RN/382
16.25
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Alles klar. Danke, Frau Präsidentin. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Frau Kollegin Maurer, so einfach können Sie es sich nicht machen, weil wir es uns nicht ausgesucht haben, hier ein Budgetdesaster zu übernehmen. Das haben wir uns nicht ausgesucht. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das haben wir uns nicht ausgesucht! (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Ihr habt noch nie ein ausgeglichenes Budget zusammengebracht, noch nie!) Als wir im Jahr 2017 aus der Regierung ausgeschieden sind, haben wir einen strukturell ausgeglichenen Haushalt (Ruf bei der FPÖ: Ja, genau! – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ) übergeben. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich weiß, das ist für die Freiheitlichen zu kompliziert, aber es war ein strukturell ausgeglichener Haushalt.
Und als wir jetzt in die Regierung gekommen sind, haben wir ein strukturelles – nicht ein nominelles, ein strukturelles – Defizit von über 3 Prozent geerbt. Nominell waren es fast 5 Prozent, aber strukturell 3,5. Das haben wir uns nicht ausgesucht, und es ist harte Arbeit für jeden einzelnen Abgeordneten der Regierungsfraktionen – harte Arbeit! –, jeden einzelnen Budgetposten durchzugehen und zu sagen: Können wir da sparen? – Das macht keinen Spaß. Ich weiß, Sie waren fünf Jahre am Partyboot und haben das Geld ausgegeben (lebhafte Zwischenrufe bei den Grünen), als ob es kein Morgen gäbe, nur: Die Party ist vorbei! (Beifall bei der SPÖ.)
Dass Sie sich aber jetzt darüber aufregen, dass die Leute dort, wo Sie Party gefeiert haben (anhaltende lebhafte Zwischenrufe des Abg. Schwarz [Grüne] sowie Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei den Grünen), nach Ihnen aufräumen, das geht zu weit, Kollege Schwarz! Das geht zu weit! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
16.27
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS sowie des Abg. Kassegger [FPÖ].)
Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.