RN/77
14.42
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Berufliche Teilhabe ist weit mehr als ein Arbeitsplatz. Sie bedeutet Selbstbestimmung, soziale Anerkennung und die Möglichkeit, das eigene Leben aktiv zu gestalten. Menschen mit Behinderungen müssen deshalb die gleichen Chancen haben, beruflich ihren eigenen Weg zu gehen.
Die Realität am Arbeitsmarkt zeigt jedoch, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen haben. Sie sind häufiger von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, und sie tragen ein höheres Risiko für soziale Ausgrenzung. Als Arbeits- und Sozialministerin ist es mir daher ein besonderes Anliegen, Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen und abzusichern.
Ein ganz wesentliches und bewährtes Instrument dafür ist der Ausgleichstaxfonds mit seinen zahlreichen Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Qualifizierungsprojekte, die Menschen dabei unterstützen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern, oder die Integrativen Betriebe in ganz Österreich, denen ich wirklich dankbar sein muss für die Arbeit, die dort geleistet wird, die Menschen mit Behinderungen Arbeits- und Ausbildungsplätze mit zumindest kollektivvertraglicher Entlohnung und umfassenden betrieblichen Mitspracherechten bieten.
Der Ausgleichstaxfonds unterstützt auch Unternehmen, etwa durch Lohnkostenzuschüsse und Förderungen, Anpassung und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Allein im letzten Jahr haben rund 103 000 Menschen an Projekten und Individualförderungen teilgenommen. Das macht deutlich, wie wichtig die Sicherstellung dieser Unterstützung ist. Trotz der herausfordernden budgetären Situation und der notwendigen Einsparungen stellen wir dem ATF neuerlich über das gesetzlich vorgesehene Ausmaß zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung. Es wurde schon gesagt, aber ich sage es noch einmal, weil es mich einfach freut: 2026: 65 Millionen Euro, 2027: 45 Millionen Euro, 2028: 25 Millionen Euro und ab 2029: 15 Millionen Euro jährlich.
Wir schließen damit nicht nur die hinterlassene Lücke im ATF, sondern schaffen Planungssicherheit und unterstützen Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Wir setzen damit auch ein wichtiges Zeichen: Inklusion, Teilhabe und die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen haben auch in schwierigen Zeiten einen hohen Stellenwert und werden nicht nur in wirtschaftlich günstigen Zeiten verfolgt.
Insgesamt werden dem ATF von dieser Bundesregierung – und das ist ganz, ganz wichtig zu betonen – im Laufe dieser Regierungsperiode über 710 Millionen Euro aus Budgetmitteln zur Verfügung gestellt. Das sind rund 100 Millionen Euro mehr als von Vorgängerregierungen, und dies auch – anders als in der Vergangenheit – nicht punktuell, sondern nachhaltig über mehrere Jahre.
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ziel ist eine Arbeitswelt, die Barrieren abbaut und Perspektiven eröffnet – eine Arbeitswelt, in der Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen haben, ihre Fähigkeiten einzubringen und ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Das gelingt aber nur, wenn wir Inklusion als gemeinsame Aufgabe von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verstehen.
Und ja, wir müssen den ATF weiterentwickeln, das ist richtig. Wir werden auch dazu Maßnahmen setzen und natürlich auch die Behindertenorganisationen einbinden. Wir warten jetzt noch auf den Bericht des Rechnungshofes, der dann als die Grundlage dafür gelten wird, den ATF weiterzuentwickeln.
Trotzdem bin ich jetzt mehr als froh, dass die Mittel im ATF stabilisiert werden, dass diese Regierung Geld in die Hand nimmt, um Menschen mit Behinderungen zu fördern und Chancen zu geben. Das ist unsere Aufgabe. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.46
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.