RN/46
12.57
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir stehen vor einer der größten gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit – dem demografischen Wandel. Dieser ist in allen Bereichen spürbar, besonders aber am Arbeitsmarkt. Damit wir unseren Wohlstand erhalten und gleichzeitig die Nachhaltigkeit unseres Pensionssystems für die kommenden Generationen absichern, müssen wir Beschäftigung stärken, ganz besonders jene von älteren Personen. Das gelingt aber nur, wenn wir Arbeit wertschätzen und Menschen echte Chancen geben, und zwar in jeder Phase ihres Lebens.
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind für Österreichs Wirtschaft unverzichtbar. Sie tragen durch Erfahrung, ihre Expertise und ihr Wissen substanziell zum Wirtschaftswachstum und zur Produktivitätsentwicklung bei. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Erwerbsleben zu halten, ist daher ein wichtiger, extrem wichtiger strategischer Schwerpunkt der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
Das vorliegende Paket enthält gezielte Maßnahmen, um die Teilhabe älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zu stärken. Wer über das Regelpensionsalter von 65 Jahren hinaus arbeiten möchte, soll das auch unter fairen und attraktiven Rahmenbedingungen können.
Ab 1. Jänner 2027 entfällt für erwerbstätige Pensionistinnen und Pensionisten der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung. (Abg. Wurm [FPÖ]: Zwangsweise!) Der Dienstgeberbeitrag bleibt unverändert bestehen. Zusätzlich sorgt eine steuerliche Entlastung für mehr Netto vom Brutto direkt im Börsel.
Was bedeutet das nun konkret in der Praxis? – Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen: Eine Floristin ist bereits in Pension, erhält eine Bruttopension von 1 700 Euro monatlich. Da ihr die Arbeit noch Freude bereitet und sie gern noch ein bisschen weiterarbeiten möchte, unterstützt sie das Blumengeschäft auch nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterhin jeden Samstagvormittag und verdient zusätzlich 500 Euro pro Monat. Mit der neuen Aktivpension hat sie einen jährlichen Steuervorteil von 1 539 Euro. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Von der Aktivpension profitieren natürlich auch jene, die später in Pension gehen. Ein Tischler beispielsweise entscheidet sich, den Pensionsantritt aufzuschieben und weiterhin in einem Familienbetrieb, in einer Tischlerei zu arbeiten, mit einem Bruttoeinkommen von 3 200 Euro monatlich. Für ihn ergibt sich ein jährlicher Steuervorteil von 6 808 Euro.
Bei diesem Gesetzespaket schauen wir auch auf jene älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeiten können und wollen, jedoch oft nicht die Chance dazu bekommen. Wir investieren daher in den Arbeitsmarkt und in die Menschen, ich darf mich ganz bewusst an den Abgeordneten Koza richten: Wir investieren besonders auch in jene Menschen, die noch im beschäftigungsfähigen Alter sind. (Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].)
Ab 2027 stellen wir zusätzlich 100 Millionen Euro jährlich bereit, um vor allem ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch gezielte Aus- und Weiterbildung und gezielte Beschäftigungsmaßnahmen wie zum Beispiel Eingliederungsbeihilfen im Erwerbsleben zu halten, ihnen Chancen zu geben und ihnen dadurch neue Perspektiven zu eröffnen. (Abg. Koza [Grüne]: Da stimmen wir auch zu!)
Zusammen mit der seit Anfang dieses Jahres laufenden Aktion 55 plus unterstützen wir ältere Arbeitslose beim Wiedereinstieg, zudem richten wir einen Arbeitsmarkt-Transformationsfonds ein, der ganz, ganz dringend notwendig ist, weil Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Robotik die Arbeitswelt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso verändern wie die Herausforderungen des Klimawandels und damit verbundene notwendige Qualifizierungen für Green Jobs. Unser Anspruch ist klar: Niemand soll durch den Wandel zurückgelassen werden, aber viele sollen dadurch neue Chancen bekommen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)
Ich darf noch einmal betonen, dass wir auch die Teilpension auf den Weg gebracht haben, die Menschen die Chance gibt, den Übergang von der Beschäftigung in die Pension fließender zu gestalten. Wir können so deren Expertise auch weiterhin im Arbeitsmarkt halten – gerade das Know-how älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann, gezielt kombiniert mit den Möglichkeiten neuer Technologien, zu einer besonderen Stärke werden, besonders in Zeiten des Fachkräftemangels.
All das kann aber nur gemeinsam gelingen, daher sind auch die Betriebe und Unternehmen gefordert: Erkennen Sie bitte den Schatz, den ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darstellen! Ihre Erfahrung, ihr Wissen und ihre Tatkraft sind der Treibstoff für unser Wirtschaftswachstum und unverzichtbar, um die Herausforderungen des Wandels zu meistern und die Arbeitswelt der Zukunft für alle erfolgreich zu gestalten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle denken wir auch an die Zeit nach dem aktiven Berufsleben, wir bringen die größte Reform der betrieblichen Altersvorsorge seit über 20 Jahren auf den Weg und stellen diese breiter auf. Bisher hatten, und das wurde bereits in den vorigen Redebeiträgen gesagt, nur rund 25 Prozent der Beschäftigten Zugang zu einer betrieblichen Pensionskasse – das ändern wir jetzt. Wir schaffen einen Rechtsanspruch, damit jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer die Abfertigung in eine lebenslange Zusatzpension übertragen kann, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen Vertrag mit einer Pensionskasse hat oder nicht. Wir machen das System fairer und effizienter. Wir erhöhen die Barabfindungsgrenze auf 20 000 Euro, um Kleinstpensionen zu verhindern und mehr Flexibilität beim Pensionsantritt zu ermöglichen.
Wir schaffen bei der Abfertigung mehr Wahlfreiheit: Ab 2028 muss jede Vorsorgekasse neben dem klassischen Abfertigungsmodell auch ein Vorsorgemodell anbieten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zukünftig in dieses Vorsorgemodell hineinoptieren, das heißt hineinwechseln. Das neue Vorsorgemodell bietet keine Kapitalgarantie, das ist klar zu sagen, und das Geld wird – außer in Härtefällen – erst zur Pension ausgezahlt, dafür besteht die Chance auf eine höhere Rendite. Wesentlich ist: Dieses Vorsorgemodell ist freiwillig. Die Menschen können sich entscheiden, ob sie dieses Modell wählen oder im alten Vorsorgemodell bleiben.
Ich glaube, unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von all den Einrichtungen wie Gewerkschaften und Arbeiterkammer gut beraten werden, und wir werden sehen, dass Menschen auch sehr mündig entscheiden können, welche Form der Vorsorge sie wählen. Wir sagen natürlich, und das ist klar, es braucht eine umfassende Aufklärung, um diesen Wechsel zu unterstützen und die Menschen zu beraten.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und das darf ich noch einmal betonen, denn da darf es keine falsche Information geben – können freiwillig in das neue Modell wechseln oder im alten Modell bleiben, die klassische Abfertigung bleibt der Standardfall.
Schließlich schaffen wir bei den Abfertigungen Übersicht. Jeder und jede von uns kennt es: Einmal pro Jahr kommen vier, fünf Informationsschreiben per Post – beziehungsweise jetzt per E-Mail – über die 17 Euro bei der einen Kasse, 30 Euro bei der anderen, ein paar Euro vom Ferialjob im Sommer vor vielen Jahren bei der dritten Kasse – diese Zersplitterung der Konten beseitigen wir. Ab 2028 werden diese Konten automatisch auf das aktuelle Konto zusammengeführt, und wer das nicht will, kann widersprechen. Es heißt somit: Schluss mit der Zettelwirtschaft und mehr Überblick über die eigenen Abfertigungsansprüche!
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetzespaket fördern wir jene, die über das Regelpensionsalter von 65 hinaus arbeiten möchten, wir geben jenen, die können und wollen, wieder eine Chance auf dem Arbeitsmarkt, und wir stärken die betriebliche Altersvorsorge. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
13.05
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.