RN/254
18.01
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Dieses Doppelbudget ist über weite Strecken leider nicht nur in Zahlen gegossene Ungerechtigkeit, es ist im Kapitel Pensionen auch in Zahlen gegossene Trickserei. (Beifall bei den Grünen.)
Warum? – 2025 wurde ja der sogenannte Nachhaltigkeitsmechanismus beschlossen – wenn man sich noch erinnern kann: ein besonderes Anliegen der NEOS. Mit dem Nachhaltigkeitsmechanismus wurden damals Ausgabenobergrenzen für Pensionen festgelegt, und bei Mehrausgaben von einem halben Prozent sollten ab 2035 ausgabendämpfende Maßnahmen gesetzt werden müssen. Für die NEOS ist das in Wirklichkeit das Instrument schlechthin, um ihre Vorstellungen von einer Pensionsreform – sprich Anhebung des Pensionsantrittsalters, Teilprivatisierung des Pensionssystems, niedrigere Pensionserhöhungen und so weiter – endlich durchsetzen zu können.
So, und was ist jetzt passiert? – Mit dem Doppelbudget 2027/2028 werden im Pensionsbereich Maßnahmen gesetzt – mit Wissen, mit Zutun der NEOS –, die den Nachhaltigkeitsmechanismus bereits im ersten Jahr des Bestehens verletzen. Da ist zum Beispiel die Kürzung der Pensionsbeiträge für Langzeitbeschäftigungslose durch das AMS. Das führt zu geringeren Versicherungsbeiträgen, einspringen muss das Budget, eingepreist waren ursprünglich 30 Millionen Euro, tatsächlich sind es jetzt 60 Millionen Euro. Besonders aber ist es die Abschaffung der Pensionsversicherungsbeiträge im Rahmen von Arbeiten im Alter, das ist diese Aktivpension, das kostet 380 Millionen Euro. Das können wir uns alles angeblich nicht leisten, aber dafür ist Geld da. Der Ausfall der Pensionsversicherungsbeiträge alleine beläuft sich auf 213 Millionen Euro, und auch die müssten aus dem Budget getragen werden.
So, und was gibt es jetzt für ein Problem, vor allem für die NEOS? – Weniger Einnahmen für die Pensionsversicherung heißt zwangsläufig höhere Ausgaben aus dem Budget. Schon ohne die Ausfälle durch Arbeiten im Alter, durch die Aktivpension, wird der Nachhaltigkeitsmechanismus bereits deutlich überschritten, und zwar 2027, also nächstes Jahr, gleich um ungefähr 174 Millionen Euro oder 0,78 Prozent.
Mit den 213 Millionen Euro Ausfall durch Arbeiten im Alter wäre die Abweichung noch viel, viel, viel höher. Das ist ja irgendwie peinlich für die Regierung, aber vor allem für die NEOS. Was tut man also, wenn man das Pensionskonto nicht belasten will, um bloß nicht den Nachhaltigkeitsmechanismus zu verletzen? – Man trickst. Man zahlt den Ausfall einfach aus einem anderen Budgetposten. Jetzt wird der 213-Millionen-Euro-Ausfall aus der Arbeitslosenversicherung abgedeckt und von dort an die Pensionsversicherung überwiesen. Also: Problem gelöst! (Beifall bei den Grünen.)
Dazu findet man dann eine schräge Argumentation, indem man einfach behauptet, die Abdeckung der Pensionsbeitragsausfälle für arbeitende Pensionisten aus dem Bereich Arbeit wäre schon okay, da – ich zitiere jetzt – „durch die steigende Beschäftigung Mehreinnahmen sowie Minderausgaben in der Arbeitslosenversicherung resultieren“.
So, jetzt stellt sich nur die Frage: Welche Mehreinnahmen für die Arbeitslosenversicherung durch die steigende Beschäftigtenzahl von Pensionisten entstehen da eigentlich und welche Mehrausgaben fallen weg? Pensionisten zahlen nämlich keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge und sie kriegen auch nichts aus der Arbeitslosenversicherung. Im Budgetausschuss gab es auf diese Frage keine wirkliche Antwort. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Keine Antwort, gar nichts!) Und das ist auch kein Wunder: eine Trickserei, damit sich die Pensionshardliner eine peinliche Blamage ersparen, auf Kosten von Transparenz, von Budgetklarheit und Nachvollziehbarkeit, ein offensichtlicher Versuch, das Parlament am Schmäh zu halten. – Sorry, ohne uns! (Beifall bei den Grünen.)
18.06
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ines Holzegger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.