RN/50
13.19
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin, Frau Staatssekretärin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! 2026 hat in Österreich eine Naturkatastrophe stattgefunden, die schwere Schäden in der Land- und Forstwirtschaft hinterlassen hat und die auch massive Auswirkungen auf unseren Wasserhaushalt hat. Um diese Naturkatastrophe zu dokumentieren, nenne ich Ihnen zwei Zahlen: 2018 haben in Österreich die Schäden in der Land- und Forstwirtschaft laut Hagelversicherung 230 Millionen Euro betragen, die Schäden im heurigen Jahr, 2026, werden mit Stichtag 10. August dieses Jahres auf 1 Milliarde Euro geschätzt, und da sind die Schäden an den Herbstkulturen, die aktuell in der Ernte sind, noch gar nicht mit einberechnet.
Wir sind im heurigen Jahr mit allen unseren Vorsorgemaßnahmen an unsere Grenzen gekommen – mit der Dürreversicherung und auch mit unseren Anstrengungen in Richtung Klimawandelanpassung –, und aus diesem Grund ist es auch ein Lehrjahr. Heuer müssen wir sagen, wir müssen die Dürreversicherung weiterentwickeln und absichern und wir müssen die Klimawandelanpassung weiter vorantreiben.
Das Dürrehilfspaket betrifft drei Aspekte:
Zum einen geht es um den Erlass der Sozialversicherungsbeiträge für zwei Monate betreffend das vierte Quartal.
Wir kümmern uns um Zinszuschüsse in der Höhe von 50 Millionen Euro.
Und wir haben 50 Millionen Euro für Zuschüsse für die Dürreversicherungsprämien im Jahr 2027 im Programm, um einen Anreiz zu setzen, im nächsten Jahr eine Versicherung abschließen.
Dieses Paket ist eine Notwendigkeit und wir sind dankbar dafür, dass die Bundesregierung sich da geeinigt hat, dass Herr Bundeskanzler Stocker und Bundesminister Totschnig da vorangegangen sind und dass wir dieses Paket mit dem Ziel, die Lebensmittelproduktion im Jahr 2027 abzusichern, geschnürt haben, und das wird uns gelingen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Zwei Anmerkungen: Die eine ist, dass wir international recherchiert haben und daher wissen, kein Land in Europa hat bis jetzt ein vergleichbares Paket geschnürt, und die zweite Information ist, dass die Bauern die gewährte Abfederung, die natürlich nur einen Teil des Schadens betrifft, nicht zurückzuzahlen brauchen.
RN/50.1
Abschließend darf ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Josef Muchitsch, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Regierungsvorlage 592 der Beilagen einbringen, der redaktionelle Anpassungen und den Erlass von zwei vollen Monatsbeiträgen im vierten Quartal 2026 für landwirtschaftliche Betriebe betrifft.
Ich bedanke mich herzlich und ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
13.22
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/50.2
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Er wurde verteilt, in den Grundzügen erläutert und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Oberlechner. - Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.