RN/346

13.48

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Bundesheer als die bewaffnete Macht der Republik Österreich bedarf zum Zweck der Wiederherstellung der Fähigkeit der militärischen Landesverteidigung gemäß Artikel 79 B-VG einer langfristigen finanziellen Planungssicherheit. Diese langfristige Planungssicherheit kann es nur geben, wenn das Budget in einem entsprechenden Umfang für mehrere Jahre gesichert ist.

Eine langfristige budgetäre Sicherheit sorgt nämlich dafür, dass das Bundesheer seinen verfassungsmäßigen Auftrag – die militärische Landesverteidigung – erfüllen kann. Im Übrigen, Frau Bundesminister, ist das auch Ihr Auftrag. Ich darf an einen Ihrer Vorgänger erinnern, Bundesminister Lichal, der hier im Haus – ich zitiere – gesagt hat, er werde für eine funktionierende Landesverteidigung Sorge tragen und dafür auch trotz massiver Widerstände innerhalb der Österreichischen Volkspartei eintreten. – Zitatende.

Das 2022 hier im Haus beschlossene Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz ist einerseits ein Bekenntnis zum schrittweisen Aufbau von militärischen Fähigkeiten und andererseits auch dazu, nachhaltig die budgetäre Situation der Landesverteidigung zu verbessern. Bereits der Landesverteidigungsbericht 2024/2025 hielt aber fest, dass eine milliardenschwere Differenz betreffend die Mittelhöhe zwischen den Planungen des Generalstabs für die Umsetzung des Aufbauplans 2032 plus und dem tatsächlichen Budget für die Untergruppe 14: Militärische Angelegenheiten besteht. 

Faktum ist daher, meine Damen und Herren, dass die Zielsetzung im Aufbauplan ÖBH 2032 plus und das Ziel, die im Regierungsprogramm vorgesehenen 2 Prozent des BIPs für die Landesverteidigung zu erreichen, mit diesem Budget und dem Budgetfinanzrahmen nicht erreicht werden können. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Tanner.)

Dabei muss man festhalten, dass die geplante Novelle zum Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz ja auch im Regierungsprogramm steht, aber bis dato nicht umgesetzt wurde. In den nun beschlossenen Budgetbegleitgesetzen 2027/2028 taucht das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz nicht in der Liste der geänderten Gesetze auf. 

Österreich, meine Damen und Herren, gibt im Vergleich deutlich weniger für seine Verteidigung aus als die meisten anderen europäischen Staaten. (Zwischenruf des Abg. Matznetter [SPÖ].) In Europa gehört es damit zu den Schlusslichtern. Im Vergleich zu den 5 Prozent der Nato-Länder in Europa sind die 2 Prozent, die wir bis 2032 erreichen wollen, nahezu lächerlich. Mit unseren aktuell gerundet 1,2 Prozent des BIPs bleiben wir also weiterhin ein sicherheitspolitischer Trittbrettfahrer. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Ohne Luftraumüberwachung noch mehr!)

Abschließend möchte ich Ihnen im Hinblick auf die bevorstehende Sommerpause noch einige Überlegungen mitgeben. Ein glaubwürdiger Beitrag beruht auf drei Kriterien: Verlässlichkeit (Abg. Ofenauer [ÖVP]: Für viele Jahre!), Berechenbarkeit und Substanz. Im Anlassfall ist Österreich weder verlässlich, weil es beliebige Entscheidungen aufgrund der irischen Klausel treffen könnte, noch ist es berechenbar, was die allfällige Dimension einer Beteiligung beispielsweise an einer Abwehroperation anbelangt. Und was die Substanz, meine Damen und Herren, betrifft: Angesichts des aktuellen Zustands des österreichischen Bundesheers – und ich möchte in aller Deutlichkeit sagen, es ist nicht das österreichische Bundesheer der Freiheitlichen, der Volkspartei, der NEOS, der Grünen oder der Sozialdemokraten, es ist unser Bundesheer – sind durchaus Zweifel angebracht, ob das Land überhaupt in der Lage wäre, einen qualitativ relevanten Beitrag zu leisten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesministerin Tanner: Das machen die Soldaten jeden Tag!)

13.53

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Oberrauner

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.