RN/42

12.34

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und sehr geehrter Herr auf der Regierungsbank! Ja, was heute im Nationalrat beschlossen wird, das ist tatsächlich ein Zweiklassensteuersystem, und zwar ein Steuersystem für Erwerbstätige vor der Pension und ein Steuersystem für Erwerbstätige nach der Pension, und das bei gleichen Einkommen, die aber steuerlich ungleich behandelt werden. Dazu gibt es von uns Grünen ein klares Nein. (Beifall bei den Grünen.)

Es wird ja sehr gerne behauptet, dass sich arbeiten neben der Pension nicht rechnen würde, aber das ist bereits heute falsch: Pensionisten mit einem Nebenjob zahlen bereits heute geringere Steuern und Abgaben, beispielsweise keine Arbeitslosenversicherungsbeträge. Das ist auch ganz klar: weil sie aus der Arbeitslosenversicherung keine Leistung bekommen, und das ist auch vollkommen okay. Was aber jetzt als Aktivpension daherkommt, hat keinerlei – keinerlei! – sachlich haltbare Rechtfertigung, sondern das ist schlichtweg in Gesetz gegossene Ungleichbehandlung. (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe dazu Beispiele mitgebracht: Wir haben einen 64-jährigen Angestellten, der 3 800 Euro im Monat verdient, und wir haben einen Pensionisten, der eine Pension von 2 200 Euro im Monat hat, und der verdient daneben 1 600 Euro im Monat dazu. (Der Redner hält eine Tafel mit der Überschrift „64-jähriger Erwerbstätiger vs. 65-jähriger erwerbstätiger Pensionist“ und zwei Säulendiagrammen in die Höhe.) Der profitiert bereits heute: Der hat bereits jetzt ein um 120 Euro höheres Nettoeinkommen als der 64-jährige Erwerbstätige. – So.

Mit der Aktivpension, die jetzt kommt, sind 1 250 Euro vom Nebenjob steuerfrei und er zahlt auch keine Pensionsbeiträge mehr. Das bedeutet, dass sich sein Nettoeinkommen alleine dadurch um 490 Euro erhöht. Und weil der 64-jährige Angestellte künftig auch noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen muss – dank dieser Regierung –, erhöht sich die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen des 64-Jährigen und dem des Pensionisten um insgesamt 670 Euro pro Monat. Ein paar Monate Altersunterschied machen 670 Euro im Monat Unterschied beim Nettoeinkommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie absurd ist denn das? Das widerspricht doch jedem Gerechtigkeitsgefühl! (Beifall bei den Grünen.) 

Zweites Beispiel: Eine Teilzeitbeschäftigte mit zwei Jobs – Erstjob 1 900 Euro, Zweitjob 800 Euro –, daneben ein Pensionist, der eine Pension mit 1 900 Euro und daneben einen Job mit 800 Euro hat, also haargenau das gleiche Bruttoeinkommen. (Der Redner hält eine Tafel mit der Überschrift „Frau mit Teilzeitjob vs. erwerbstätiger Pensionist“ und zwei Säulendiagrammen in die Höhe.) Bereits jetzt verdient der Pensionist 2 180 Euro netto, das heißt, er profitiert jetzt schon; die Teilzeitbeschäftigte hat 2 000 Euro netto. Was passiert jetzt mit der Aktivpension? – Mit der Aktivpension zahlt der Pensionist für die 800 Euro Nebenjob 0 Euro Steuern und 0 Euro Pensionsbeträge, das heißt, der Einkommensunterschied zwischen der Teilzeitbeschäftigten und dem Pensionisten erhöht sich noch einmal um 240 Euro zusätzlich. Und warum? – Weil er bereits über 65 ist und sie nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. 

In einer Stellungnahme – einer vernichteten Stellungnahme – der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien heißt es dazu: Unterschiedliche Einkommensteuersätze aufgrund des Alters sind dem Einkommensteuerrecht völlig fremd. – Ein klarer Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Wöginger [ÖVP].)

Auch interessant ist: Die Aktivpension verstößt längst nicht nur gegen das Gleichheitsprinzip, sie ist auch extrem teuer, sie kostet nämlich bis zu 380 Millionen Euro pro Jahr – 380 Millionen Euro, die deutlich sinnvoller eingesetzt und investiert werden können, nämlich zum Beispiel im Kampf gegen Altersarbeitslosigkeit. Statt einer Aktivpension würde es ja tatsächlich endlich Maßnahmen brauchen, um Altersarbeitslosigkeit zu bekämpfen, um ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, und zwar vor Pensionsantritt, nicht nach Pensionsantritt. (Beifall bei den Grünen.)

Dafür braucht es eben ein Bonus-Malus-System, und dazu bringe ich auch folgenden Entschließungsantrag ein:

RN/42.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahre“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat bis Ende Mai 2027 einen Gesetzesentwurf für ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen zwischen 60 und 65 Jahren vorzulegen.“


Denn ein Bonus-Malus-System, das wäre nur gerecht, ein Zweiklassensteuersystem wie die Aktivpension, das ist dagegen Gesetz gewordene Generationenungerechtigkeit, und dazu gibt es von uns sicher keine Zustimmung. (Beifall bei den Grünen.)

12.39

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/42.2

Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahre (214/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der soeben vom Herrn Abgeordneten Koza verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter August Wöginger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.