RN/352
14.11
Abgeordneter Mag. Harald Servus (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer den Frieden wünscht, der rüstet für den Krieg – das wussten schon die alten Griechen und Römer. Dieser Satz besagt, dass militärische Stärke und Abschreckung der beste Weg sind, um potenzielle Feinde abzuwehren und so den eigenen Frieden zu sichern. Genau das tun wir mit diesem Budget: Wir rüsten uns, wir rüsten auf – andere Ressorts müssen sparen, müssen reduzieren. Unsere Frau Bundesminister konnte bei den Verhandlungen ein Budgetplus durchsetzen, das Budget für die Landesverteidigung geht damit erstmals über die 5-Milliarden-Grenze. – Danke, Frau Bundesministerin, aber auch danke, Herr Finanzminister, für die klare Prioritätensetzung, es ist halt wichtig.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Ausgaben für unsere Landesverteidigung liegen derzeit bei 1,2 Prozent des BIP, und – ja, das Ziel bleibt, Herr Kollege Schandor von der FPÖ – wir wollen die Ausgaben bis 2032 auf 2 Prozent des BIP steigern, auch wenn das herausfordernd ist. (Abg. Reifenberger [FPÖ]: Tun ist besser wie wollen!) Diese Investitionen erhöhen nicht nur unsere Verteidigungsfähigkeit, sie generieren Wertschöpfung im Land und sichern so auch wertvolle Arbeitsplätze. Es ist so, dass 1 Euro, der in unsere Landesverteidigung fließt, 2 Euro an Wertschöpfung auslöst, das freut mich als Wirtschaftsvertreter ganz besonders. Damit ist das Landesverteidigungsbudget ein echter Konjunkturturbo. – Danke, Frau Bundesministerin.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir leben auf keiner Insel. Vergessen wir nicht, unser Österreich war einmal: „Heiß umfehdet“ und „wild umstritten“ – wie es in der zweiten Strophe unserer Bundeshymne heißt. Ich danke unserer Frau Bundesminister für ihren Einsatz und wünsche ihr weiterhin viel Zähigkeit und Hartnäckigkeit. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.14
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Norbert Sieber.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.