Präsidentin Doris Bures: Ich eröffne die 91. Sitzung des Nationalrates.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Dr. Gudrun Kugler und Ing. Klaus Lindinger, BSc.
Zuweisungen
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die verteilte Mitteilung.
Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt.
Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde für den heutigen Sitzungstag eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: FPÖ 102, ÖVP 93, SPÖ 81, NEOS 51 sowie Grüne 48 Minuten.
Für Donnerstag, den 9. Juli, wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: FPÖ 153, ÖVP 140, SPÖ 122, NEOS 77 sowie Grüne 72 Minuten.
Außerdem wurde für Freitag, den 10. Juli, eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: FPÖ 136, ÖVP 124, SPÖ 108, NEOS 68 sowie Grüne 64 Minuten.
Die Mitglieder der Präsidialkonferenz haben für die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 Debattengliederungen festgelegt, die der Tagesordnung zu entnehmen sind.
Die vorgesehenen Untergliederungen werden am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten, die Sitzung wird danach jeweils unterbrochen.
Entschließungsanträge können nur bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht werden.
Die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 finden am Freitag, den 10. Juli, statt.
Die Abstimmungen über allfällig eingebrachte Entschließungsanträge erfolgen jeweils nach der dritten Lesung in der Reihenfolge ihrer Einbringung.
Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde vereinbart, dass die Redezeitregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäftsordnung nicht in Anspruch genommen wird. Bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied beziehungsweise bei Überschreitung von 10 Minuten für jede beziehungsweise jeden für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Staatssekretärin beziehungsweise ressortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet. Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder und Staatssekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass bei der ersten Debatte – UG 1 bis 6: Oberste Organe, und UG 10: Bundeskanzleramt inklusive öffentlicher Dienst – neben dem Bundeskanzler auch dem Vizekanzler sowie der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten eine abzugsfreie Redezeit von 10 Minuten zukommt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die jetzt lang dargestellte Redezeitvereinbarung; ich ersuche Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.