RN/371
15.46
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es gibt diesen alten, abgedroschenen Satz, der heißt: Das Budget ist die in Zahlen gegossene Politik. – Es ist aber mehr als das, denn diese Politik ist auch das, was die Lebensrealität der Menschen gestaltet, und deshalb ist es wichtig, dass man bei dieser Gestaltung der Lebensrealität der Menschen deren Grund- und Menschenrechte immer im Auge hat. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei den Grünen: Jawohl!)
Wir haben jetzt in drei Tagen Debatte oft genug gehört, wie sehr sich diese Maßnahmen auf das Leben der einzelnen Menschen auswirken, und wie sehr diese Maßnahmen Ungerechtigkeiten bewirken und verstärken, und das ist ein großes Problem, wenn man das nicht in der Gesamtschau sieht. Wir wissen, dass dieses Budget insbesondere auf dem Rücken derer, die es am schwersten haben, kürzt und dort zu massiven Ungleichheiten führt, Ungleichheiten, die den Gleichheitssatz zu verletzen drohen. (Beifall bei den Grünen.)
Ein wesentlicher Punkt dabei sind vor allem die Kürzungen, die im Klimaschutz passieren. Wir wissen mittlerweile, dass das Recht auf eine gesunde Umwelt ein Menschenrecht ist, und wir wissen spätestens seit der Entscheidung im Fall Klimaseniorinnen gegen die Schweiz, dass es notwendig ist, dass die Staaten Vorkehrungen treffen, um genau dieses Recht für die Menschen zu garantieren. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist daher notwendig, dass im Budget alles Handeln – alles, was im Budget drinnen steht; jede Maßnahme, jede Ausgabe, jede Einnahme – daraufhin überprüft wird, ob der Staat damit seiner Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nachkommt und gerecht wird. Deshalb fordern wir, dass sich der Staat zum Human-Rights-Budgeting bekennt und dass er das auch in allen Facetten der Budgeterstellung durchzieht. (Beifall bei den Grünen.)
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
RN/371.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die systematische menschenrechtliche Wirkungsprüfung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, soll eine verpflichtende menschenrechtliche Wirkungsprüfung in die Budgeterstellung integrieren. Alle Ressorts sollen menschenrechtliche Folgen ihrer Budgets offenlegen. Ein jährlicher ‚Menschenrechtsbudgetbericht‘ ist dem Nationalrat vorzulegen. Auch auf EU-Ebene soll sich der Finanzminister für menschenrechtsbasierte Budgetierung einsetzen.“
(Ruf: Super!)
Herr Bundesminister, ich will Ihnen gar nicht absprechen, dass Sie das auch jetzt schon im Auge haben, aber trotzdem ist es besser und sicherer, das auch gesetzlich festzulegen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
15.50
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/371.2
systematische menschenrechtliche Wirkungsprüfung (213/UEA)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ebenfalls ordnungsgemäß eingebracht und ausreichend unterstützt. Er steht daher auch mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Baumgartner. 4 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.