RN/52

15.34

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und werte Zuseher! Sehr geehrter Herr Präsident, zunächst möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich für die Gedenkminute bedanken, die heute zu Beginn der Parlamentssitzung abgehalten wurde. Leider macht es den Burschen, der ermordet wurde, nicht wieder lebendig. Es lindert auch nicht den Schmerz der Hinterbliebenen und jener, die verletzt wurden, aber es ist ein Zeichen des Mitgefühls, ein Zeichen der Anteilnahme. Ich denke, dass es seitens der politisch Verantwortlichen gut und wichtig war, dies auch hier im Hohen Haus zu tun. – Vielen Dank dafür. (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich war selber wenige Stunden nach diesem erbärmlichen islamistischen Anschlag in Villach. Ich habe dort auch persönlich wie viele andere sehr, sehr viele Emotionen erlebt, Menschen, die weinen, Menschen, die Angst haben, Menschen, die zornig sind, die fassungslos sind, die wütend sind. Und viele haben großes Verständnis dafür gezeigt, dass eben die Emotionen so waren und zum Teil klarerweise auch noch so sind, wie sie eben sind: Angst, Wut, Zorn nach diesem feigen, hinterhältigen Anschlag eines Islamisten. 

Es ist mir an dieser Stelle aber auch wichtig, zu sagen – weil auch der Titel der Dringlichen Anfrage so ist, wie er ist –, dass man neben den Emotionen, die man in diesen Stunden, in diesen Tagen in ganz Österreich, aber vor allem in der Stadt Villach und im Bundesland Kärnten gespürt hat, gesehen hat, auch große Dankbarkeit gespürt hat. Ich möchte auch heute ganz bewusst hier in diesem Plenarsaal diesen Dank aussprechen. Ich bedanke mich – gerade auch wieder vor dem Hintergrund des Titels der Dringlichen Anfrage – ausdrücklich bei den einschreitenden Sicherheitskräften der Polizei. Innerhalb von 7 Minuten waren unsere Einsatzkräfte vor Ort. Ein 42-jähriger syrischer Staatsbürger hat durch sein Engagement, durch seinen Mut, durch sein entschlossenes Handeln weitere Tote verhindert. Zwei Polizistinnen haben den Attentäter letztendlich verhaftet. Ich bedanke mich bei den Rettungskräften, Passanten – es wurde heute schon angesprochen –, die unmittelbar darauf geholfen haben, bei den Ärzten, die auch Menschenleben gerettet haben, weil weitere schwer verletzt waren und auf der Intensivstation waren, bei den Kriseninterventionsteams, die im Einsatz waren, vor allem an den Tagen danach, aber auch am Tag selbst, und bei den Lehrerinnen und Lehrern, die in den Schulen für die Schulkolleginnen und -kollegen da waren und mit ihnen diese dramatischen Situationen aufgearbeitet haben. 

Ich bedanke mich an dieser Stelle – ich habe das auch in diesen schwierigen Stunden persönlich getan – beim Land Kärnten, bei Landeshauptmann Peter Kaiser und seinem Stellvertreter Martin Gruber. Ich bedanke mich bei Günther Albel, dem Bürgermeister der Stadt Villach. Man hat in dieser so schwierigen, sensiblen Situation diese Geschlossenheit und dieses Zusammenhalten gespürt und man hat mit der Trauerwoche, die in Villach abgehalten wurde, auch der Trauer den Raum gegeben, der notwendig war. Neben den großen Emotionen, die nach so einem Anschlag verständlicherweise in allen Richtungen da sind, und der Dankbarkeit, die wir gegenüber vielen aussprechen können, ist es aber natürlich auch wichtig und notwendig – das ist mir völlig bewusst –, als Gesellschaft, als wehrhafte Demokratie, als Politik entsprechende Konsequenzen zu ziehen und Entschlossenheit zu zeigen. 

Ich möchte, bevor ich danach die Fragen beantworte, einige Punkte beispielhaft herausgreifen, die aus polizeilicher Sicht, vor allem aus Sicht des Innenministeriums, wichtig sind. Es gibt in diesem Bereich – das ist unbestritten – vieles zu tun. Es wurde vieles getan, aber letztendlich gibt es noch viel mehr zu tun. 

Der Kampf gegen den islamistischen Extremismus, gegen den islamistischen Terror ist wohl eine der zentralen Aufgaben des Verfassungsschutzes. Sie alle, die im Innenausschuss dabei sind, die den Verfassungsschutzbericht lesen und kennen, wissen, dass das jener Bereich ist, von dem die höchste Gefahr ausgeht, vor allem nach dem 7. Oktober 2023, nach dem feigen Angriff der Hamas auf die israelische Bevölkerung. Das ist der islamistische Extremismus, das ist der islamistische Terror, den wir mit aller Konsequenz und mit aller Nachhaltigkeit bekämpfen müssen. Wir, die Sicherheitsbehörden, haben dank internationaler Kontakte, dank internationaler Vernetzung, die in diesem Bereich so essenziell und notwendig ist, auch Anschläge verhindert – das wurde auch von Ihnen angesprochen, Herr Abgeordneter –, im Zusammenhang mit dem Konzert von Taylor Swift oder auch vor Kurzem, am 10. Februar, mit der Verhaftung eines 14-jährigen österreichischen Staatsbürgers mit türkischem Hintergrund, der – so ist der Stand der Ermittlungen – einen Anschlag am Westbahnhof plante. Die Verhaftung hat am 10. Februar stattgefunden, am 19. Februar wurde das letztendlich der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Weil da sehr oft etwas hineininterpretiert wird: Warum war da so viel Zeit dazwischen? – Weil Ermittlungen im Umfeld eben auch weitergeführt werden müssen. 

Der Verfassungsschutz ist gut aufgestellt. Da arbeiten von der Spitze bis in alle Bereiche, auch in die Landesämter für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung hinein exzellente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Damit komme ich zum Zweiten, und auch das spreche ich an dieser Stelle sehr offen an, das habe ich auch in den letzten Tagen immer wieder getan: Wir müssen jenen Behörden, jenen Sicherheitsbehörden, unserer Polizei Ermittlungsmethoden in die Hand geben, die modern und zeitgemäß sind. Sie alle wissen, dass es den Sicherheitsbehörden möglich ist, nach richterlichem Auftrag Briefe zu öffnen, Festnetztelefonie zu überwachen. Sie alle wissen: So findet Kommunikation heute nicht mehr statt. Kommunikation findet heute mit dem Smartphone, mit dem Telefon oder mittels Telegram oder anderen Messengerdiensten statt. Daher ist es notwendig, dass wir in diesem Bereich moderne und zeitgemäße Befugnisse haben. Es sind wenige Einzelfälle – der Verfassungsschutzchef spricht in diesem Bereich von 20 bis 25 Fällen pro Jahr –, wo dies notwendig sein würde. Wir reden nicht von Massenüberwachung, wir reden von ganz gezielten Fällen, um Terror, um Mord zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch die anlasslose Massenüberprüfung ansprechen, weil das nach dem Anschlag in Villach vor allem in der Öffentlichkeit sehr intensiv diskutiert wurde. Warum fordert die Polizei das? Warum sehen wir da eine Notwendigkeit? – Weil wir als Sicherheitsbehörden derzeit die Möglichkeit haben, in Bundesbetreuungsquartieren oder Landesquartieren, wo Asylwerber und Asylberechtigte untergebracht sind, Nachschau zu halten, zu kontrollieren. Im privaten Bereich darf die Polizei das eben nicht. Daher macht es Sinn, dass wir da nachschärfen und der Polizei auch diese Möglichkeit geben. Wenn man zu Recht von der Polizei verlangt, dass sie für die Sicherheit in diesem Land sorgt, muss man ihr auch die Möglichkeiten geben, für die Sicherheit zu sorgen. Daher hält die Polizei derartige Überprüfungen für richtig. Um ein Beispiel zu nennen: Im polizeilichen Bereich gibt es eine anlasslose Massenüberprüfung schon. Die Polizei tut das für die Verkehrssicherheit. Die Polizei tut das, um Tote im Straßenverkehr zu verhindern, um Alkolenker aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei werden anlasslos, aber letztendlich auch strategisch gezielt Menschen überprüft, und das muss auch in diesem Fall das Ziel sein, wie ich es genannt habe. 

Natürlich gibt es Zielgruppen, die dabei im Fokus stehen. Wenn wir auf die Attentate der letzten Jahre schauen, dann sehen wir in der Statistik eben – ich spreche das so direkt an, weil es so angesprochen werden muss –, dass es überdurchschnittlich oft syrische und afghanische Staatsbürger waren, die das getan haben, und dass statistisch erwiesen ist, dass es junge Männer im Alter von 15 bis 25 sind, die in diese Gruppen fallen. Dann müssen wir als Polizei doch in diese Bereiche genauer hineinsehen. Das ist ein Grund, warum ich diesen Vorschlag gemacht habe. Rechtlich ist es kein einfacher Vorschlag, aber wie es in diesem Bereich so ist, Herr Abgeordneter: Da gibt es keine einfache Lösung. Es gibt nicht die Lösung, es gibt keine schnelle Lösung, es gibt nur viele Maßnahmen, die man ergreifen muss, und auch diese ist eine, die ich, die die Polizei für notwendig erachtet. 

Ein weiterer Punkt, den ich für notwendig und wichtig halte, ist der Kampf gegen die illegale Migration, den wir auch konsequent fortführen müssen. An dieser Stelle sei auch gesagt: Das Ziel kann nur sein, illegale Migration gegen null zu drängen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wann wird das passieren?) Das muss der Anspruch der Polizei, der Behörde sein. Die Zahlen zur illegalen Migration sind zuletzt aus unterschiedlichen Gründen deutlich gesunken, etwa weil wir gut mit den Nachbarländern zusammenarbeiten, auch mit Ungarn. Operation Fox ist so ein Beispiel dafür, dass wir im Grenzraum von Österreich kontrollieren oder dass österreichische Polizisten an der ungarisch-serbischen Grenze oder am Westbalkan Dienst tun. Daher ist es gelungen, die illegale Migration zu senken. 

Nur als Beispiel – ich nenne einfach nur die Zahlen, jeder soll sich dazu selber ein Bild machen –: Im Jänner 2019 hatten wir 27 000 Asylwerber in der Grundversorgung, im Jänner 2025, also heuer, hatten wir 13 000 Asylwerber in der Grundversorgung. Es sind noch immer sehr viele, aber deutlich, um mehr als die Hälfte, weniger als im Jänner 2019. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Von 25 Asylquartieren in der Bundesbetreuung haben wir mittlerweile 17 geschlossen, weil wir illegale Migration weiter zurückdrängen und weil wir auch bei den Abschiebungen besser werden. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir müssen noch besser werden, auch das muss angesprochen werden. Dazu auch nur eine Zahl: Wir haben allein im Jänner dieses Jahres rund 250 Straftäter aus Österreich abgeschoben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wo schiebt ihr sie hin? – Nach Italien?)

Es sind also viele Punkte notwendig, und man könnte noch viele weitere nennen. Die Beispiele, die ich genannt habe, sind natürlich vor allem aus dem Innenressort, und man könnte viele weitere Beispiele nennen, wo weitergearbeitet werden muss, wo dieser Weg im Kampf gegen die illegale Migration konsequent gegangen werden muss. Auf europäischer Ebene ein gemeinsamer Asyl- und Migrationspakt, robuster EU-Außengrenzschutz: Es sind viele weitere Punkte, die hier angeführt werden müssen. 

Ich möchte zum Schluss – damit komme ich wieder zum Beginn meiner Rede – noch eine Anmerkung machen. Ich habe lange überlegt, ob ich diese Anmerkung tatsächlich machen soll, weil es letztendlich auch ein schwerwiegender Vorwurf ist. 

Wir haben heute zu Beginn der Sitzung jenes 14-jährigen Burschen gedacht, der durch einen feigen, hinterhältigen islamistischen Anschlag ermordet wurde. Und was ich jetzt sage, ist, dass dieser 14-jährige Bursche, dass seine Eltern, die Angehörigen, die das in großes Leid gestürzt hat, nach seiner Ermordung, nach diesem Anschlag noch einmal instrumentalisiert, ja zum Teil missbraucht wurden. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Unglaublich!) Ich sage das auch klar an dieser Stelle: Es gibt eine Organisation, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht – ich nenne einmal den Namen, das reicht: Identitäre –, die einmal jemand in diesem Saal als „NGO von rechts“, als unterstützenswerte Organisation bezeichnet hat. (Abg. Wurm [FPÖ]: Hättest länger nachdenken sollen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Diese vom Verfassungsschutz beobachtete Organisation (Abg. Wurm [FPÖ]: Braucht man einen großen Kopf zum Nachdenken!) hat als einzige (Abg. Ragger [FPÖ]: … hat damit zu tun, dass … gestorben ist in Kärnten! – Abg. Kassegger [FPÖ]: Ihr habt sicher nichts verstanden! Unterirdisch!) das Bild des 14-Jährigen für die Kundgebung und auch auf Social Media verwendet, um für eine politische Kundgebung Werbung zu machen. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Wenn ich der Vater wäre, ich hätte Sie aus Villach hinausgetrieben, das sage ich Ihnen jetzt! Sie und Ihr Schauspiel! Wenn ich der Vater wäre ...!) Das ist schäbig, das ist schändlich! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.

Ich glaube, Menschen, die so etwas tun, sollten sich schämen, und Menschen, die sich nicht von so etwas distanzieren, sollten sich auch schämen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. – Abg. Wurm [FPÖ]: … Versager! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie sollten sich schämen! – Zwischenruf des Abg. Kassegger [FPÖ].)

Ich komme - - (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Sie haben die politische Verantwortung für ein totes Kind, und dann trauen Sie sich, das hier so zu sagen! Beifall bei der FPÖ. – Gegenrufe bei der ÖVP. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Wenn ich der Vater wäre, ich hätte Sie aus Villach hinausgetrieben, ich sage Ihnen das voller Überzeugung! Sie mit Ihrem Schauspiel! – Ruf bei der FPÖ: Sie sind schäbig! Schäbig!)  Sie haben viele Fragen an mich gestellt. Ich gehe davon aus, dass Sie Interesse daran haben, dass ich sie jetzt auch beantworte, und ich werde sie jetzt sehr gerne für Sie beantworten.

Zur Frage 1:

Mit der Asylantragstellung im September 2020.

Zur Frage 2:

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen kam der Genannte über die Türkei nach Österreich. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Was ist da jetzt lustig daran?)

Zu den Fragen 3 und 4:

Jeder Asylwerber wird im Rahmen des Asylverfahrens polizeilich überprüft. Die Identität des Genannten wurde durch ein Ausweisdokument des Heimatstaates nachgewiesen.

Zur Frage 5:

Nein.

Zur Frage 6:

Über Asylanträge entscheidet in erster Instanz das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nach individueller Verfahrensführung. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Wie geht das, wenn er in Deutschland im Gefängnis sitzt? Wie geht das? Das ist doch ein Pfusch, was ihr da macht!) Im Rechtsmittelverfahren ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig.

Zur Frage 7:

Im September 2020.

Zur Frage 8:

Ende Jänner 2021. 

Zur Frage 9:

Nein.

Zur Frage 10:

Im österreichischen Asylverfahren gilt der Grundsatz der individuellen Verfahrensführung. In diesem Sinne wird unabhängig vom Herkunftsstaat bei jedem Antrag auf internationalen Schutz im Rahmen einer Einzelfallentscheidung abgeklärt, ob Verfolgungsgründe nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Gründe für subsidiären Schutz oder einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswerten Gründen vorliegen.

Zur Frage 11:

Er wurde erstmals und ausschließlich in Österreich registriert.

Zur Frage 12:

Das Ermittlungsverfahren wird vom BFA geführt.

Zur Frage 13:

Nein, da im gegenständlichen Fall keine Aberkennungstatbestände vorlagen.

Zur Frage 14:

Ja. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Das stimmt ja nicht!)

Zur Frage 15:

Nein.

Zur Frage 16:

Im September 2020 wegen Nichterfüllung der Einreisevoraussetzungen.

Zur Frage 17:

Entsprechend den rechtlichen Bestimmungen Deutschlands mit anschließender fremdenrechtlicher Abarbeitung bei der Landespolizeidirektion Salzburg. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Na, und die haben nichts ... gemacht?)

Zur Frage 18:

Nein, da die Überprüfung, ob in einem anderen Mitgliedstaat ein Asylantrag gestellt wurde, negativ ausgefallen ist.

Zur Frage 19:

Nein.

Zur Frage 20:

Nein.

Zur Frage 21:

Ist aktuell Gegenstand von Ermittlungen.

Zur Frage 22:

Das liegt nicht in der Zuständigkeit des österreichischen Innenministeriums.

Zur Frage 23:

Nein.

Zur Frage 24:

Wird ein in Österreich anerkannter Asylwerber im Ausland angehalten, erfolgt ein Dublinkonsultationsverfahren.

Zur Frage 25:

Nein.

Zur Frage 26:

Nein. Wie erwähnt wurde der Asylantrag im September 2020 gestellt.

Zur Frage 27:

Im Rahmen des Asylverfahrens zuerst im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen und in weiterer Folge in einem organisierten Quartier der zuständigen Landesgrundversorgung.

Zur Frage 28:

Nein. Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen hat ihren operativen Betrieb erst am 1. Dezember 2020 aufgenommen.

Zur Frage 29:

Nein.

Zu den Fragen 30 und 31:

Ob Kontakt zu Asylvereinen bestand, ist dem BMI nicht bekannt.

Zur Frage 32:

Ausschließlich Leistungen im Rahmen der Grundversorgung.

Zu den Fragen 33 bis 37:

Zu laufenden Ermittlungen kann ich keine Auskunft geben.

Zu den Fragen 38 bis 41:

Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist von einem Einzeltäter auszugehen.

Zur Frage 42:

Es handelt sich um einen niedrigen dreistelligen Bereich.

Zur Frage 43:

Alle.

Zur Frage 44:

Im Jahr 2024 wurden 66 Delikte nach § 278a Strafgesetzbuch, kriminelle Organisation, und 117 Delikte nach § 278b Strafgesetzbuch, terroristische Vereinigung, angezeigt.

Zur Frage 45:

Die Verurteilungsstatistik liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Justiz.

Zur Frage 46:

Auch das liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Justiz. 

Zur Frage 47:

2024 fanden 3 307 Außerlandesbringungen, 45 Prozent davon strafrechtlich verurteilt, statt. Allein im Jänner 2025 wurden knapp 1 000 abgeschoben, davon wie erwähnt 259 Straftäter. Darüber hinaus werden keine anfragespezifischen Statistiken geführt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.56

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Bundesminister.

Wir gehen in die Debatte ein. 

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung keine Rednerin und kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürst. Ich erteile es ihr. Eingestellte Redezeit: 6 Minuten.