigstens die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch diese Richtlinienumsetzung verbessern. Und ja, die Richtlinie ist schon gut, aber Sie machen eben nur eine Minimalumsetzung. Was aber noch dazukommt: Nach der bisherigen Rechtslage beginnt für einen erfolgreich reparierten Mangel grundsätzlich eine neue zweijährige Gewährleistungsfrist. Das, was Sie jetzt machen, ist eine Verschlechterung, weil das jetzt auf ein Jahr verkürzt wird – und das ist eine Verschlechterung für den Umweltschutz, eine Verschlechterung für den Konsumentenschutz, und deswegen werden wir diesem Gesetz auch nicht zustimmen. Schade um die verpasste Chance! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.26

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. (Abg. Shetty [NEOS]: Schon wieder Peter Wurm! Das hört ja gar nicht mehr auf!)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.