RN/355

14.19

Abgeordneter MMag. Alexander Petschnig (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich aus diesem Sammelsurium an Themen auf die UG 15, auf die Finanzverwaltung, fokussieren – ein Thema, das für das Funktionieren der Volkswirtschaft sehr wichtig ist – nichtsdestotrotz wirkt es oft im Verborgenen –, und das ich heute für die Kolleginnen und Kollegen für ein paar Minuten vielleicht etwas ins Licht rücken darf. 

In dieser UG 15 sind – unter Anführungszeichen – „Einsparungen beim Personal“ in Höhe von 6,9 Millionen Euro in diesem Doppelbudget zu verzeichnen; die Zahl der Planstellen soll bis zum Ende der Bundesfinanzrahmenperiode um 653 oder – der Personalstand – um 382 Vollbeschäftigungsäquivalente sinken, davon in Masse bei operativen oder – wie es im Haus heißt – produktiven Dienststellen, Finanzämtern und Zollämtern. Das ist ein offener Widerspruch zu den selbstdefinierten Wirkungszielen, aber dazu vielleicht später. 

Ich möchte zuvor einige Fakten aufzählen, in der Hoffnung natürlich, dass Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Berichte des Rechnungshofes, die wir alle immer sehr gerne entgegennehmen, zu diesen Fakten zählen und ihnen diese Faktenqualität zubilligen. In seinem Bericht Bund 2014/14 zum Risikomanagement in der Finanzverwaltung hält der Rechnungshof fest, dass das durchschnittliche steuerliche Mehrergebnis eines Finanzbeamten das Zwölffache seiner gesamten Lohn- und Systemkosten beträgt, in einer speziellen Dienststelle der Großbetriebsprüfung, heute Finanzamt für Großbetriebe, sogar das Vierunddreißigfache. Das bedeutet – kann man sich vielleicht auch für den privaten Bereich vorstellen, wenn man Unternehmer oder Betriebsführerin oder Ähnliches ist –: Wenn man auf der Aufwandseite 80 000 Euro, so das damalige Durchschnittsgehalt, einspart, verzichtet man auf der Einnahmenseite auf 2,7 Millionen Euro. Das würde wahrscheinlich niemand von Ihnen im privaten Bereich machen, auf dem Rücken des Steuerzahlers beschließen Sie heute aber genau das. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Folge ist eine heftige Kritik des Rechnungshofes bezüglich übergroßer Sparsamkeit des BMF beim eigenen Personal. Ein starrer Abbau von Vollbeschäftigungsäquivalenten im Kernbereich der Steuerprüfung, dem sogenannten Produktivsegment, ist betriebswirtschaftlich kontraproduktiv, weil jeder nicht besetzte Arbeitsplatz den Staat ein Vielfaches an entgangenen Steuereinnahmen kostet. 

Es gibt auch Berichte über spezielle Organisationseinheiten, zum Beispiel der Bericht Bund 2018/35 und die Follow-up-Überprüfung im Bericht Bund 2022/4, KESt-Erstattungen nach Doppelbesteuerungsabkommen: KESt-Rückerstattungen ausländischer Antragsteller ohne ausreichende Prüfung durchgewunken, zuständiges Finanzamt personell und technisch mit komplexen internationalen Wertpapiertransaktionen völlig überfordert – dazu kommen wir dann auch noch. Der tatsächliche Schaden geht in die Hunderte Millionen Euro. 

Bericht Bund 2021/28 zu Umsatzsteuererstattungen bei digitalen Dienstleistungen: Die Finanzverwaltung ist technisch nicht ausreichend gerüstet, um zu kontrollieren, ob Onlineplattformen und Drittlandunternehmen die fällige Umsatzsteuer korrekt abführen oder ob Erstattungsanträge überhaupt zu Recht gestellt werden. Man erinnere sich, dass genau in diesem Bereich die Paketsteuer eingeführt wird. Es besteht laut Rechnungshof ein massives Risiko, dass Steuern fälschlicherweise erstattet oder gar nicht erst erfasst würden, und es wird ein strukturelles Ungleichgewicht verortet. 

Während beim Personal der Finanzverwaltung gespart wird, steigen die Antragszahlen und die Komplexität internationaler Steuergestaltungen massiv an. Wir können das zusammenfassen, die Gemeinsamkeit in diesen Berichten ist: strukturelle Überlastung durch Personalmangel. Das wird durch diese Beschlüsse, die Sie heute fassen, noch verschärft. Eingesparte Personalkosten sind ökonomisch kontraproduktiv, obwohl konjunkturschonend. Der Rechnungshof meint: Während in anderen Verwaltungsbereichen ein Personalabbau tatsächlich zu einer reinen Ausgabenreduktion führt, bewirkt eine geringere Steuerverwaltung einen massiven ungesteuerten Einnahmenausfall, der die erzielten Personalkosteneinsparungen um ein Vielfaches übersteigt. Die Einsparungen von 6,9 Millionen Euro bis 2028 führen demnach zu einem Einnahmenausfall von 82,8 Millionen Euro. 

Auf all das kommt das Argument der technischen Modernisierung durch künstliche Intelligenz; auch dazu die Fakten: Bericht Bund 2014/6, IT-Programm E-Finanz: Da hat die Finanzverwaltung über elf Jahre 97 Millionen Euro investiert. Dann wurde das Projekt ergebnislos wegen bereits veralteter Technik abgebrochen, mit der man aber noch immer programmiert hat, die jedoch noch immer nicht in Betrieb genommen worden ist – Definition von Sunk Cost. 

Bericht Bund 2022/21, Rechtsmittel in der Steuerverwaltung: Das BMF musste alte Kernsysteme künstlich am Leben erhalten, durch unzählige neue Einzelsysteme ergänzt, Medienbrüche inklusive. Das System verursacht manuelle Datenwüsten, Fälle müssen in mehreren verschiedenen IT-Verfahren parallel händisch eingepflegt werden, Systeme kommunizieren nicht miteinander, händischer Datenabgleich ist nötig, bindet massiv Personalressourcen und erhöht das Fehlerrisiko drastisch. Auch ich sehe hier natürlich Potenzial, aber da sollte man investieren und nicht kürzen.

Zum Bericht Bund 2024/16, Management der IT-Sicherheit im Finanzministerium – das ist besonders bezeichnend –: Die IT-Kernstrukturen stammen aus den 1980er-Jahren. Das muss man sich vor Augen halten. Wenn man schon etwas länger auf diesem schönen Planeten wandelt, wie ich auch, dann kennt man ja noch die Vor-Windows-95-Ära – Sie wissen das – mit Befehlszeilen, Editoren und Ähnlichem mehr. Das ist es, wie die Kolleginnen und Kollegen dort heute arbeiten müssen. Mich wundert, dass es dafür überhaupt noch Technikerinnen und Techniker gibt. Der Rechnungshof kritisiert, dass mitten im langwierigen und historisch fehleranfälligen Umstellungsprozess Personal drastisch reduziert wird. Das läuft Warnungen des Rechnungshofes völlig zuwider. Solange die Beamten in dem Flickenteppich der alten Systeme gefangen sind, führt Personalabbau unweigerlich zu massiven Kontrollverlusten und Steuerausfällen. 

Darauf, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, soll tatsächlich eine KI aufgebaut werden? Das funktioniert natürlich nicht, das ist utopisch. Die modernen KI- und Datenanalysesysteme brauchen perfekt strukturierte, leicht zugängliche und in Echtzeit abrufbare Datenströme. Das ist auf einem Altsystem aus den 1980er-Jahren wohl kaum möglich. Es ist bestenfalls ein neues Einzelsystem. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich das anhand der eigenen definierten Wirkungsziele anschaut, wäre das zum Beispiel die Sicherstellung der finanziellen Interessen der Republik Österreich und der Schutz der ehrlichen Steuerzahler. Ja, in der Tat! Ich behaupte aber, dass die finanziellen Interessen der Republik und die Interessen der ehrlichen Steuerzahler dadurch nicht sichergestellt, sondern geschädigt werden. Und die dadurch produzierten Einnahmenausfälle muss man erst mit neuen Steuern wieder aufwiegen – die Paketsteuer ist bereits genannt worden, andere werden folgen –, wobei sich die Haushalte wieder grün und blau ärgern müssen, weil man schon wieder neue Belastungen einführt. 

Oder: „Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.“ – Ja, Tax-Compliance ist ein wichtiges Ziel. Faktum ist aber, dass die Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung äußerst fraglich ist, denn Kontrolllücken – im definierten Fall – treten nicht dort auf – ich möchte jetzt nicht degoutant wirken –, wo sich ein Pensionist überlegt, ob die Gesundheitsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind und die Taxirechnung vielleicht auch noch reingeht, sondern solche Kontrolllücken entstehen bei komplexen Fallstrukturen. Die sind nun einmal bei Konzernen der Fall, bei internationalen Multis der Fall, bei Privatstiftungen und Ähnlichem mehr der Fall. Da wundert es mich schon, dass ausgerechnet ein der Sozialdemokratie zugehöriger Finanzminister dem – zumindest indirekt – Vorschub leistet. 

Betrugsbekämpfungspakete: Ja, denen haben wir selbstverständlich auch zugestimmt, wobei nicht alles im finanzstrafrechtlichen Sinn auch Betrug ist. Da geht es viel um Umgehungskonstruktionen. Diese sollte man entsprechend bekämpfen und da nicht einsparen.

Vielleicht zu guter Letzt – mit Rücksicht auf die verstrichene Zeit in aller Kürze – noch ein interessanter Punkt aus dem Budgetausschuss: Da wurde so quasi salopp gesagt: Na ja, das sind eh alles nicht besetzte VBÄs! Wenn man die streicht, schlägt das sowieso nicht zu Buche! Da würde ich Ihnen schon ans Herz legen, dass man sich vielleicht einmal mit der Personalabteilung zusammensetzt und überlegt, warum das BMF denn offensichtlich ein wenig attraktiver Arbeitgeber ist. Da könnte man sich schon Dinge überlegen, ob das nachträgliche Aufschnüren bereits beschlossener Beamtenpakete nicht sinnvoll wäre, ob derartige Kürzungen, veraltete Infrastruktur, politische Interventionen oder Postenschacher im Haus denn tatsächlich hilfreich sind und auf junge Menschen attraktiv wirken, die diesen Beruf ergreifen wollen.

Summa summarum sind die Einsparungen in der UG 15 eine miserabel schlechte Nachricht für alle Ehrlichen, für die einfachen Steuerzahler, die es sich nicht richten können, die sich teure Berater nicht leisten können, sondern die einfach nur dafür zahlen dürfen. Ich bitte bei allem Respekt um Verständnis, dass wir dieses Budget ablehnen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Matznetter

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.