RN/374
15.59
Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte jetzt – wie die Kollegin vor mir – auch über das Thema Beamtenpensionen sprechen. Ich habe mir schon gedacht, es redet hier niemand mehr darüber, obwohl es einer der größten Posten ist, die wir in diesem Budget haben: Über 10 Milliarden Euro gehen in die Beamtenpensionen, werden darin investiert. Es ist uns vor allem wichtig, dass auch im Beamtenpensionsrecht dieselben Rechte gelten wie für alle Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher. (Beifall bei den NEOS.)
Es ist auch mit der Pensionsharmonisierung einiges gelungen. Ja, aus unserer Sicht hätte das schneller passieren können. Wir haben aber gerade in den letzten Jahren darauf geschaut, dass, wenn wir Pensionsreformen machen, dieselben Regelungen dann auch für den öffentlichen Dienst kommen – beispielsweise die Einschränkungen bei der Korridorpension oder die Einführung der Teilpension. Alle diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Das wäre ja eigentlich dementsprechend auch das Ziel im öffentlichen Dienst.
Leider zeigt sich in den Budgetunterlagen bei den Wirkungszielen, dass in den nächsten zwei Jahren das faktische Pensionsantrittsalter im öffentlichen Dienst stagnieren wird. Das zeigt in einer gewissen Weise, dass die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, offensichtlich noch nicht weitgehend genug sind, um das faktische Pensionsantrittsalter tatsächlich näher an das gesetzliche heranzuführen. (Abg. Deckenbacher [ÖVP]: ... 64, bitte!)
Natürlich muss man sagen, dass das faktische Pensionsantrittsalter im öffentlichen Dienst höher ist als in der Gesamtbevölkerung (Abg. Taschner [ÖVP]: Ja! – Abg. Deckenbacher [ÖVP]: Genau!), weil das Frauenpensionsalter dort schon jetzt 65 Jahre beträgt. (Abg. Taschner [ÖVP]: Jawohl! Immer war!) Das heißt, wir müssen uns anschauen: Wie kommen wir auch da schneller hin?
Ich habe schon aus dem Budgetausschuss mitgenommen: Ja, das liegt auch daran, dass sich die Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes ändert. Da müssen wir aber auch hinterfragen: Wie schaffen wir es mit einer anderen Zusammensetzung, anderen Schwerpunkten im öffentlichen Dienst, beispielsweise in der Exekutive? Wie schaffen es auch die, bis zum Pensionsantrittsalter auch wirklich im Dienst bleiben zu können? Dort stellen sich dieselben Fragen wie für die Gesamtbevölkerung: Wie schaffen wir schlussendlich gesunde Übergänge in die Pension?
In einem Bereich ist uns bei der Harmonisierung in den letzten Jahren auch etwas gelungen – bisher in diesem Budget leider noch nicht –, wir haben es am Dienstag diskutiert: nämlich dass wir im nächsten Jahr bei den Pensionsanpassungen, bei den Pensionserhöhungen einen Deckel bei besonders hohen Pensionen einziehen.
Ja, ich wünsche mir natürlich, dass wir im kommenden Herbst jetzt hier noch die nötige Zweidrittelmehrheit zusammenbekommen, gleichzeitig aber auch bei den Luxuspensionen – beim Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – die notwendigen nächsten Schritte machen und da sozusagen auch von der Gruppe der Luxuspensionistinnen und -pensionisten einen weiteren Beitrag zur Budgetkonsolidierung einfordern (Beifall bei den NEOS): nicht, um das Budget zu sanieren – weil man, seien wir uns ehrlich, ein Budget mit diesem Beitrag garantiert nicht saniert –, sondern vor allem, um für Gerechtigkeit und für Verständnis für weitere Reformen, die wir im Pensionsbereich brauchen, zu sorgen. (Beifall bei den NEOS.)
Denn: Gerechtigkeit muss unser Maßstab sein, gerade im Pensionssystem. Daran werden wir weiter arbeiten. Ich nehme an, dass die bisher gesetzten Schritte noch nicht die letzten sind, weil wir nur so Spielräume für weitere Entlastung und für die weitere Budgetkonsolidierung schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
16.03
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Schiefer. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte sehr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.