RN/62
RN/62.1
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das ausreichend unterstützte, schriftliche Verlangen vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 zu verlesen, damit diese Teile mit dem Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich verlese:
„Tagesordnungspunkt 1:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 561 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/2 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.
Der Abänderungsantrag Beilage 1/1 wird abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 2:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 562 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 3:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 563 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 4:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 564 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 4/1 EA wird abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 5:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 565 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.“
RN/62.2
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 14.35 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Die Sitzung ist geschlossen.