RN/100
15.51
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin offen gesagt entsetzt über Ihre Ausführungen, Frau Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Bravo!)
Ich weiß, dass Sie ideologisch ganz woanders stehen als wir, aber ich habe nicht erwartet, dass Sie zu einer so tiefen Polemik greifen werden. Sie haben von politischem Kleingeld gesprochen. Was Sie gemacht haben, war ein Ablenkungsmanöver und ein wirklich tiefer Angriff. – Ich bin entsetzt. Lassen wir es dabei bewenden; es richtet sich eh gegen sich selbst. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ein schlechter Schauspieler ... auch!) Da muss ich leider überhaupt nicht schauspielen. Es wäre schön, wenn ich hier schauspielen müsste; ich bin tatsächlich entsetzt, denn ich bin an sich schon entsetzt, wenn wir über solche Themen reden müssen. Und es ist völlig legitim, dass man so ein Thema, das in der Öffentlichkeit so breit diskutiert wird, auch hier zur Sprache bringt, weil es wichtig ist, dass wir uns um den Kinderschutz kümmern. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte jetzt einmal nur drei Anmerkungen zum konkreten Fall Günther Paal sagen: Es wird groß hervorgehoben, dass es ein Geständnis gibt und dass das so positiv sei. – Es gibt nur deshalb ein Geständnis (Zwischenruf bei der FPÖ), weil dieser Mensch erpresst wurde und dann in die Öffentlichkeit gegangen ist. Wenn er nicht erpresst worden wäre, würde er seine schändlichen Neigungen genauso weiter betreiben wie bisher – das vorweg.
Weiters: In der Kriminologie wird immer klar gesagt, dass man Geständnissen nicht grundlegend glauben darf, weil damit falsche Fährten gesetzt werden, damit wird zum Teil die eigene Tat noch einmal heruntergespielt. – Also das einmal vorweg zu diesem großartigen Geständnis.
Das Zweite ist: Wir reden jetzt davon, dass es so wichtig ist, dass da jetzt Therapien gemacht werden und deswegen braucht man ihn auch nicht so hoch zu bestrafen. – Wir haben doch hier immer wieder diskutiert – und gerade aus Ihrem Sektor kommt es ja immer ganz groß –, dass Therapien nicht dazu führen, dass man seine sexuellen Neigungen verändert, oder? Ist es nicht sogar ein großes Thema, dass das sogar abgelehnt wird? – Hier ist diese Therapie plötzlich entscheidend, und der Mensch – glauben Sie das wirklich? – wird durch eine Therapie das ablegen, was er in sich trägt? Also das ist ein völliger Unsinn und bitte auch davon weg. (Beifall bei der FPÖ.)
Der dritte Punkt: Wahrscheinlich haben die meisten von Ihnen die doch etwas selbstmitleidige Erklärung im Internet gesehen, unter anderem auf Facebook. Interessanterweise hat Günther Paal die Kommentarfunktion auf Facebook nicht abgedreht. Ich glaube aber nicht, dass er wirklich wissen wollte, was die Bevölkerung jetzt von ihm hält. Das glaube ich nicht, sondern es geht ihm darum, dort ein Geschäftsmodell daraus zu machen, das Bohrn-Mena-Modell: dass er die Leute, die sich da – aus welchem Grund auch immer – nicht ausreichend zusammenreißen können und dort vielleicht etwas hineinschreiben, was nicht fein ist, klagen kann. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)
Ich sage Ihnen aber: Bitte, Zuhörer, Zuschauer, denken Sie daran: Sie würden damit einen Kindermissbrauchstäter finanzieren, also lassen Sie sich zu einer derartigen Handlung nicht hinreißen (Beifall bei der FPÖ), sonst werden alle diese Postings oder sogar Likes geklagt, und er bekommt für jedes ein paar Tausend Euro. Da ist in Wirklichkeit natürlich auch eine Gesetzesänderung absolut notwendig. Es darf nicht sein, dass man so ein Geschäftsmodell umsetzen kann. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Wir müssen das ins Medienrecht überführen, und dort muss es zuerst einmal eine Abmahnung und Aufforderung zur Löschung geben, bevor es überhaupt zu einer Klage kommen kann – also das einmal vorweg. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt noch ganz kurz: Das wirklich wichtige Thema ist ja der Schutz der Kinder, das ist ja das Thema. Wir haben uns schon so lange darum bemüht, hier Pflöcke einzuschlagen. Ich weiß, es sind schon Maßnahmen gesetzt worden und es ist auch sehr viel auf unsere Initiative hin gemacht worden – das Kinderschutzpaket, das Sie gerade angesprochen haben, war eine Initiative von uns (Zwischenruf bei den Grünen), die dann etwas abgeschwächt umgesetzt wurde –, aber was immer noch nicht wirklich umgesetzt ist, und zwar nicht vollständig, ist das Tätigkeitsverbot.
Beim Tätigkeitsverbot – nur, dass man das nicht immer falsch versteht – geht es nicht darum, dass man einen Menschen davon ausschließt, dass er einen Beruf ausüben kann oder sonst etwas, sondern da geht es um den Schutz der Kinder. Es geht darum, dass man Menschen, die solche Neigungen haben, die man dem Menschen eben offensichtlich nicht mehr austreiben oder wie auch immer kann – die hat er –, von Kindern fernhalten muss, und zwar bei jeder Tätigkeit, die mit Kindern zu tun hat. (Beifall bei der FPÖ.) Er kann alles andere machen – er kann in jedem Büro sitzen oder was auch immer –, aber nichts mit Kindern zu tun haben.
Ähnlich ist es auch mit unserem Antrag, dass man diese Eintragung im Strafregister belässt und dass Institutionen, die mit Kindern zu tun haben, die Möglichkeit haben müssen, dort nachzuschauen. Uns geht es nicht um einen Pranger – das machen Sie vielleicht hin und wieder ganz gern, dass man jemanden im Internet an den Pranger stellt (Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne]) –; uns geht es nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen, uns geht es darum, dass konkret jemand, der mit Kindern zu tun hat, dort Einsicht nehmen kann.
Natürlich ist es auch wichtig, diese Schieflage im Strafrecht bei den Delikten gegen Leib und Leben und gerade eben auch beim Missbrauch und in den anderen Bereichen, vor allem wenn es um Vermögensdelikte geht, zu beseitigen. Das ist ein Gebot der Stunde, und jede Maßnahme, die dazu dient, Kinder in Österreich zu schützen, ist eine gute Maßnahme.
Unser Antrag ist jedenfalls – und ich nehme an, Sie geben uns dabei recht – ein Schritt in die richtige Richtung, also gehen Sie in sich und stimmen Sie zumindest da zu! (Beifall bei der FPÖ.)
15.56
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grüner. Eingemeldete Redezeit: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.