RN/62

Präsidium

RN/62.1

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das ausreichend unterstützte, schriftliche Verlangen vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 zu verlesen, damit diese Teile mit dem Schluss der Sitzung als genehmigt gelten. 

Ich verlese:

„Tagesordnungspunkt 1:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 561 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/2 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/1 wird abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 562 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 3:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 563 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 4:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 564 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 4/1 EA wird abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 5:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 565 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.“


RN/62.2

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall. 

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.


Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 14.35 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Die Sitzung ist geschlossen.