RN/73

14.29

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über das Behinderteneinstellungsgesetz. Dieses verfolgt ein eigentlich selbstverständliches Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen am Arbeitsmarkt die gleichen Chancen und Rechte wie alle anderen haben. 

Ich sage ganz offen, ich würde mir wünschen, wir müssten Unternehmer nicht daran erinnern, dass Menschen mit Behinderungen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, die Können, Erfahrung und enormes Potenzial mitbringen. So lange es jedoch so ist, braucht es aber klare Regeln und wirksame Instrumente, und eines dieser Instrumente ist der Ausgleichstaxfonds. Er finanziert wichtige Maßnahmen der beruflichen Teilhabe, von Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das von großer Bedeutung, denn Menschen mit Behinderungen sind von einer schwachen Arbeitsmarktlage oft besonders stark betroffen. Der Weg zurück in Beschäftigung ist für viele schwieriger und dauert länger.

Gleichzeitig müssen wir eben die finanzielle Situation des Fonds im Blick behalten. Darum beschließen wir heute Sondermittel von über 140 Millionen Euro bis zum Jahr 2029, damit im Ausgleichstaxfonds wieder eine Grundlage dafür gegeben ist, bestehende Unterstützungsangebote fortzuführen, Arbeitsplätze weiterhin zu sichern und Menschen mit Behinderungen auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen zu können.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass zusätzliche Mittel notwendig waren. Seit 2020, angesichts zuerst der Pandemie und dann der außergewöhnlichen Teuerung, hat es immer wieder zusätzliche Budgetmittel gegeben. Die ÖVP-Grünen-Bundesregierung hat aber in der letzten Legislaturperiode ein dermaßen hohes Ausgabenniveau aufgebaut, das nicht regulär finanziert worden ist, dass wir jetzt schauen müssen, wie wir wieder zu einer langfristig tragfähigen Finanzierung kommen. Darum ist es wesentlich, dass wir den Ausgleichstaxfonds bis zum Jahr 2029 absichern. 

Gleichzeitig ist auch festzuhalten: Mit der Finanzierung allein ist die Arbeit aber noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich auch vorgenommen, den Ausgleichstaxfonds zu evaluieren und seine Anreizsystematik weiterzuentwickeln. Auch die effiziente Verwendung der Mittel und die zukünftige Dotierung sollen überprüft werden. Es geht also nicht nur darum, den Fonds finanziell abzusichern, wir müssen auch die Strukturen und die Wirkung weiterentwickeln. Entscheidend ist, dass die vorhandenen Mittel möglichst wirksam dort ankommen, wo sie gebraucht werden, und dass diese Unterstützungsangebote langfristig weiter tragfähig aufgestellt sind. 

Für mich als Inklusionssprecherin ist dabei ein Grundsatz entscheidend: Berufliche Teilhabe ist keine Nebensache. Arbeit bedeutet Einkommen, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Genau daran müssen wir weiterarbeiten, damit Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt nicht nur mitgemeint sind, sondern tatsächlich die gleichen Chancen und Rechte auf Beschäftigung und Teilhabe haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP].)

14.33

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Heike Eder.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.