RN/233

16.19

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist leider Gottes ein bisschen eine Kraut-und-Rüben-Debatte, die wir da führen, weil hier eben mit Gesundheit auf der einen Seite und Soziales, Arbeit, Pensionen auf der anderen Seite alles beieinander ist. Vielleicht können wir das fürs nächste Mal so mitnehmen, dass man das etwas besser trennt. 

Ich werde jetzt insbesondere zur UG 21 sprechen, zum Thema Soziales und insbesondere zum Thema Pflege beziehungsweise zum Thema Menschen mit Behinderung. 

Frau Ministerin, nachdem ich die letzten Tage Revue passieren habe lassen und mir angeschaut habe, was jetzt alles passiert ist und was nicht, habe ich mir gedacht: Was wäre ein gutes Motto? – Dann ist mir das Motto meines alten Arbeitgebers eingefallen. Hausintern, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, war bei uns immer das große Motto: Go the extra mile!, sprich: Gehe einen oder zwei Meter extra mehr für deine Kundinnen und Kunden! 

Das ist etwas, das ich hier, ganz ehrlich, ein bisschen vermisse. Jetzt habe ich immer ein bisschen das Gefühl, dass es immer genau so weit geht, wie es halt der politische Diskurs von Ihnen verlangt. So weit, wie man eben durch Druck Sie und Ihr Haus dazu bringt, eben zu agieren und meistens zu reagieren. Beispiel PVA, diese Gutachterinnen- und Gutachterdebatte: Wie lange es gedauert hat, bis es da zumindest eine kleine, minimale Änderung gegeben hat, indem man gesagt hat, okay, ihr dürft Vertrauenspersonen mitnehmen!

Die Frage der unabhängigen Begutachtung, die Frage der Qualitätssicherung – alle diese Fragen sind überhaupt noch nicht erledigt. Ich weiß, im Regierungsprogramm steht auf Seite 120, dass es eine unabhängige Koordinierung für diese ganze Gutachterarie geben soll; aber trotzdem habe ich und haben auch die Menschen hier im Land nicht das Gefühl, dass da proaktiv eingegriffen wurde.

Ein anderes Beispiel: Reden wir über die mobile Pflege. Sie nehmen 100 Millionen Euro extra in die Hand und dafür gehört Ihnen auch Lob ausgesprochen. Da braucht man gar nicht zu diskutieren. Ich finde – und ich sage so etwas selten –, dafür kann man die Ministerin loben. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Jetzt kommt dieses große Aber, und es tut mir leid, dass ich dieses Aber aussprechen muss. Das Aber ist: Wie stellen wir sicher, dass dieses Geld in der mobilen Pflege am Ende des Tages wirklich ganz dort ankommt, wo die Menschen sind? Diese Frage konnte mir nicht sauber beantwortet werden. Da kann man sagen, wir machen eine Richtlinie, so wie Sie es eben im Budgetausschuss gemacht haben. Aber ein gebranntes Kind scheut das Feuer, und wir wissen ganz genau, wie zuverlässig die Bundesländer agieren, wenn man ihnen 100 Millionen Euro gibt und sagt: Aber ihr wisst eh, in der Richtlinie steht, ihr müsst es dafür nutzen! – Ganz ehrlich, da würden wir uns etwas anderes vorstellen. Wir möchten Sie da unterstützen, und zwar mit dem Antrag, den ich hiermit einbringe:

RN/233.1

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung der zweckgebundenen Verwendung der zusätzlichen Mittel für den Ausbau der mobilen Pflege durch Abschluss einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, mit den Bundesländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG abzuschließen, um sicherzustellen, dass die im Bundesbudget zusätzlich bereitgestellten 100 Millionen Euro für den Pflegebereich zweckgebunden und nachvollziehbar für den Ausbau der mobilen Pflege in den Bundesländern verwendet werden. Die Vereinbarung soll insbesondere klare Zielvorgaben, Kriterien für die Mittelverwendung sowie entsprechende Berichts- und Kontrollmechanismen enthalten.“


Wie schon gesagt, wir glauben, dass das der sinnvollere, der bessere Weg wäre, sicherzustellen, dass diese 100 Millionen Euro richtig, zielgerichtet sozusagen eingepreist werden und eben dort ankommen, wo sie sollen.

Vielleicht noch ein drittes Beispiel, der ATF: Sie haben ihn ja selber angesprochen. Sie sprechen immer von einem ausgeräumten Fonds. Wir sprechen davon, dass Sie die gleiche Situation vorgefunden haben wie wir. Dann gibt es genau drei Möglichkeiten: Die eine ist eine strukturelle Änderung. Die geht in dieser politischen Konstellation halt nur sehr schwer. Das anerkennen wir auch und das habe ich bereits mehrere Male Ihnen gegenüber gesagt. Die zweite Variante ist, zu kürzen, und die dritte Variante ist, anständig zu verhandeln, nämlich mit dem Finanzminister. 

Das ist halt in der Vergangenheit, wie wir es eben gemacht haben, genauso passiert. Sie haben es jetzt eben auch auf den Weg gebracht. Für 2027 gibt es nochmals eine Erhöhung gegenüber dem Status von 2024. Gegenüber 2028 ist die Erhöhung schon deutlich geringer und es wird eigentlich dann eben auch eine Kürzung werden. 

Das heißt, die große Herausforderung, die wir jetzt alle hier herinnen gemeinsam haben, wäre es, den ATF zu reformieren, oder Sie gehen wieder rüber zu Ihrem Kollegen, zum Herrn Finanzminister, und sorgen dafür, dass es eine anständige Dotierung für den ATF gibt. Letzteres würde ich mir erwarten, weil Letzteres ist wahrscheinlich die realistischere Variante; aber da wird es wahrscheinlich wieder so viel Druck brauchen, bis es halt nicht mehr anders gehen wird. (Beifall bei den Grünen.)

16.23

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/233.2

Sicherstellung der zweckgebundenen Verwendung der zusätzlichen Mittel für den Ausbau der mobilen Pflege durch Abschluss einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (207/UEA)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Pramhofer zu Wort gemeldet. Redezeit: 3 Minuten.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.