RN/46
Präsident Peter Haubner: Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 28 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien […] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan wird nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.