RN/81

14.52

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Digitalisierung darf nicht nur den Bürger entlasten (Abg. Darmann [FPÖ]: Amen!) – sie muss auch den Staat von unnötiger Bürokratie befreien. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, unsere Lebensrealität verändert sich rasant. (Abg. Zorba [Grüne]: Stimmt!) Wir erleben einen technologischen Wandel in einer Geschwindigkeit, die vor wenigen Jahren noch kaum vorstellbar war. Künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme verändern, wie wir arbeiten, kommunizieren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Jeder von uns kennt das, wie er mit seinem Handy und mit allen seinen Utensilien, die er heute in der digitalen Welt zur Verfügung hat, umgeht. Auch der Staat muss aber am Zahn der Zeit bleiben, auch unsere Verwaltung muss mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Dafür schaffen wir als Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen. (Abg. Zorba [Grüne]: Nicht!)

Ein Blick nach Großbritannien zeigt – der „Economist“ hat schon im August darüber berichtet –, warum das notwendig ist: Dort sind Arbeitsgerichte mit einer extrem wachsenden Zahl KI-generierter Eingaben überlastet worden, mit Eingaben, die die Gerichte einfach nicht mehr bewältigen können. All diese Eingaben wurden mit künstlicher Intelligenz erstellt. Das heißt, der Einzelne kann mit künstlicher Intelligenz 100 Seiten einer Beschwerde, ein Rechtsmittel sofort produzieren lassen, aber der Staat sollte auf der anderen Seite – bildlich gesprochen – mit der Schreibmaschine weiterarbeiten? – Nein, meine Damen und Herren. (Abg. Zorba [Grüne]: Faxgerät! Das haben wir auch nicht abgeschafft!)

Wir schaffen deshalb gerade mit dieser Novelle die rechtsstaatliche Grundlage dafür, dass unsere Verwaltung weitere Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen kann. Wir schreiben dabei aber nicht die Technologie von heute oder von morgen fest, sondern lassen einen technologieoffenen Rahmen, in dem neue technische Möglichkeiten unter klaren rechtsstaatlichen Regeln eingesetzt werden können. (Abg. Zorba [Grüne]: Na, sehe ich nicht! Wo sind die?) Damit ermöglichen wir den Einsatz digitaler Systeme dort, wo er sinnvoll ist, und nur dort, wo er wirklich sinnvoll ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Zorba [Grüne].)

Im Rahmen unserer Ausschussberatungen wurden auch einige Bedenken dazu geäußert. Wir haben diese ernst genommen und uns deshalb damit auch in einer zusätzlichen Besprechung nochmals ausführlich auseinandergesetzt. (Abg. Zorba [Grüne]: Ja, aber nichts geändert! Nichts geändert!) Lassen Sie mich eines ganz klar dazu sagen: Es wird keine Entscheidung geben, die einfach einer künstlichen Intelligenz überlassen wird. Im Gegenteil: Automatisierungen, KI-Anwendungen und Digitalisierungen können immer nur dort zum Einsatz kommen – und so steht es nun im Gesetz, das wir jetzt beschließen wollen –, wo die Sache „im Hinblick auf den maßgeblichen Sachverhalt, die zu lösenden Rechtsfragen und den Stand der Technik für eine vollständig automatisierte schriftliche Erledigung geeignet“ ist. (Abg. Zorba [Grüne]: Was heißt das zum Beispiel? Was heißt das?)

Schlussendlich, wenn Sie noch immer unsicher sind, lieber Herr Kollege von den Grünen (Abg. Zorba [Grüne]: Na, was heißt das? Ein Beispiel!) oder auch der Kollege von den Blauen: Darauf achtet ganz zuletzt der Verfassungsgerichtshof und der setzt uns da sehr, sehr enge Grenzen, wann und mit welchen Mitteln wir diese Technik entsprechend einsetzen dürfen. (Abg. Zorba [Grüne]: Also jetzt ist der Verfassungsgerichtshof dafür zuständig!) Jede Verwaltungseinheit hat das für sich selbst zu entscheiden. 

Jeder hat aber auch die Möglichkeit – und das möchte ich abschließend auch sagen –, gegen einen solchen automatisierten Bescheid innerhalb von zwei Wochen Vorstellung zu erheben. Damit tritt die automatisierte Entscheidung außer Kraft und es findet dann ein reguläres Verfahren statt. Meine Damen und Herren, viele von Ihnen werden das von den Anonymverfügungen im Straßenverkehr kennen, wenn Sie eine solche erhalten haben – diese sind auch automatisiert erstellt –: Man erhebt damit Einspruch und bekommt ein ordentliches Verfahren, das von Menschen begleitet wird.

Zusammengefasst heißt das: Digitalisierung und künstliche Intelligenz sollen den Menschen unterstützen, aber niemals zur Gänze ersetzen. Genau das stellen wir mit dieser Vorlage sicher. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.56

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Süleyman Zorba.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.