RN/43

12.30

Abgeordnete Dr. Barbara Kolm (FPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Geräten und hier! Der Verhandlungsgegenstand dieses Tagesordnungspunktes ist eine Änderung im Finanzstrafgesetz und im Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, damit künftig die grenzüberschreitenden Auskunftsersuchen zwischen den Finanzstrafbehörden der EU-Mitgliedstaaten einfacher, reibungsloser, schneller und effizienter erfolgen können. 

Das wäre eigentlich auch eine erste Maßnahme zur Entbürokratisierung, um die Dinge schneller zu machen, von denen viele von uns Freiheitlichen bei den Regierungsverhandlungen eingebracht, aber leider von der ÖVP abgelehnt worden sind, weil diese Entbürokratisierungsmaßnahmen für die ÖVP viel zu weitreichend waren. Das hätte nämlich das sogenannte Kammersystem massiv infrage gestellt, und die Zwangsmitgliedschaft hätte aufgehört, aber das wollten sie ja nicht.

Das heißt also: Worum geht es jetzt genau beim vorliegenden Tagesordnungspunkt? – Die Finanzstrafbehörden als zuständige Strafverfolgungsbehörden werden damit ermächtigt, auf Ersuchen einer zentralen Kontaktstelle oder einer zuständigen Strafverfolgungsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates vorhandene Informationen bereitzustellen oder vice versa um solche zu ersuchen. Es geht dabei um den erforderlichen und verhältnismäßigen Informationsaustausch zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Finanzstrafvergehen. Es handelt sich dabei jeweils um Daten, die den Finanzstrafbehörden ohne Ergreifen von Zwangsmaßnahmen zur Verfügung stehen. 

Die vorliegende EU-Richtlinie stammt ja aus dem Jahr 2023, und ihre Umsetzung wurde bisher auf die lange Bank geschoben. Das soll sich jetzt aber ändern. So weit, so gut. 

Wir Freiheitliche unterstützen diese Änderung des österreichischen Rechts, und wir begrüßen eine verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden, weil diese sogenannten White-Collar-Crimes und Finanzstraftatbestände ja keine Kavaliersdelikte sind, sondern das ist wirklich ein massives Problem für unseren Rechtsstaat.

Diese EU-Richtlinie ist im Übrigen eine von wenigen sinnvollen, aber eine von den 13 000 – 13 000! – Rechtsakten, die die EU-Bürokratie von 2019 bis 2023 produziert hat. Es ist mir klar, dass da natürlich auch nationale Regierungsmitglieder der Mitgliedstaaten ihren Anteil daran haben und kräftig bei der EU-Bürokratie mitwirken, um sich dann hinter der Kommission zu verstecken. Ich sage dazu nur ein Schlagwort: Bargeldobergrenze, die wir hier anders beschlossen haben.

Lassen Sie mich diese Gelegenheit nutzen und die Frage in den Raum stellen: Braucht es für diese sinnvolle Maßnahme die Maastricht-EU, die sich sang- und klanglos in eine Schulden-, Sozial- und Migrationsunion weiterentwickelt hat, ohne die folgenschweren Wirkungen, mit denen die Völker Europas zu kämpfen haben, zu berücksichtigen?

Da darf ich beispielsweise an die Äußerungen, die im Rahmen der European Parliamentary Week letzte Woche im Rahmen des Committee on Economic and Monetary Affairs, also im Econ, gefallen sind, erinnern: Finanzierung der strategischen Autonomie: nur durch eine Kapitalmarkt- und Bankenunion. Und jetzt hören Sie zu! Wörtlich: Wie die Sparguthaben der Europäer genutzt werden können, um die Finanzierung der Sicherheit, der europäischen Sicherheit, zu gewährleisten! – Die Sparguthaben der Europäer! Das ist eine Frage, die man sich in Brüssel stellt. Dazu darf ich nur sagen: Da müssen wir aufpassen, was mit unseren österreichischen Sparern und deren Sparguthaben passiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss sich auch kritisch zu jeder Art von fehlgeleiteter Staatsmacht äußern dürfen. Das gilt insbesondere für die Entwicklungen in der EU und das, was wir jetzt unter dem Stichwort EU-Verfassung erlebt haben. 

Jeder Jusstudent in Österreich hat vom Demokratiedefizit der Europäischen Union gehört, das wird in den Lehrveranstaltungen nonchalant vermittelt. Das ist aber ein ungelöstes fundamentales Problem, und darum dreht sich die freiheitliche EU-Politik, seit die EU-Verträge entsprechend gefasst wurden. Ja, damals waren wir zu Recht äußerst positiv gegenüber dem EWR und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eingestellt. Wie Sie wissen, hat sich das ja massiv zum Nachteil auch für unseren Arbeits- und Wirtschaftsstandort entwickelt. Ich darf nur daran erinnern: All die Regelungen, all die Verfahren, die Rechtsakte – vom Europäischen Green Deal über den Artificial Intelligence Act, die Lieferkettenrichtlinie, den Digital Services Act, die Corporate Sustainability Reporting Directive, die Chatkontrolle, den digitalen Euro, die Bargeldobergrenze bis zum EU-Vermögensregister – sind zum Nachteil unseres Arbeits- und Wirtschaftsstandortes entstanden. Dann wundert man sich, wenn eine ÖVP, eine EVP das massiv unterstützen. 

Kollege Ottenschläger hat ja gesagt, bei den Freiheitlichen gebe es überhaupt niemanden, der die EU positiv sieht. – Nein, die vier Grundfreiheiten, die dringend nötig sind, um den Binnenmarkt aufrechtzuerhalten, sehen wir sehr positiv. Was aber mit dieser Überbürokratisierung daraus gemacht worden ist, ist ein massives Problem und führt zu einem strukturellen Demokratiedefizit. Das ist die Thematik, die die EU-Kommission einfach nicht berücksichtigt. Sie hat keine Bürgernähe. Wir Freiheitlichen haben die Bürgernähe. Daher ist es auch wichtig, dass wir genau auf das aufpassen, was für unseren Arbeits- und Wirtschaftsstandort wichtig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wer es mit der liberalen Demokratie ernst meint, muss diese auch scharf kritisieren dürfen. Es wiegt nicht alles auf, wenn diese EU-Richtlinie – diese eine aus den 13 000 – für Österreich gut ist; also 12 999 könnten durchaus kritisch infrage gestellt werden.

Wir würden auch noch – ganz schnell – drei Punkte im Hinterkopf haben: Erstens: die drei Jahre der völkerrechtswidrigen Vollinvasion in der Ukraine, die drei Jahre, in denen sich die Brics-Staaten mehr oder weniger offen gegen den Westen beziehungsweise gegen den globalen Norden gewandt haben, und die drei Jahre, in denen die globale Weltordnung für völlig im Umbruch befunden wurde. 

Die EU-Kommission schaut da ganz unreflektiert zu – mit dem Green Deal, mit dem Schattenboxen, um das CO2 zu reduzieren. Das ist nichts, was für unseren Standort wichtig ist. 

Und, und das muss man jetzt sagen, denn es geht leider unter, wenn wir heute hier über das sehr positive Vorhaben, nämlich die berechtigte Bekämpfung von Finanzverbrechen, berichten: Es geht aber auch ohne EU-Richtlinien. Es wäre viel einfacher, wenn wir das auf nationaler Ebene für unseren Standort sicherstellen. 

Daher glaube ich, dass wir das zwar positiv sehen, aber weiterhin sehr, sehr kritisch beobachten, was die künftige Bundesregierung aus Österreich nach Brüssel meldet, was dort im Rat passiert, wann jeweils zum Nachteil des österreichischen Arbeits- und Wirtschaftsstandortes zugestimmt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Es liegt an uns, die Ordnung der Freiheit zu bewahren und dem Drang nach staatlicher Omnipräsenz entschieden entgegenzutreten. Nur so können auch zukünftige Generationen in einer Gesellschaft leben, die auf individueller Verantwortung, wirtschaftlicher Freiheit und sozialer Ordnung beruht. Nur im Rahmen einer Freiheitsordnung haben Beschlusssachen wie die heutige, nämlich der Kampf gegen Finanzdelikte, einen echten Sinn. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.39

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.