RN/363
15.08
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mit einer Anerkennung beginnen. Ich glaube, eine sehr schwierige Aufgabe im Zusammenhang mit diesem Budget war es, das Defizit wieder herunterzubringen. Es gibt noch eine gewisse Diskussion darüber, aber ich denke, wir sind diesem Ziel jedenfalls wesentlich näher gekommen mit diesem Budget. Die Chancen sind gut, dass wir das Defizitverfahren verlassen können. Und dafür gebührt Ihnen auch eine Anerkennung, und die möchte ich Ihnen hiermit zollen. Das war sicher keine leichte Aufgabe, aber trotzdem wäre es auch besser gegangen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Dass es besser gegangen wäre, darauf möchte ich eingehen, auch im Zusammenhang mit der UG 16 (Zwischenruf des Abg. Oberhofer [NEOS]), den Bruttoabgaben. Da sieht man, dass eines sehr deutlich fehlt, nämlich eine Millionärsabgabe für Millionenerbschaften. Da haben ja NEOS und ÖVP immer argumentiert, dass das nicht ginge, weil die Abgaben in Österreich schon so hoch sind.
Laut dem Budgetdienst des Parlaments sieht man aber (eine Tafel mit der Überschrift „Anteil am Netto-Konsolidierungsvolumen“ über einem Kreisdiagramm mit der Beschriftung „ausgabenseitige Maßnahmen“, „einnahmenseitige Maßnahmen“ „2027“ sowie einem Kreisdiagramm mit der Beschriftung „ausgabenseitige Maßnahmen“, „einnahmenseitige Maßnahmen“ „2028“ auf das Rednerinnen- und Rednerpult stellend), dass diese Budgetkonsolidierung im Jahr 2027 zu 90 Prozent und im Jahr 2028 immer noch zu 60 Prozent über Einnahmenerhöhungen und über Abgabenerhöhungen saniert wird. (Abg. Maurer [Grüne]: Oi, oi, oi!) Das heißt, Sie machen genau das: Sie erhöhen die Abgaben, Sie erhöhen sie nur nicht für die Millionenerben. Das ist schon inklusive Ihrer Offensivmaßnahmen, von denen Sie immer sprechen, also beispielsweise der Lohnnebenkostensenkung. (Beifall bei den Grünen.)
Das heißt: Es ist schon okay, in Österreich die Steuern zu erhöhen; es ist okay, die Abgaben für Geringverdiener:innen, für Familien, für Pakete, für Elektroautos, fürs Homeoffice, für ältere Beschäftigte zu erhöhen. Alle dürfen mehr Steuern und mehr Abgaben zahlen, aber die Millionenerben nicht – und das ist ungerecht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Gewessler [Grüne]: Ja!) Es ist auch Ihre Entscheidung, das kann Ihnen niemand abnehmen. Das hat nichts damit zu tun, dass wir sparen müssen. Die Millionenerben stärker zur Kasse zu bitten, würde ja sogar dazu beitragen, das Budget zu sanieren, also diese Ausrede gilt nicht.
Ich bringe im Zusammenhang damit folgenden Antrag ein – und ich hoffe, dass sich uns noch andere Fraktionen anschließen und dem zustimmen:
RN/363.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Faire Besteuerung von Superreichen – Erbschaftssteuer für Millionenerben“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesvorschlag zu übermitteln, der die verfassungskonforme Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Millionenerbschaften, inklusive Erbersatzsteuer für Privatstiftungen und inklusive geeigneter Ausnahmeregelungen für Betriebsvermögen und Immobilienvermögen, vorsieht, um durch einen solidarischen Beitrag von leistungslosen Einkommen eine faire und sozial ausgewogene Budgetsanierung sicherzustellen und Spielräume für die Entlastung von echten Leistungsträgern zu schaffen.“
(Ruf bei den Grünen: Bravo!)
Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den Grünen. – Die Abgeordneten Maurer [Grüne] und Gewessler [Grüne]: Sehr guter Antrag!)
Diese Ungerechtigkeit, die ich da gerade angesprochen habe, gibt es auch in einem anderen Bereich, nämlich im Klimaschutz: Dieses Budget bringt große Ungerechtigkeiten mit sich, nämlich in Bezug auf zukünftige Generationen. Sie werden Klimaschäden ausgesetzt sein, weil im Budget nicht genug Mittel für den Kampf gegen den Klimawandel vorgesehen sind. Sie werden unter diesen Schäden leiden, weil auch für die Klimawandelanpassung keine Mittel vorgesehen sind. Sie werden unter den Strafzahlungen leiden; die das Budget belasten werden. Das muss ja irgendwer zahlen. Das werden auch zukünftige Generationen – und vielleicht sogar wir in der Zukunft – sein, weil wir die EU-Klimaziele nicht erreichen; und sie werden weiterhin den fossilen Energiekrisen, den Inflationskrisen und so weiter und so fort ausgesetzt sein, weil wir nicht schnell genug aus den fossilen Energieträgern ausgestiegen sind. Das ist also eine Verschiebung der Kosten in die Zukunft.
Auch das wäre anders gegangen: indem man die klimaschädlichen Förderungen, von denen Sie am Ende dieser Periode einen sehr kleinen Betrag eingestellt haben, sofort in einem größeren Ausmaß abgeschafft hätte.
Auch dazu möchte ich einen Antrag einbringen:
RN/363.2
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nachhaltige Budgetsanierung – Schluss mit klimaschädlichen Subventionen!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, Österreichs Verpflichtungen im Nationalen Energie- und Klimaplan umzusetzen und eine nachhaltige, sozial gerechte sowie konjunkturfreundliche Budgetkonsolidierung sicherzustellen, insbesondere durch die Abschaffung der klimaschädlichen Subventionen, wie im Antrag ausgeführt.“
Auch da bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].)
So, und jetzt abschließend – ich weiß nicht, ob Abgeordneter Matznetter noch da ist, aber es betrifft ja auch seine Kolleginnen und Kollegen –: Ich habe das schon eine ziemliche Chuzpe gefunden, dass gerade Abgeordneter Matznetter sich herstellt und die Vorgängerregierung für zu großzügige Forderungen kritisiert. Also ich finde das ernsthaft lachhaft; es hat bei euch schon welche gegeben, die sich ein bisschen um das Budget gekümmert haben, aber Herr Matznetter war es jedenfalls nicht. Er hat jetzt gemeint, Nina Tomaselli hätte ihn da sozusagen falsch zitiert, er hätte eigentlich die Ausweitung vom Umsatzersatz nur für kleine Betriebe in der Gastro gefordert.
Ich habe mir das jetzt nochmals angeschaut und einen Artikel einer Onlinezeitung vom 13.11.2022 gefunden, und es stellt sich heraus: Abgeordneter Matznetter hat schon was für Gastrobetriebe gefordert, es war noch einmal eine zusätzliche Ausweitung. (Rufe bei den Grünen: Ah so! Ah!) Er hat nämlich gesagt, er wollte nicht nur, dass die während Corona vom Lockdown betroffenen Unternehmen unterstützt werden, sondern auch jene, die zuliefern, nämlich mit einem zusätzlichen Umsatzersatz, den er als Dauersystem einführen wollte.
Ich zitiere daraus: „Außerdem solle der Umsatzersatz von [...] ‚als Dauersystem [...] für bundesweite als auch für regional begrenzte Lockdowns‘ eingeführt werden.“ (Abg. Tomaselli [Grüne]: Na!) „Im Rahmen der“ Coronahilfen „sollen nicht nur direkt vom Lockdown geschlossene Firmen, sondern auch indirekt betroffene Unternehmen wie Zulieferer der Gastronomie ‚aliquot‘ entschädigt werden.“ – Nina, du hast also nur eines falsch gemacht: Du hast noch eine weitere Ausweitung, die Kollege Matznetter gefordert hat, nicht erwähnt – aber hier sei sie jetzt auch noch erwähnt worden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Tomaselli [Grüne]: Tut mir leid!)
Abschließend zum Abgeordneten Hofer von den NEOS: Ich weiß nicht, wo er am Mittwoch war – es kann auch Karin Doppelbauer oder sonst jemanden von den NEOS interessieren –; aber am Mittwoch haben wir das Budgetbegleitgesetz und auch die Beschränkung beziehungsweise das Aussetzen der Valorisierung der Parteienförderung beschlossen. Das heißt: Sie könnten Ihrem Gewissen und Ihren Ankündigungen – wie Nina Tomaselli vorhin auch ausgeführt hat – folgen und heute auch gegen diesen Teil des Budgets stimmen. Das wäre konsistent und würde nicht dazu führen, dass die Parteienförderung valorisiert wird. Also: Folgen Sie ihrem Gewissen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Maurer [Grüne]: Genau!)
15.15
Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar:
RN/363.3
Faire Besteuerung von Superreichen - Erbschaftssteuer für Millionenerben (210/UEA)
RN/363.4
Nachhaltige Budgetsanierung - Schluss mit klimaschädlichen Subventionen! (211/UEA)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die vorgetragenen Entschließungsanträge sind beide ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher auch mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Bayr. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.