RN/234
20.41
Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen die Situation: Bei der Waschmaschine streikt plötzlich ein wichtiges Teil oder der Kühlschrank wird kaputt. Meistens passiert das genau dann, wenn man es am wenigsten brauchen kann. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Meistens passiert es, wenn er voll ist!) Dann steht man vor der Frage: Reparieren lassen oder gleich neu kaufen? Für ganz viele Menschen ist diese Frage überhaupt keine Kleinigkeit, es ist natürlich eine Kostenfrage.
Es ist aber auch eine Frage des Respekts gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten, denn wer ein Gerät gekauft hat, soll nicht vorschnell zum Neukauf gedrängt werden, wenn eine Reparatur möglich ist. Und genau darum geht es beim Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Mit diesem Gesetz setzen wir die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in österreichisches Recht um. Reparatur wird damit als wichtige Option gegenüber Ersatz oder Neukauf gestärkt. Das ist gut für die Konsumentinnen und Konsumenten, und es ist gut für ein Wirtschaftssystem, das stärker auf Kreislauf, auf Ressourcenschonung und auf nachhaltigen Konsum setzt.
Ein zentrales Instrument ist das neue europäische Formular für Reparaturinformationen. Damit informieren Reparaturbetriebe klar und nachvollziehbar, was gemacht wird, was es kostet, wie lange es dauert und unter welchen Bedingungen die Reparatur erfolgt. Werden diese Bedingungen vom Verbraucher akzeptiert, kommt der Reparaturvertrag zu genau diesen Konditionen zustande. Das schafft Transparenz und Transparenz ist Verbraucherschutz.
Besonders wichtig ist auch das neue Recht auf Reparatur durch den Hersteller. Bei Mobiltelefonen, Tablets, Kühlschränken, Waschmaschinen, Geschirrspülern sollen zentrale Teile künftig über Jahre reparierbar sein. Das stärkt die Konsumentinnen und Konsumenten und macht Reparatur im Alltag wieder realistischer. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Man kann mit der Hand auch abwaschen!)
Wichtig ist auch: Eine Reparatur darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil zuvor ein anderer Betrieb oder eine andere Person repariert hat. Auch im Gewährleistungsrecht wird Reparatur attraktiver: Wer sich bei einem Mangel für Verbesserung, also Reparatur entscheidet, bekommt eine einmalige Verlängerung der Gewährleistungsfrist um ein Jahr.
Das sind ganz konkrete Verbesserungen. Reparatur darf nicht die Ausnahme sein. Reparieren muss wieder eine echte Möglichkeit werden – für die Menschen, für ihre Geldbörsen und für einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.44
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.