21.48

Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, mit diesem Doppelbudget verfolgen wir ein klares Ziel: Wir sparen dort, wo es möglich ist, und investieren dort, wo es notwendig ist.

Deshalb sparen wir nicht bei der inneren Sicherheit – denn Sicherheit ist keine Ausgabe, auf die man verzichten kann; sie ist die Grundlage für ein funktionierendes Land. 

Konsequente Rückführungen, der Stopp des Familiennachzugs und auch die Umsetzung des Asyl- und Migrationspaktes zeigen ihre Wirkung. Die Zahl der Asylanträge ist auf dem niedrigsten Stand seit 2014. Auch die Zahl der Menschen in der Grundversorgung ist massiv zurückgegangen. Deshalb konnte bei den Bundesgrundversorgungseinrichtungen von 30 auf nur noch acht Standorte reduziert werden.

Während Herbert Kickl mit seinen Freunden von der FPÖ in der Sandkiste sitzt, Festungen und Burgen baut oder mit Plüschflugzeugen spielt, arbeiten wir an Lösungen und setzen diese auch um. Besonders deutlich zeigt sich das bei den Rückführungen: Allein im April dieses Jahres mussten 4 840 Personen Österreich verlassen, gleichzeitig wurden lediglich 799 neue Asylanträge gestellt, das bedeutet, es verlassen deutlich mehr Menschen Österreich, als neue Asylanträge gestellt werden. Genau deshalb können wir auch bei der Grundversorgung sparen. Die Ausgaben sinken von rund 670 Millionen Euro im Jahr 2025 auf nur 540 Millionen Euro im Jahr 2027. 

Werte Kolleginnen und Kollegen, der konsequente Kurs dieser Bundesregierung und vor allem von unserem Bundesminister Gerhard Karner zeigen ihre Wirkung. (Abg. Hammerl [FPÖ]: Aha!) Wir stehen für Sicherheit und wir liefern Ergebnisse dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. von Künsberg Sarre [NEOS]. – Abg. Hammerl [FPÖ]: Seit wann?)

21.50

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu mehr vor. Die Beratungen zu diesen Themenbereichen sind somit beendet. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.