RN/238
16.39
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen und werte Zuseherinnen und Zuseher! Diese Bundesregierung greift in letzter Minute noch einmal tief in die Taschen der Menschen, die ohnehin weniger haben.
50 Millionen Euro kürzt sie bei den Selbstständigen mit ganz geringen Einkommen. Wie das? – Weil die Gutschrift der Krankenversicherungsbeiträge abgeschafft wurde, die im Rahmen der ökosozialen Steuerreform eingeführt wurde, die den Selbstständigen mit ganz geringen Einkommen bis zu 315 Euro Gutschrift im Jahr gebracht hat. Das hat der Bund den Sozialversicherungen ersetzt – jetzt nicht mehr.
Dabei – und deswegen sage ich: in letzter Sekunde – ist diese Gutschrift im Budget in der UG 24, die wir diskutieren, noch voll budgetiert. In einem Abänderungsantrag knapp vor der Ausschusssitzung, ganz in letzter Sekunde, wurde das plötzlich gestrichen. Das heißt, es ist keine budgetäre Notwendigkeit, sondern eine politische Entscheidung. (Beifall bei den Grünen.)
Und was dazu kommt: Während die Selbstständigen mit diesen geringen Einkommen zur Kasse gebeten werden, bleibt die gleiche Gutschrift, die ebenfalls im Rahmen der ökosozialen Steuerreform eingeführt wurde, für Bäuerinnen und Bauern bestehen. Also gekürzt wird offenbar dort, wo der Widerstand am geringsten ist – oder es vielleicht zu wenig Lobby gibt?
Aber damit nicht genug: Auch die Arbeitsplatzpauschale wird abgeschafft. Die Arbeitsplatzpauschale – wir erinnern uns – wurde eingeführt, damit Menschen, EPUs, kleine Unternehmen, die kein eigenes Büro haben, zu Hause nicht einmal ein eigenes Zimmer, in dem sie arbeiten können, pauschal die Kosten ihres Arbeitsplatzes für Strom, Miete, Heizung absetzen können. Das wird abgeschafft. Bisher war das bis zu 1 200 Euro im Jahr, je nach Umständen – das wurde komplett abgeschafft. Das heißt, wenn ich als Unternehmerin, Unternehmer zu Hause arbeite, dann ist das jetzt Privatsache. Ich kann das privat zahlen.
Gleiches gilt übrigens auch für die Telearbeitspauschale für die Unselbstständigen. Also wenn Sie als Unselbstständige:r – als Angestellter, als Angestellte – Homeoffice machen – sozusagen Homeoffice; es heißt Telearbeitspauschale – und Ihr Arbeitgeber ersetzt Ihnen pauschal etwas, dann zählt das künftig zum Einkommen und Sie müssen es voll versteuern und auch versichern – was übrigens einige rechtliche Fragen aufwirft, weil es eigentlich ein Kostenersatz ist.
Zusammenfassend kann man Folgendes sagen: Diese Regierung stopft ganz klar die Budgetlöcher – und ich vermute, ein solches war es bei diesem letzten Kürzen – auf dem Rücken derer, die eh schon wenig haben – das ist wirklich nicht gerecht! –, zum Beispiel Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, Einpersonenunternehmen, aber auch der Menschen im Homeoffice. An anderer Stelle schaut sie aber weg, zum Beispiel bei den Subventionen für Fossile oder den Millionenerben. (Beifall bei den Grünen.)
16.42
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Bogner-Strauß. 4 Minuten eingemeldete Redezeit.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.