RN/84

15.05

Abgeordneter Veit Valentin Dengler (OK): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und liebe Zuschauer! Ja, wir reden heute zur Automatisierung in der Verwaltung. Ich glaube, worüber wir alle hier uns einig sein können, ist, dass der Staat schlanker werden muss, dass wir die Verwaltung automatisieren, effizienter machen müssen, wo es geht. 

Zu Kollegen Tschank: Wenn Sie sagen, menschliche Handlung durch Maschinen ersetzen, stimmt das. Das ist so ziemlich die Geschichte des menschlichen Fortschritts der letzten 10 000 Jahre. Deswegen haben wir das Rad, den Aquädukt und die Dampfmaschine, den Kran und so weiter erfunden. Also das ist, glaube ich, kein Argument, warum man gegen dieses Gesetz sein kann. 

Es gibt noch ein anderes Argument, das meines Erachtens in den Erläuterungen und in den Unterlagen aus dem Ausschuss gar nicht so vorgekommen ist: Wir steuern nämlich auf eine Welt zu, in der es sehr, sehr leicht wird, Behörden zu spammen. Das heißt, es wird nicht lange dauern, bis Bürgerinitiativen und andere entdecken, dass die Verwaltung sehr schnell an ihre Leistungsgrenzen kommt, wenn sie Tausende von Eingaben ganz schnell verfassen können und einreichen können. Das ist auch etwas, was wir bei dieser Diskussion berücksichtigen müssen. 

Es gibt in dieser Vorlage gute und wichtige Ansätze: Das No-Stop-Verfahren als Prinzip, auch dieses Ex tunc beim Einspruch – also dass es sozusagen beim Einspruch dann schon gar nicht existiert hat –, das ist alles vernünftig. Man kann auch, weil die gedruckten Zahlscheine wegfallen, bis zu 100 000 Euro im Jahr sparen. Das ist auch gut. Das würde fast 2,5 Stunden der jährlichen Parteienfinanzierung finanzieren. 

Es gibt aber eine schwierige Abwägung – und zwar ist es vollkommen klar, dass der Gesetzgeber nicht bis ins Detail Technologien regulieren kann. Man kann also nicht sagen: Diese Technologie geht oder die geht nicht, weil dafür die Entwicklung zu schnell ist, aber es gibt auch einen handwerklichen Anspruch ans Gesetz. Es muss präzise genug sein, damit man Sicherheitsgefährdungen oder unpassende Anwendungen zwingend ausschließen kann. Dabei versagt dieser Entwurf. 

Es gibt diesen Gummiparagrafen, § 18a Abs. 2, der beschränkt die Automatisierung lediglich durch den völlig dehnbaren Begriff der Eignung. Jetzt kann sich halt die Baubehörde in Traiskirchen überlegen: wann ist es geeignet und wann ist es nicht geeignet?, und entscheiden. Es gibt also keine harte rechtliche Schranke für diese zum Teil sensiblen Materien. Da müssen wir uns auch nur kurz überlegen: Wenn jede Gemeinde, also jede oberste Behörde zum Beispiel selbst entscheiden kann, dann kann man etwa aus Kostengründen eine billige KI nehmen, eine chinesische oder vielleicht in Zukunft eine russische KI (Zwischenruf des Abg. Schnabel [ÖVP]), um die für die Ausstellung dieser Bescheide zu nutzen. Das Gesetz verhindert das nicht – und da muss man sich ja einmal vorstellen, was das für Hosting oder für Cybersicherheit heißt, wenn jeder sein eigenes Instrument aussuchen darf. (Zwischenruf des Abg. Schnabel [ÖVP].)

Dann gibt es natürlich das Gegenargument: Moskau interessiert es nicht, wer in Österreich ein Strafmandat ausstellt. Das ist schon richtig, da haben Sie recht. Genau das ist aber das Problem, weil das Gesetz den Einsatz eben nicht glasklar auf diese harmlosen, klar automatisierbaren Anwendungen einschränkt, sondern dieser Gummiparagraf mit der Eignung da steht. (Abg. Schnabel [ÖVP]: ... NEOS ...!)

Deswegen gäbe es eigentlich einen konstruktiven Lösungsvorschlag. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Es gibt auch ...!) Dieses Dilemma könnte man lösen, man muss nämlich differenzieren zwischen Automatisierung – das kann man auch Machine-Learning nennen, Machine-Learning ist im Wesentlichen Analysieren und Kategorisieren, das ist dann eine Reihe von Wenn-Dann-Anwendungen – und dem, was wir jetzt künstliche Intelligenz nennen. Das ist generative künstliche Intelligenz. Das heißt, die fangen dann an, Sachen zu schreiben – und dann gibt es tatsächlich die Gefahr der Halluzinationen und so weiter. 

Ich glaube, gegen eine Automatisierung, gegen Machine-Learning kann man nichts einwenden. Das wäre gut – gerade für diese Anwendungsfälle, an die Sie offenbar gedacht haben –, aber für eine echte Anwendung von generativer künstlicher Intelligenz ist es wahrscheinlich nicht gut. Wenn wir dieses Gesetz auf diese klassische, regelbasierte Automatisierung beschränken würden, könnten Sie 90 Prozent plus diese Effekte, die Sie erzielen wollen, erreichen, sich die Kostenvorteile sichern, aber eben die Gefahren ausschließen, die jetzt dabei sind.

Ich glaube, die Regulierung von echten KI-Systemen, also generativer KI, in der Hoheitsverwaltung liegt in der Verantwortung des Parlaments. Damit müssen wir uns noch einmal intensiv beschäftigen und Regeln verabschieden, vielleicht auch so etwas wie Zertifizierungen für die öffentliche Hand allgemein. Dazu brauchen wir Leitplanken, und dafür müssen wir uns etwas Zeit nehmen.

So leid es mir tut – solange diese Trennung nicht existiert und wir der Verwaltung jetzt mit diesem Gummiparagrafen praktisch eine Art Blankoscheck ausstellen sollen, ist mir das Risiko für den Rechtsstaat und auch für die Daten der Bürger zu hoch. Deswegen werde ich heute gegen diesen Entwurf stimmen, und ich fände es ehrlich gesagt gut, wenn das mehrere hier in diesem Haus täten. Es gibt keinen Grund, dass man das hier übers Knie bricht. Wir könnten uns etwas mehr Zeit nehmen, und dann könnte man aus dieser Vorlage, glaube ich, eine gute, Vorlage machen, die man gemeinsam verabschieden kann. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.) 

15.10

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Zorba zu Wort gemeldet. – Sie kennen die einschlägigen Bestimmungen. Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.