20.31

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich habe leider eine sehr eingeschränkte Redezeit, ich hätte Ihnen aber viel zu sagen. Ich versuche, es einmal auf zwei Punkte zu konkretisieren. 

Ich weiß nicht, ob Sie sich noch daran erinnern können, aber bei der Einführung der Messengerüberwachung gab es ein Versprechen, nämlich Amtsmissbrauch härter zu bestrafen. Dazu gab es einen MRV Ihrer Regierung und auch einen einstimmigen Beschluss dieses Nationalrates, den Sie lapidar zur Seite geschoben haben, und Sie haben gesagt: Das werden wir nicht umsetzen! – Ich weiß nicht, was ich von einer Justizministerin halten soll, die Beschlüsse, die hier im Nationalrat gefasst werden, lapidar zur Seite schiebt. (Beifall bei den Grünen. – Rufe bei den Grünen : Wir schon! – Abg. Schallmeiner [Grüne]: Aber da sind ja andere schuld!)Das kostet kein Geld, Sie brauchen kein Budget, um das umzusetzen – und das ist eine Entscheidung dieses Nationalrates, das sollten Sie respektieren. 

Der zweite Punkt: die Datenschutzbehörde. Ich kann mich noch ganz gut daran erinnern, wie wir vergangenes Jahr über das Budget der Datenschutzbehörde gesprochen haben. Was war Ihr Versprechen? – Sie werden die Datenschutzbehörde mit genug Mitteln ausstatten, dass sie gut arbeiten kann. Was sehen wir jetzt? – Die DSB wird totgespart, obwohl sie zusätzliche Aufgaben bekommt. 

Wie soll das funktionieren: zusätzliche Aufgaben, weniger Budget? Das habe ich Sie im Ausschuss gefragt, keine Antwort dazu bekommen, und ich frage mich nach wie vor, wie Sie sich das vorstellen. 

Wer bei der DSB kürzt, kürzt bei den Grundrechten der Bevölkerung. Wie die SPÖ mittlerweile zu den Grundrechten steht, das haben wir bei der Umsetzung der Messengerüberwachung gesehen und das haben wir im Europäischen Parlament gesehen, wo die Europaabgeordneten der SPÖ der Chatkontrolle zugestimmt haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.33

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.