RN/82
14.56
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Jeder von uns kennt es und hat es in letzter Zeit schon erlebt: Überall möchte man KI draufklatschen – auf Zahnbürsten, auf Kühlschränke und dank unserer Bundesregierung in Zukunft auch bei – unter Anführungszeichen – „angeblich“ rechtsgültigen Bescheiden. Wer den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien zugehört hat – auch den Anmerkungen in den letzten Wochen und Monaten –, der könnte glauben, ab morgen läuft in Österreich alles schneller, einfacher und rund um die Uhr. Wenn wir diese schönen Stehsätze einmal zur Seite legen und uns das Gesetz anschauen, dann sehen wir etwas anderes. (Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz. )
Erstens: Durch dieses Gesetz wird kein einziges Verfahren einfacher oder schneller. Man öffnet eine Tür, vergisst aber, Regeln aufzustellen, und das Witzigste – oder vielleicht auch das Traurigste, je nachdem, wie man das sieht –: Es wird viel von künstlicher Intelligenz gesprochen, der Begriff kommt in diesem Gesetzentwurf aber kein einziges Mal vor. Darin steht, dass man in Zukunft Bescheide vollautomatisch abwickeln möchte, und das mit ein paar allgemeinen Vorgaben, auch möglich mit künstlicher Intelligenz. Dann hat man ein paar technische Schranken eingezogen, zum Beispiel, dass es nachvollziehbar sein muss. Jeder, der mit künstlicher Intelligenz gearbeitet hat, weiß, dass die Nachvollziehbarkeit da nicht immer gegeben ist. Also hat man sich in den Erläuterungen ein bisschen ausgetobt und versucht, irgendwie herumzuargumentieren, damit künstliche Intelligenz reinpasst. Gegen Automatisierung in Verfahren und bei Bescheiden hat niemand etwas, aber ich glaube, man hat da zuerst den Wunsch geäußert, irgendetwas mit KI machen zu wollen, und hat sich dann angeschaut, was man damit überhaupt lösen könnte.
Zweitens: Wo soll das überhaupt zum Einsatz kommen? Wo sollen die automatischen Bescheide mit oder ohne KI zum Einsatz kommen? – Darüber bestimmt nicht das Parlament, sondern die jeweils zuständigen obersten Behörden. Das geht bis runter zum Gemeinderat. Wenn irgendeine Behörde auf irgendeiner Ebene beschließt, KI einzusetzen, dann stellen sich ein paar Fragen, zum Beispiel welche Modelle eingesetzt werden sollen, wie es mit dem Datenschutz ausschaut, wo die Daten der Bürgerinnen und Bürger liegen und wie es überhaupt zu diesen Entscheidungen kommt – und das wissen wir nicht.
Der Herr Kollege hat es eh vorhin angesprochen, ich habe im Ausschuss halt gefragt: Na, wie schaut das denn aus? Wie kommt die Behörde zu ihrem KI-Modell, das da arbeiten soll? Der Kollege hat gemeint, dass die Behörden dann ihre eigene KI aufbauen werden. Jeder, der sich in den letzten Jahren nur ansatzweise mit künstlicher Intelligenz auseinandergesetzt hat, weiß, wie absurd diese Aussage ist. (Beifall bei den Grünen.)
Ich sitze ja selber auch im Gemeinderat in Traismauer und ich glaube, zwischen Budgetsitzungen und Kanalsanierungen wird der Gemeinderat in Traismauer keine künstliche Intelligenz trainieren. Das halte ich für ausgeschlossen. (Beifall bei den Grünen. – Heiterkeit des Abg. Darmann [FPÖ].)
Auch der Herr Staatssekretär hat ein Argument gebracht, das mich zum Nachdenken bewegt hat. Er hat gemeint, dass ja auch Bürgerinnen und Bürger KI verwenden, um zum Beispiel Dokumente zu schreiben, um mit den Behörden in Kontakt zu treten. – Ja, Herr Staatssekretär, das stimmt, nur dass die Bürgerinnen und Bürger keine rechtsgültigen Bescheide schreiben müssen, die Behörden aber schon. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt kommt eigentlich das Traurigste an diesem Gesetz: Wer trägt das Risiko? Viele Expertinnen und Experten, Leute, die sich mit KI auseinandersetzen, und auch Leute, die sich mit der Verwaltung auseinandersetzen, haben davor gewarnt; und viele Punkte sind da offen: wer die Verantwortung trägt; was passiert, wenn Fehler passieren. Fehler werden passieren, das gesteht man ja auch in den Erläuterungen ein. Der einzige Safeguard ist: wenn etwas passiert, kann man ja innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben, wenn man irgendwo einen Fehler findet, und dann kann man ja darauf pochen, dass ein Mensch auf diesen Antrag schaut. Das heißt, der einzige Schutz davor ist: Man kann Einspruch erheben.
Das nächste Problem betrifft die Rechtssicherheit. Stellen wir uns eine Frau Huber vor, die einen Bescheid bekommt. Sie geht davon aus, dass der rechtsgültig ist, und arbeitet mit diesem Bescheid weiter. Jetzt haben aber die Behörden die Möglichkeit, wenn sie das vollautomatisiert gelöst haben, dass sie innerhalb von zwei Monaten diesen Bescheid aufheben können – ohne Angabe von Gründen, nur bei einem Verdacht von einem Fehler. Fehler könnten passieren, wenn man das mit künstlicher Intelligenz macht. Ich weiß nicht, ob das die Rechtssicherheit ist, von der man spricht. (Beifall bei den Grünen.)
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin ein großer Freund der Digitalisierung in der Verwaltung, wenn man auch viele Dinge erleichtert und vielleicht schneller macht. Wir haben auch angeboten, diesen Entwurf gemeinsam zu überarbeiten, haben einen Vertagungsantrag gestellt. Der wurde abgelehnt. Somit ist auch klar, wer dann in Zukunft die Verantwortung dafür trägt.
Also was bleibt am Ende übrig? – Irgendwas mit KI, irgendwas mit Entbürokratisierung, am Ende des Tages heiße Luft. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.01
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Duzdar. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.