RN/261
18.31
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Ich darf noch einmal kurz auf den Konsumentenschutz kommen. Kollege Wurm hat es ja schon vorgerechnet: Mit knapp 8 Millionen Euro ist der Konsumentenschutz nicht der größte Brocken im Budget, aber dennoch ist er ein wichtiger Hebel, wenn es um die Anliegen und um den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich geht. Auch in den Jahren 2027 und 2028 ermöglicht das Budget im Bereich des Konsumentenschutzes trotz Einsparungen weiterhin die Förderungen verbraucherrelevanter Organisationen und Projekte und bleibt trotz Sparmaßnahmen mit knapp 8 Millionen Euro stabil.
Insbesondere die Tätigkeit des VKI haben wir durch eine Basisförderung und durch den Werkvertrag zur Rechtsdurchsetzung ja sicherstellen können – und das ist gut so, wie wir immer wieder sehen. Ich darf da auch an die erst kürzlich durch den VKI erwirkte OGH-Entscheidung bezüglich der unzulässigen Gebühren bei der Fluglinie Ryanair erinnern. Dabei wurde entschieden, dass 14 von 15 Zusatzgebühren unzulässig sind – und gerade das ist jetzt zur Urlaubszeit, glaube ich, eine gute Nachricht für alle Konsumentinnen und Konsumenten. (Beifall bei der SPÖ.) Auch die Klagen gegen den Onlineriesen Temu, die Müllgebühren bei Festivals oder unzulässige Preiserhöhungen bei Streamingdiensten wurden alle durch den VKI durchgesetzt beziehungsweise verhindert. Der VKI konnte alleine im vorigen Jahr 94 Prozent aller Verfahren insgesamt positiv abschließen.
Auch andere Themen haben ihren Ursprung im Konsumentenschutz: Zum Beispiel ist uns noch allen der erfolgreiche Kampf gegen die Parkplatzabzocke in Erinnerung. Auch für die Problematik mit den versteckten Preiserhöhungen durch die sogenannten Mogelpackungen hat man eine Lösung finden können – und auch der Kampf gegen den Österreichaufschlag bei den Lebensmitteln ist nach wie vor ein wichtiges Anliegen im Konsumentenschutz. Auch andere Fördernehmer- und Schwerpunktprojekte, wie zum Beispiel der Ausbau der Schuldenberatung, können weiterhin umgesetzt werden.
Einsparungen sind nur im Sachaufwand erforderlich, etwa bei den Studien, Rechtsgutachten oder Umfragen – es gibt also keine Kürzung bei den anderen Punkten. Insgesamt können die Aufgaben im Bereich des Konsumentenschutzes auch in den Jahren 2027/2028 weiterhin im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten ordentlich wahrgenommen werden, und das ist gut so. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.34
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Hammer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.