RN/40

12.21

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesminister! Das, was jetzt in der Ankündigung ein bisschen technisch geklungen hat, betrifft die Verhandlung über die sogenannte Aktivpension. 

Wir haben heute schon einmal ein bisschen unfreiwillig hier herinnen darüber gesprochen. Wir haben ja auch schon einen Vorwurf bekommen, vor allem vonseiten der Österreichischen Volkspartei in Person des Herrn Wöginger, wir würden dem nicht zustimmen. Dem möchte ich widersprechen. Wir üben hier massive Kritik. Es ist eine gute Idee, Menschen länger in Beschäftigung zu halten. Auch ist es auch eine sehr gute Idee, es endlich im Einkommensteuergesetz so zu drehen, dass sich das für die Personengruppen, die länger arbeiten, auch auszahlt. Aber das, was wir hier haben, ist schlicht und einfach handwerklich schlecht gemacht. – So weit, so gut. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, worum geht es in diesem sogenannten Aktivpensionsgesetz? – Ich versuche, das jetzt ein bisschen zu verkürzen. Ich bleibe jetzt dabei, dass ich es vor allem betreffend Männer hier erläutere: Ein Mann kann normalerweise mit 65 Jahren in die Regelpension gehen. Bei Frauen gilt da derzeit das Alter von 62, wird aber mit der Zeit angepasst, weil ja auch das Frauenpensionsantrittsalter steigt. Ich bleibe aber jetzt der Einfachheit halber, sonst wird das ein bisschen kompliziert, bei Männern. 

Männer, die 65 Jahre alt sind und mindestens 40 Jahre Versicherungszeiten angesammelt haben, können in die Regelpension gehen. Wenn sie sich in dieser Regelpension befinden und sich dazu entschließen, nebenbei noch weiterzuarbeiten, teilweise weiterzuarbeiten, haben sie die Möglichkeit, pro Monat 1 250 Euro steuerfrei dazuzuverdienen. Das ist der sogenannte Aktivbonus. 

Da ist schon unsere erste Kritik daran: Die Frau Bundesminister hat im Ausschuss gesagt, dass dieses Gesetz zwei Aufgaben erfüllen soll: Es soll erstens bewirken, dass wir alle länger arbeiten, und zweitens dem Fachkräftemangel etwas entgegensetzen; sprich, Personen, die jetzt aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind, sollen in der Pension, wenn Not am Mann ist, die Möglichkeit haben, steuerbegünstigt noch ein bisschen zu arbeiten. 

In der Praxis ist es dann so, dass, wenn ein Betrieb vielleicht einmal eine Auftragsspitze hat und zu einem Mitarbeiter, der gerade erst in Pension gegangen ist, sagt: Vielleicht möchtest du noch ein paar Monate weiterarbeiten, wir haben eine gute Auftragslage!, das dann möglich ist. Wenn der Arbeitnehmer aber mehr als 1 250 Euro im Monat dazuverdient, wird es ganz schwierig für die Lohnverrechnung. Dieser Betrag bleibt nämlich steuerfrei, aber alles darüber wird versteuert. 

In der Praxis ist es nicht so, dass die Betriebe die Leute jeden Monat regelmäßig brauchen. In der Praxis ist es so, dass es eben Auftragsspitzen gibt und dann eben ein Facharbeitermangel ist, und dann wird es Monate geben, in denen nichts zu tun ist, sodass man auf die älteren Arbeitnehmer vielleicht gar nicht mehr zurückgreifen kann. 

Da ist unser erster Kritikpunkt: Wir möchten diese 15 000 Euro, die hier steuerfrei dazuverdient werden können, auf das gesamte Jahr aufrechnen können. Dann würden viel mehr Menschen in den Genuss dieses Aktivitätsfreibetrags kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite ganz große und noch viel schwerwiegendere Kritikpunkt, den wir zu diesem Gesetz haben, ist die Ungerechtigkeit, die dieses Gesetz darbietet. Dieses Bundesgesetz, das jetzt beschlossen werden soll, stellt darauf ab, dass jemand 65 Jahre alt ist. Jemand mit 65 Jahren, der 40 Versicherungsjahre hat, dazu können auch AMS-Zeiten zählen, kommt in den Genuss dieses Aktivitätsfreibetrags. 

Nun wissen wir aber, dass es in Österreich Menschen gibt, die mit 15 Jahren zu arbeiten anfangen, die vielleicht 45 Jahre durchgehend gearbeitet haben, ohne auch nur einen einzigen Monat beim AMS gemeldet gewesen zu sein, und dann mit 62 Jahren in die sogenannte Langversichertenpension gehen. Diese Personen haben 45 Jahre einbezahlt, können aber den Aktivitätsfreibetrag nicht in Anspruch nehmen, weil sie noch nicht 65 Jahre alt sind. Und da erschließt sich für uns ein Beispiel einer massiven und eklatanten Ungerechtigkeit! Das ist eine Ungleichbehandlung! (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Entscheidung ist uns sehr, sehr schwergefallen. Wir haben uns lange überlegt: Wem nützt dieses Gesetz in der vorliegenden Form? – Es nützt erstens Besserverdienenden, beispielsweise Journalisten, Menschen, die ohnehin erst mit 65 Jahren ihre 40 Jahre zusammen haben. Es nützt nicht Arbeitnehmern, die vielleicht in Niedriglohnsektoren waren und eine geringe Pension haben und gern dazuverdienen würden. Und es nützt nicht unseren Handwerkern, unseren Arbeitern, die 45 Jahre lang tatsächlich geschuftet und dieses System am Laufen gehalten haben. (Beifall bei der FPÖ.)

RN/40.1

Und da Sie, Frau Bundesminister, dieses Problem offensichtlich nicht erkannt haben, werden wir hier einen Abänderungsantrag einbringen, der genau diese beiden Punkte aufgreift. – Ich erkläre diesen Abänderungsantrag in seinen Grundzügen, Herr Präsident.

Wir wollen, dass nach der Wortfolge „neben dem Bezug einer Pensionsleistung [...] nach Erreichung des Regelpensionsalters“ die Wortfolge „oder der Voraussetzung für die vorzeitige Alterspension für Langzeitversicherte [...]“ hinzugefügt wird, und zwar in allen Sozialversicherungsgesetzen. 

Des Weiteren wollen wir im Einkommensteuergesetz die Änderung haben, dass eben diese Wortfolge „maximal 1 250 Euro pro Monat“ durch die Wortfolge „jährlich maximal 15 000 Euro“ ersetzt wird. 


Dann haben Menschen, die in der Pension arbeiten, tatsächlich den Vorteil, dass sie sich das auch selbst einteilen können. 

Ich könnte jetzt noch 2 Stunden darüber referieren, dazu wird aber die Redezeit nicht ausreichen. Dieses Gesetz ist extrem komplex, es werden noch viele meiner Kollegen andere Aspekte dieses Gesetzes wie die zweite Säule oder auch die Dürrehilfe, die Sie da auch noch mit hineingepackt haben, besprechen. 

Eines sollten wir aber nicht vergessen, meine Damen und Herren: Wenn wir es schaffen, diese 15 000 Euro an Steuerfreiheit tatsächlich übers Jahr aufzuteilen, dann werden wir es schaffen, dass vielleicht mehr Leute in den Genuss dieses Aktivitätsfreibetrags kommen.

Ich würde darum bitten, dass man sich das noch einmal mit der Ungerechtigkeit des Alters überlegt. 

Übrigens, Frau Bundesminister, in den Stellungnahmen gab es dahin gehend Kritik. Es ist noch nicht einmal gesagt, ob das verfassungsrechtlich halten kann: Jemand, der 45 Jahre arbeitet, bekommt das nicht; andere, mit 40 Versicherungsjahren, wobei man nicht weiß, wie viele dieser Versicherungsjahre sie tatsächlich durch Arbeit erworben haben, bekommen das. Für uns ist das eine Ungerechtigkeit. Daher unser Abänderungsantrag für die zweite Lesung. Ich bitte Sie wirklich: Stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu, um ein bisschen mehr Gerechtigkeit in dieses Gesetz zu bringen! (Beifall bei der FPÖ.)

12.29

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/40.2

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz u.a. (AA-82)

Präsident Peter Haubner: Der Antrag, der von Abgeordneter Belakowitsch in seinen Eckpunkten erläutert wurde, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter. Herr Kollege Muchitsch, Sie sind am Wort.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.