20.27

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (mithilfe einer KI-erzeugten Stimmimitation): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich zähle nicht zu den Menschen, die sagen, früher war alles besser; man darf jedoch Entwicklungen benennen, die auch dazu führen, dass die Justiz dieses Landes teilweise überlastet ist. Es sind nicht nur wir als Gesetzgeber schuld. Auch wenn wir zu selten der Versuchung widerstehen, aus jedem Anlass irgendetwas zu beschließen, glaube ich auch, dass wir bei manchen Beschlüssen zu wenig reflektieren, welche Folgen sie für die Justiz haben. Als Beispiel dient die Handysicherstellung samt Auswertung der Daten, die ein Bürokratiemonster ist. 

Es sind die Verfahren selbst, egal ob Straf- oder Zivilverfahren, die mehr und mehr verbürokratisiert werden. Schriftsätze, die früher fünf A4-Seiten lang waren, sind jetzt 25 Seiten lang; alles muss dreimal vorgebracht werden, weil keiner Gefahr laufen will, dass ein Instanzgericht fehlendes Vorbringen rügt. Verfahren, die früher einen halben Tag gedauert haben, dauern jetzt drei Tage. Die Spezialisierung des juristischen und technischen Wissens führt zu Verfahren, in denen sich nicht selten drei bis vier Sachverständige mit einer Detailfrage beschäftigen. Bei diesem Grad an Spezialisierung schwebt die Gefahr über uns, dass immer mehr Leute von immer weniger wissen; hoffentlich weiß am Schluss noch irgendwer irgendetwas. In der Folge explodieren die Akten vom Umfang her.

Ein kleines Beispiel aus der Praxis: Ein Bauträger wird von Erwerbern auf Gewährleistung geklagt, dieser hat – auch so eine neue Praxis – allen Auftragnehmern und Professionisten den Streit verkündet mit der interessanten Nebenerscheinung, dass der Akt vor der ersten Verhandlung – ich betone: vor der ersten Verhandlung – 1 000 Seiten umfasst. Auf der anderen Seite sitzt ein Richter, der das lesen und verwerten muss. – Vielleicht muss man die Regeln für die Nebenintervention auch überdenken. 

Ein Spiegel der Gesellschaft sind Gerichtsverfahren heute auch. Fakten sind quasi abgeschafft, vormals unschlagbare Beweise in Form von Urkunden oder Zeugen werden heutzutage mehr oder weniger negiert und zerdiskutiert.

Generell ist unsere Justiz oftmals Personen mit verdichtetem Rechtsbewusstsein zu sehr ausgeliefert. Jeder wird quasi bis zum bitteren Ende eines Verfahrens samt allen Rechtsmitteln durchgetragen. 

Sie sehen, meine Damen und Herren, man kann den Rechtsstaat auch missbrauchen. Es gilt, diesen Trends gegenzusteuern und den Richtern den Arbeitsalltag wieder zu erleichtern. Bürokratieexzesse wie Ablehnungsverfahren oder Verfahrenshilfen gehören dringend reformiert. Im Strafverfahren könnte man die Bestimmung über die Neudurchführung des Verfahrens wegen Zeitablaufs canceln oder auch die Strafverfügung stärken. Wir werden jedenfalls im Sinne der Entbürokratisierung und Deregulierung viele Verfahrensordnungsbestimmungen prüfen und gegebenenfalls abändern oder streichen müssen. 

Zudem ist die Justiz ziemlich geschlossen der Meinung, dass wir anstelle von Sonderprojekten über die eine oder andere zusätzliche Planstelle im juristischen Bereich nachdenken sollten. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob die Justiz da unrecht hat. 

Wir sollten jedenfalls intensiv nachdenken und dann entschlossen handeln. (Beifall bei ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)

20.31

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Süleyman Zorba.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.