17.40

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport MMag. Michaela Schmidt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie alle wissen: Das aktuelle Budget steht im Zeichen der Konsolidierung. Das gilt auch für den Sport. Die finanziellen Möglichkeiten sind derzeit begrenzt und gerade deswegen setzen wir klare Prioritäten. Wir sichern einerseits die bewährten Strukturen des österreichischen Sports, schaffen Verlässlichkeit für die Verbände und investieren andererseits dort, wo jeder eingesetzte Euro langfristig den größten Mehrwert bringt: bei den jüngsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, unseren Kindern und Jugendlichen.

Insgesamt bleibt das Sportbudget auf einem stabilen Niveau. Nach rund 202 Millionen Euro im Jahr 2026 stehen 2027 etwa 205 Millionen Euro und 2028 rund 201 Millionen Euro zur Verfügung. Gerade unter den aktuellen budgetären Rahmenbedingungen ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass der Sport weiterhin einen hohen Stellenwert in Österreich genießt. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Besondere Bundessportförderung. Sie wird – wie zugesagt – wieder auf 120 Millionen Euro angehoben und erreicht damit das Niveau vor dem letzten Doppelbudget.

Von dieser Entscheidung profitieren mehr als 60 Fachverbände, die Dachverbände sowie unzählige Sportlerinnen und Sportler in ganz Österreich. Sie stärkt den Sport in seiner gesamten Vielfalt: vom Nachwuchsbereich über den Spitzensport bis hin zur täglichen Vereinsarbeit. Wir haben diese Erhöhung angekündigt und setzen sie auch konsequent um, weil erfolgreiche Verbandsarbeit und Vereinsarbeit auch ausreichende Planungssicherheit braucht. Nur so können die Verantwortlichen ihre Aufgaben für Athletinnen und Athleten, Vereine und die vielen ehrenamtlich Engagierten auch in Zukunft zuverlässig erfüllen.

Gleichzeitig investieren wir gezielt in ein Vorhaben, das eben zu den wichtigsten Projekten dieser Bundesregierung zählt und mir persönlich besonders am Herzen liegt: die tägliche Bewegungseinheit. Ja, weil regelmäßige Bewegung weit mehr ist als bloße Gesundheitsvorsorge. Sie stärkt die körperliche Fitness, sie fördert das seelische Wohlbefinden und sie vermittelt Kindern auch wichtige soziale Kompetenzen. Wer sich bewegt, lernt leichter, entwickelt Selbstvertrauen und erlebt Gemeinschaft, oder – wie wir schon öfter gesagt haben –: Bewegte Kinder sind gesunde Kinder, und gesunde Kinder sind glückliche Kinder. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aus diesem Grund erhöhen wir im Sport die Bundesmittel für die tägliche Bewegungseinheit um 25 Prozent. Da sind Mittel aus der Bildung oder Gesundheit nicht eingerechnet. Dafür werden zusätzliche 5 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Ich möchte betonen, dass diese zusätzlichen Mittel nicht auf Kosten des Sportbudgets gehen, sondern zusätzlich aus den Offensivmaßnahmen in der Budgetverhandlung kommen. So können rund 75 000 weitere Bewegungseinheiten finanziert werden, und ich glaube, es ist offensichtlich, dass sich der Ausrollungsgrad damit mathematisch erhöht – aber für manche scheint das eine zu schwierige Rechnung zu sein. Und ja: Es bedeutet einen unmittelbaren und dauerhaften Mehrwert für Zehntausende Kinder in unserem Land.

Ich möchte schon auch betonen: Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dieses Programms ist die enge Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport. Der Sport hat auch etwas von der täglichen Bewegungseinheit. Deswegen ist es auch legitim, dass wir Mittel des Sports hierfür einsetzen. Einerseits bringen qualifizierte Bewegungscoachs ihre Expertise direkt in Schulen und Kindergärten ein. Sie begeistern Kinder für Bewegung und schaffen so aber gleichzeitig den Zugang zu den Sportvereinen – dort, wo aus ersten Erfahrungen eben die langfristige Begeisterung für den Sport entsteht. Nur so kann es gelingen, dass wir es schaffen, dass Kinder ihre Kindheit am Sportplatz verbringen und nicht am Handy. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP].)

Selbstverständlich kann auch der Sportbereich leider nicht von den notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen ausgenommen werden. Die Einsparungen konzentrieren sich auf die allgemeine Sportförderung. Künftig werden wir die verfügbaren Mittel gezielter einsetzen und unsere Schwerpunkte klar definieren. Das führt dazu, dass Projekte außerhalb des Kernbereichs des Sportministeriums zurückgefahren werden müssen. Das sind die Projekte, Kollege Leinfellner, die Sie gerade kritisiert haben und wo Sie seit Freitag wissen sollten, dass genau diese Projekte in den Einsparungen der allgemeinen Sportförderung enthalten sind – wo Sie wiederum kritisieren, dass die Mittel für die allgemeine Sportförderung sinken. – Es ist wirklich schwierig, hier einen konkreten Weg zu finden. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Es gilt auch künftig, dass regelmäßig stattfindende, gewinnorientierte Veranstaltungen privater Anbieter, die oft mit Preisgeldern in Millionenhöhe werben, nicht länger aus den Mitteln des Bundessportbudgets unterstützt werden. Auch das senkt die Ausgaben in der allgemeinen Sportförderung. Auch das ist etwas, was die FPÖ zum Beispiel in Tirol oder in Oberösterreich kritisiert hat.

Hinter all diesen Entscheidungen steht ein klares Prinzip: Wenn die finanziellen Spielräume kleiner werden, dann muss jeder Euro dort eingesetzt werden, wo er den größten Nutzen für unsere Gesellschaft entfaltet. Deswegen setzen wir auf mehr Bewegung für unsere Kinder, auf starke Vereine und einen verlässlichen Rahmen für den organisierten Sport. Genau dort entsteht dann der nachhaltige Mehrwert für den Sport und für unser Land.

Ganz generell möchte ich mich hier trotzdem für die wirklich wertschätzende, über die Parteigrenzen hinweg stattfindende Zusammenarbeit mit allen Sportsprechern bedanken – auch wenn man es manchmal nicht glauben würde, wenn man dann die diversen Redebeiträge hier im Plenum hört. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

17.46

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lukas Hammer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.