RN/71

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (589 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz geändert wird (608 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zum 4. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.

RN/72

14.28

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Vielen lieben Dank, Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen jetzt über das Behinderteneinstellungsgesetz. Im Konkreten geht es darum: Es gibt den sogenannten Ausgleichstaxfonds. Das bedeutet, Unternehmen ab einer bestimmten Größe, die keine Menschen mit Behinderung einstellen, müssen dort etwas einbezahlen. Dieser Ausgleichstaxfonds wird dann dazu verwendet, wiederum gleichzeitig arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu setzen, damit eben mehr Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt eintreten können. Das ist auch eine Form von Selbstbestimmung und das ist auch ein Potenzial, das uns leider vielfach verloren geht. 

Wir werden dem zustimmen, wir haben das auch schon im Ausschuss getan, weil es notwendig ist, dass man diese finanziellen Malversationen abfängt, aber, Frau Minister, natürlich wäre es uns auch wichtig, dass Sie auch im eigenen Bereich, in Ihrer Kollegenschaft, schauen, dass vor allem auch der öffentliche Dienst da seine Verantwortung übernimmt. Es gibt Ministerien, die die Quote der Menschen mit Behinderungen eben nicht erfüllen, und das würden wir gerne verknüpfen und Ihnen mitgeben. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.29

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum.

RN/73

14.29

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über das Behinderteneinstellungsgesetz. Dieses verfolgt ein eigentlich selbstverständliches Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen am Arbeitsmarkt die gleichen Chancen und Rechte wie alle anderen haben. 

Ich sage ganz offen, ich würde mir wünschen, wir müssten Unternehmer nicht daran erinnern, dass Menschen mit Behinderungen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, die Können, Erfahrung und enormes Potenzial mitbringen. So lange es jedoch so ist, braucht es aber klare Regeln und wirksame Instrumente, und eines dieser Instrumente ist der Ausgleichstaxfonds. Er finanziert wichtige Maßnahmen der beruflichen Teilhabe, von Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das von großer Bedeutung, denn Menschen mit Behinderungen sind von einer schwachen Arbeitsmarktlage oft besonders stark betroffen. Der Weg zurück in Beschäftigung ist für viele schwieriger und dauert länger.

Gleichzeitig müssen wir eben die finanzielle Situation des Fonds im Blick behalten. Darum beschließen wir heute Sondermittel von über 140 Millionen Euro bis zum Jahr 2029, damit im Ausgleichstaxfonds wieder eine Grundlage dafür gegeben ist, bestehende Unterstützungsangebote fortzuführen, Arbeitsplätze weiterhin zu sichern und Menschen mit Behinderungen auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen zu können.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass zusätzliche Mittel notwendig waren. Seit 2020, angesichts zuerst der Pandemie und dann der außergewöhnlichen Teuerung, hat es immer wieder zusätzliche Budgetmittel gegeben. Die ÖVP-Grünen-Bundesregierung hat aber in der letzten Legislaturperiode ein dermaßen hohes Ausgabenniveau aufgebaut, das nicht regulär finanziert worden ist, dass wir jetzt schauen müssen, wie wir wieder zu einer langfristig tragfähigen Finanzierung kommen. Darum ist es wesentlich, dass wir den Ausgleichstaxfonds bis zum Jahr 2029 absichern. 

Gleichzeitig ist auch festzuhalten: Mit der Finanzierung allein ist die Arbeit aber noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich auch vorgenommen, den Ausgleichstaxfonds zu evaluieren und seine Anreizsystematik weiterzuentwickeln. Auch die effiziente Verwendung der Mittel und die zukünftige Dotierung sollen überprüft werden. Es geht also nicht nur darum, den Fonds finanziell abzusichern, wir müssen auch die Strukturen und die Wirkung weiterentwickeln. Entscheidend ist, dass die vorhandenen Mittel möglichst wirksam dort ankommen, wo sie gebraucht werden, und dass diese Unterstützungsangebote langfristig weiter tragfähig aufgestellt sind. 

Für mich als Inklusionssprecherin ist dabei ein Grundsatz entscheidend: Berufliche Teilhabe ist keine Nebensache. Arbeit bedeutet Einkommen, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Genau daran müssen wir weiterarbeiten, damit Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt nicht nur mitgemeint sind, sondern tatsächlich die gleichen Chancen und Rechte auf Beschäftigung und Teilhabe haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP].)

14.33

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Heike Eder.

RN/74

14.33

Abgeordnete Heike Eder, BSc MBA (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Stellen Sie sich vor, es ist der letzte Schultag, alle haben einen Job – alle bis auf ein Mädchen, nämlich das Mädchen mit Behinderung. Ihr Vater hat mir vor Kurzem erzählt, wie traurig, ja sogar fast depressiv seine Tochter in dieser Zeit wurde, nicht wegen des Geldes, sondern weil sie das Gefühl hatte, nicht gebraucht zu werden. Das zeigt: Arbeit ist mehr als Geldverdienen, Arbeit gibt Struktur, Arbeit gibt Anerkennung, das Gefühl, gebraucht zu werden. Fehlt das, trifft es den Menschen im Innersten seines Selbstwerts.

Die junge Frau hat glücklicherweise mittlerweile einen Job und geht sehr gerne zur Arbeit. Genau dafür, meine Damen und Herren, brauchen wir diesen heutigen Beschluss. Der Ausgleichstaxfonds wird nämlich bis 2029 in absteigender Höhe mit Sondermitteln des Bundes ausgestattet, und damit finanzieren wir genau jene Qualifizierungs- und Lohnzuschussmaßnahmen, welche Menschen wie dieser jungen Frau den Weg in den Job ebnen und welche sie brauchen.

Ohne diese Mittel gäbe es keine Planungssicherheit, und diese Planungssicherheit ist derzeit so wichtig wie wahrscheinlich schon länger nicht mehr, denn die Lage am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung ist absolut alarmierend und spitzt sich dramatisch zu. Allein vom letzten Jahr auf dieses Jahr hat sich die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung um 18,2 Prozent erhöht; das sind 2 716 Personen mehr. Das ist ein Alarmzeichen. Auch bei jungen Menschen mit Behinderung: Jeder Vierte hat keinen Job und/oder keine Ausbildung. Meine Damen und Herren, das ist ein absolutes Alarmsignal!

Weil wir hier auch von Verantwortung sprechen, möchte ich selbstkritisch etwas ansprechen: Wir verlangen von der Privatwirtschaft – auch zu Recht, wie ich finde –, dass sie die Einstellungspflicht erfüllt. Ich finde, das muss umso mehr auch für die öffentliche Verwaltung gelten, und da müssen wir ehrlich sein: Es gibt Ministerien – Kollegin Belakowitsch hat es bereits angesprochen, und da stimme ich zu – wie beispielsweise das Bildungsministerium oder das Innenministerium, die diese Einstellungspflicht bei Weitem nicht erfüllen, und es gibt auch in manchen Bundesländern Landesverwaltungen, die dieser Einstellungspflicht weit hinterherhinken. Das dürfen wir nicht schönreden. Das ist ein Punkt, den wir unbedingt angehen müssen. Wenn wir Vorbild sein wollen, dann müssen wir vorausgehen und dürfen nicht hinterherhinken.

Meine Damen und Herren, dieser Beschluss ist heute einstimmig. Das freut mich sehr, und es zeigt auch: Bei aller unterschiedlicher Auffassung über die Ausgestaltung des Ausgleichstaxfonds, die wir haben, sind wir uns offenbar bei einem einig, nämlich dass eine Behinderung der Leistungsbereitschaft nicht entgegenstehen darf. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

14.36

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler.

RN/75

14.36

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer:innen! Liebe Zuseher:innen! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Heute diskutieren wir die Umsetzung des maßgeblichen Budgetbeschlusses vom Juli im Bereich der Menschen mit Behinderungen. Was uns vorliegt, ist die Bereitstellung von Sondermitteln im Geltungsbereich des Behinderteneinstellungsgesetzes, konkret im Ausgleichstaxfonds, aus dem Maßnahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen finanziert werden.

Das ist wichtig, denn wie ich oder wie wir bereits seit Monaten zu erklären versuchen, stellt die Bundesregierung für diesen Bereich Sondermittel zur Verfügung. Im Jahr 2026 sind es 65 Millionen Euro, 2027 45 Millionen Euro und über den Zeitraum des Doppelbudgets hinaus 2028 25 Millionen Euro und ab 2029 15 Millionen Euro jährlich. 

Mit den Sondermitteln ist es so eine Sache: Ihr Betrag verringert sich jedes Jahr – das stand übrigens auch nie zur Debatte –, deswegen handelt es sich aber noch lange nicht, so wie von der Opposition immer behauptet, um Sozialkürzungen. Stattdessen ist die Angelegenheit wie so oft eine komplexe. Wie auch im Bundesbudget hat in den Jahren unter grüner Regierungsbeteiligung das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben im Ausgleichstaxfonds nicht mehr gestimmt. Außerdem wurde dieses Auseinanderdriften von Einnahmen und Ausgaben durch den grünen Sozialminister und die Parlamentsfraktionen nicht transparent gemacht und auch der Öffentlichkeit vorenthalten. Man hat stattdessen einen ausgeräumten Ausgleichstaxfonds, aus dem wichtige Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gezahlt werden sollen, der nächsten Regierung überlassen. Auch da lässt sich die Parallele zum uns überlassenen Budgetdesaster im Anschluss an die Nationalratswahl 2024 ziehen.

Ich will damit nicht leugnen, dass es im Bereich der Menschen mit Behinderungen viel für uns zu tun gibt, ganz im Gegenteil. Mir selbst gehen viele Dinge einfach wirklich zu langsam. Deswegen möchte ich auch einen Appell an alle Arbeitgeber richten, die Personal suchen, die händeringend Fachkräftepersonal suchen: Menschen mit Behinderungen stehen zur Verfügung, liefern zuverlässige Arbeit und sind für einen Betrieb auch wirklich durchwegs eine Bereicherung! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Was Arbeit für Menschen mit Behinderungen bedeutet: Ich möchte nur kurz wieder an das Gedicht von Ron Pfennigbauer erinnern, das ich das letzte Mal vorlesen durfte. Vielleicht schauen Sie es nach, weil es ein sehr berührendes Gedicht ist. 

Wichtig ist für uns, dass wir uns nicht an Scheindebatten aufhängen, dass wir uns auf das Wesentliche fokussieren. Das ist die geplante Bildungsreform, das ist die Weiterführung der Bestrebungen für eine bundeseinheitliche persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen im Freizeitbereich sowie eine längst fällige Reform des Ausgleichstaxfonds. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.39

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner.

RN/76

14.39

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Die Vorrednerinnen und Vorredner haben eh schon erklärt, was dieser ATF, dieser ominöse Ausgleichstaxfonds ist und welche Bedeutung er hat.

Nur, wo ich halt schon widersprechen muss, ist diese Geschichte – und sie wird dann vielleicht auch wieder von der Frau Ministerin nochmals kommen – vom angeblich ausgeräumten Ausgleichstaxfonds, denn die Frau Ministerin hat genau dieselbe Situation vorgefunden, die auch wir vorgefunden haben, nämlich auf der einen Seite Ausgabenbedarf und auf der anderen Seite eben ein Problem bei den Einnahmen.

Es ist auch klar, der Ausgleichstaxfonds ist eigentlich ein in die Jahre gekommenes Instrument. Da sind Beiträge nicht valorisiert worden, da hat man sich nicht an die Veränderungen in der Arbeitswelt, in der Betriebswelt angepasst. Somit muss man halt schon auch ehrlicherweise sagen: Ja, es gibt jedes Jahr ein Loch. Dieses Loch ist da, und die Frage ist halt: Wie gehe ich mit diesem Loch um? Die eine Möglichkeit, die es gibt, ist: Ich gehe zum Finanzminister oder zur Finanzministerin – also in dem Fall zum Finanzminister – und verhandle mit ihm über zusätzliche Budgetmittel. Die andere Möglichkeit ist, ich stelle mich hin und sage: Na, die Vorgängerregierung ist schuld daran. – Das sind die zwei Optionen.

Hier heute werden wir Sondermittel zum Löcherstopfen beschließen – wir gehen da natürlich mit, weil alles besser ist als nichts zu tun, da braucht man gar nicht darüber zu diskutieren –: im ersten Jahr 65 Millionen Euro, dann 40 Millionen Euro, 25 Millionen Euro und dann 15 Millionen Euro. Dazu muss man schon noch eines sagen: Diese 65 Millionen Euro kann man so halt auch nicht stehen lassen, das sind in Wirklichkeit 32,5 Millionen Euro. Warum? – Weil man im Jahr 2025 mit dem Finanzminister keine zusätzlichen Mittel verhandelt hat, also holt man das jetzt im 2026er-Budget sozusagen nach. Man müsste also eigentlich sagen, die ehrliche Betrachtungsweise wäre: 32,5 für 2025, 32,5 für 2026 und dann 40 Millionen Euro für 2027 und dann wieder absteigend.

Es befreit uns alle miteinander aber nicht – und da bin ich wiederum bei Kollegin Fiedler und bei den anderen Kolleginnen und Kollegen – von der Verantwortung, die wir gemeinsam hier in diesem Haus tragen, dass es für diesen ATF eine Lösung braucht. Ob das ein Inklusionsfonds ist, wie es beispielsweise die Freiheitlichen vorschlagen, ob das ATF neu oder was auch immer ist, es braucht – so wie ich es auch schon im Ausschuss gesagt habe – eine Lösung.

Ich nehme wahr, dass es eine Bereitschaft dazu gibt, das anzugehen. Was uns fehlt, ist das Leadership, dazu einzuladen, breit einzuladen, auch die Oppositionsparteien einzuladen, und sich gemeinsam darüber Gedanken zu machen: Wie können wir diesen ATF ins 21. Jahrhundert führen? – Das wäre jetzt meine Erwartungshaltung an Sie als Ministerin, das wäre meine Erwartungshaltung an diese Regierung. Macht bitte etwas! Wir stehen bereit, dass wir uns konstruktiv einbringen. (Beifall bei den Grünen.)

14.42

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte.

RN/77

14.42

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Berufliche Teilhabe ist weit mehr als ein Arbeitsplatz. Sie bedeutet Selbstbestimmung, soziale Anerkennung und die Möglichkeit, das eigene Leben aktiv zu gestalten. Menschen mit Behinderungen müssen deshalb die gleichen Chancen haben, beruflich ihren eigenen Weg zu gehen.

Die Realität am Arbeitsmarkt zeigt jedoch, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen haben. Sie sind häufiger von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, und sie tragen ein höheres Risiko für soziale Ausgrenzung. Als Arbeits- und Sozialministerin ist es mir daher ein besonderes Anliegen, Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen und abzusichern.

Ein ganz wesentliches und bewährtes Instrument dafür ist der Ausgleichstaxfonds mit seinen zahlreichen Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Qualifizierungsprojekte, die Menschen dabei unterstützen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern, oder die Integrativen Betriebe in ganz Österreich, denen ich wirklich dankbar sein muss für die Arbeit, die dort geleistet wird, die Menschen mit Behinderungen Arbeits- und Ausbildungsplätze mit zumindest kollektivvertraglicher Entlohnung und umfassenden betrieblichen Mitspracherechten bieten.

Der Ausgleichstaxfonds unterstützt auch Unternehmen, etwa durch Lohnkostenzuschüsse und Förderungen, Anpassung und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Allein im letzten Jahr haben rund 103 000 Menschen an Projekten und Individualförderungen teilgenommen. Das macht deutlich, wie wichtig die Sicherstellung dieser Unterstützung ist. Trotz der herausfordernden budgetären Situation und der notwendigen Einsparungen stellen wir dem ATF neuerlich über das gesetzlich vorgesehene Ausmaß zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung. Es wurde schon gesagt, aber ich sage es noch einmal, weil es mich einfach freut: 2026: 65 Millionen Euro, 2027: 45 Millionen Euro, 2028: 25 Millionen Euro und ab 2029: 15 Millionen Euro jährlich.

Wir schließen damit nicht nur die hinterlassene Lücke im ATF, sondern schaffen Planungssicherheit und unterstützen Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Wir setzen damit auch ein wichtiges Zeichen: Inklusion, Teilhabe und die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen haben auch in schwierigen Zeiten einen hohen Stellenwert und werden nicht nur in wirtschaftlich günstigen Zeiten verfolgt.

Insgesamt werden dem ATF von dieser Bundesregierung – und das ist ganz, ganz wichtig zu betonen – im Laufe dieser Regierungsperiode über 710 Millionen Euro aus Budgetmitteln zur Verfügung gestellt. Das sind rund 100 Millionen Euro mehr als von Vorgängerregierungen, und dies auch – anders als in der Vergangenheit – nicht punktuell, sondern nachhaltig über mehrere Jahre.

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ziel ist eine Arbeitswelt, die Barrieren abbaut und Perspektiven eröffnet – eine Arbeitswelt, in der Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen haben, ihre Fähigkeiten einzubringen und ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Das gelingt aber nur, wenn wir Inklusion als gemeinsame Aufgabe von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verstehen.

Und ja, wir müssen den ATF weiterentwickeln, das ist richtig. Wir werden auch dazu Maßnahmen setzen und natürlich auch die Behindertenorganisationen einbinden. Wir warten jetzt noch auf den Bericht des Rechnungshofes, der dann als die Grundlage dafür gelten wird, den ATF weiterzuentwickeln.

Trotzdem bin ich jetzt mehr als froh, dass die Mittel im ATF stabilisiert werden, dass diese Regierung Geld in die Hand nimmt, um Menschen mit Behinderungen zu fördern und Chancen zu geben. Das ist unsere Aufgabe. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.46

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/78

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 589 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.