RN/55

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Weil der Zwischenruf gekommen ist, der Herr Minister habe auch das Wort „schäbig“ verwendet (Ruf: Der soll zurücktreten!): Grundsätzlich kann man nach § 102 der Geschäftsordnung Personen, die hier sind – also auch einem Minister –, einen Ordnungsruf erteilen, nur war das Wort nicht an irgendjemanden hier im Haus gerichtet, sondern an eine Organisation. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Er ist aber Abgeordneter auch! Er ist auch Abgeordneter, bitte! – Abg. Leichtfried [SPÖ]: Zuhören! – Abg. Shetty [NEOS]: Jetzt hört doch einmal zu, was er sagt!) Er hat aber nicht sich selbst die Bezeichnung gegeben, er hat sie für eine Organisation, eine Institution, eine NGO – wie auch immer – außerhalb des Parlaments verwendet. Es gibt manchmal feine Unterschiede in der Auslegung der Geschäftsordnung. (Ruf bei der FPÖ: Das ist ja noch schäbiger! – Abg. Martin Graf [FPÖ]: Das ist ja noch schäbiger! Leute, die sich nicht wehren können ...!) – Herr Abgeordneter Graf, bitte unterlassen Sie diese Form der Zwischenrufe, wir brauchen die Stimmung nicht in irgendeiner Art und Weise aufgeheizt.

Der von Frau Abgeordneter Fürst eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er wurde im Saal aufgrund seines Umfanges auch verteilt und steht damit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gödl. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten.