19.38

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eine unabhängige und starke Justiz ist eine Grundbedingung für einen funktionierenden Rechtsstaat, und dafür braucht es selbstverständlich ausreichend Ressourcen. Doch das Budget dieser Regierung ist nicht nur sozial ungerecht, wie wir bei den massiven Kürzungen in der Mitte der Gesellschaft sehen, sondern das Budget gefährdet aus unserer Sicht den Rechtsstaat selbst. (Beifall des Abg. Schwarz [Grüne].)

Warum? – Weil die SPÖ schon wieder genau dasselbe macht, wie wir es viele Jahrzehnte hindurch gesehen haben: Gemeinsam mit der ÖVP wird wieder beim Rechtsstaat gespart, und das sage nicht nur ich, sondern die gesamte Justiz. Der OGH-Präsident spricht davon, dass die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind. „Noch funktioniere die Gerichtsbarkeit ‚einigermaßen gut‘, das könne sich aber bald ändern.“ Ich zitiere die OLG-Präsident:innen: „Ein bloßes Fortschreiben des Status quo“ reicht nicht aus.

Frau Ministerin, Sie müssen auf diese Warnungen hören und jetzt für die Justiz aufstehen. Sie sind insgesamt fünf Jahre im Amt und haben bis jetzt die Budgets für vier Jahre mitverantwortet. Das, was heute präsentiert wird, ist einfach viel zu wenig für die Justiz, es braucht wesentlich mehr. Die Justiz darf nicht kaputtgespart werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Strasser [ÖVP]: Ihr habt schon mehr geklatscht!)

Wenn man sich das Justizbudget anschaut – Abgeordneter Harald Stefan hat es ja auch schon gesagt –, erkennt man, dass es in den kommenden Jahren real sinkt. Im Jahr 2028 fehlen im Vergleich zu jetzt bereits 4,5 Prozent der Mittel, die es braucht, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Von einer Aufstockung ist gar keine Rede – ganz im Gegenteil, bis 2029 (Zwischenruf der Abg. Teiber [SPÖ]) droht sogar ein Abbau von über 200 Stellen in der Justiz, weil die Zahl der Vollzeitäquivalente sinken muss.

Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss behauptet, Sie müssen sich an den Ministerratsvortrag, dem Sie selbst zugestimmt haben, nicht halten. In diesem Ministerratsvortrag vom Juni dieses Jahres aber haben Sie mit zugestimmt, dass die Zahl der Vollzeitäquivalente effektiv von 12 200 Vollbeschäftigten auf 12 001 sinkt. Sie haben diesem Personalkürzungsplan zugestimmt und können jetzt nicht sagen, Sie hätten eine Überschreitungsermächtigung, denn die finde ich nirgends, es gibt sie im BFG nicht, es gibt keine Überschreitungsermächtigung. Das heißt, Sie müssen real kürzen.

Der Strafvollzug wurde auch schon angesprochen (Abg. Duzdar [SPÖ]: Die Missstände im Strafvollzug!): Strafvollzug braucht Geld, Strafvollzug braucht die notwendigen Mittel. Mit einem Blick ins Budget wird klar: 2028 gibt es auch im Strafvollzugsbudget weniger Geld als heute. – Frau Ministerin, wie stellen Sie sich das vor? Wie wollen Sie die Justizanstalten vor dem drohenden Kollaps bewahren (Abg. Duzdar [SPÖ]: ... Kollaps!), wenn Sie nicht ausreichend Geld für Sanierungen haben – und schon gar nicht für die nächsten zwei Jahre? Es ist Kürzen an der falschen Stelle.

Ein Punkt wurde auch erwähnt: Das ist die Bewährungshilfe. Es ist eine rein politische Entscheidung, wo man kürzt (Zwischenruf der Abg. Teiber [SPÖ]), und bei der Bewährungshilfe zu sparen, ist ein Fehler (Beifall bei den Grünen), denn die Bewährungshilfe schafft Perspektiven für Menschen, die im Gefängnis sind, sie senkt nachweislich die Rückfallquote. Es ist für mich unverständlich, dass eine sozialdemokratische Justizpolitik bei der Bewährungshilfe kürzt – das verstehe ich einfach nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Gleichzeitig steigen die Gerichtsgebühren. Meines Erachtens müssten diese Mehreinnahmen von 70 Millionen Euro direkt ins Justizbudget fließen und nicht in das allgemeine Budget des Finanzministers, damit er das irgendwo anders ausgeben kann. Die Justiz braucht das Geld ganz dringend. (Beifall bei den Grünen.)

19.43

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Grüner.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.