RN/87

15.14

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Barrierefrei – da denken jetzt viele an Aufzüge, an Rampen, an breitere Türen, und das ist auch richtig so, denn Aufzüge und Rampen entscheiden darüber, ob Menschen mit Behinderung selbstständig zum Arzt, zum Amt oder zur Arbeit gehen können. 

Barrierefreiheit bedeutet mehr Selbstständigkeit, aber es gibt auch Barrieren, die man auf den ersten Blick nicht erkennt: Das Formular ist in Amtsdeutsch, das man nicht versteht, den Behördenweg kann man nicht alleine erledigen, weil man auf Assistenz angewiesen ist, die Frage traut man sich aus Angst, etwas falsch zu machen, nicht zu stellen. 

Für viele Menschen sind genau das große Hürden, und diese können wir mithilfe der Digitalisierung abbauen. Richtig gemacht bedeutet Digitalisierung nicht nur mehr Komfort, sie bedeutet ebenso mehr Selbstständigkeit. 

Ich möchte zwei Punkte aus der Gesetzesnovelle hervorheben. Das wären erstens die Chatbots. Stellen wir uns eine Mutter vor, die abends um 10 Uhr, wenn die Kinder schlafen, endlich Zeit hat, sich um einen Antrag zu kümmern, oder einen älteren Herrn, dem Formulare Angst machen, oder jemanden, dem das Schreiben schwerfällt, weil Deutsch nicht seine Muttersprache ist. Ein Chatbot kann sie Schritt für Schritt begleiten, rund um die Uhr, geduldig, in Einfacher Sprache und künftig auch in gesprochenen Worten. Man muss nicht mehr wissen, wie das Formular genau heißt, sondern nur, worum es geht und wobei man Hilfe braucht.

Für diese Angebote gilt natürlich das Web-Zugänglichkeits-Gesetz, sie müssen also digital barrierefrei sein, denn Digitalisierung darf keine neuen Barrieren schaffen, sie muss bestehende abbauen. 

Der zweite Punkt ist das sogenannte No-Stop-Verfahren. Bisher gilt, wer eine Leistung bekommen will, muss diese beantragen, und dafür muss man erst einmal wissen, dass es sie gibt und dass sie einem zusteht. Wer das nicht weiß, geht leer aus. Beim No-Stop-Verfahren drehen wir genau das um. Hat die Behörde alle nötigen Daten ohnehin schon, dann kommt die Leistung von selbst. Bei der Familienbeihilfe und der Arbeitnehmerveranlagung ist das bereits heute der Fall – ohne Antrag, ohne Formular, ohne Amtswege. Das bedeutet weniger Wege, weniger Bürokratie und mehr Zeit für jene, die persönliche Beratung brauchen. 

Sehr geehrte Damen und Herren, eine moderne Verwaltung ist nicht die mit der meisten Technik, es ist die, die niemanden zurücklässt – einfach erreichbar, verständlich und barrierefrei. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) 

15.17

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt 5 zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Dringlichen Antrages, dessen Aufruf um 15.18 Uhr, also in wenigen Sekunden, erfolgt.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.