RN/101

15.57

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich im Namen meines Kollegen Sieber die Schülerinnen und Schüler der Polizeischule Feldkirch hier im Hohen Haus herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich versuche, hier jetzt den Bogen zu spannen, denn der Fall, über den wir heute sprechen, macht auch mich als Familienvater, als Juristen und auch als Mitglied in der Gesetzgebung fassungslos. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es ist auch gut – ich freue mich über diese Dringliche –, dass wir dies auch öffentlich diskutieren; und das muss auch passieren, solange die Diskussion sachlich und von Sachlichkeit getragen ist. Ich freue mich, dass wir diese Diskussion führen.

Wenn ein Kind sexuell missbraucht wird, gibt es nichts zu relativieren, nichts kleinzureden, nichts zu entschuldigen. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Auch ich stelle mir Fragen, wenn ich mir den Fall in den Medien durchlese. Hinter jedem solchen Fall steht nicht nur ein Akt, nicht nur ein Täter, hinter jedem steht auch – und das haben wir von allen bisherigen Rednern gehört – ein Kind, und der Schutz dieses Kindes muss im Mittelpunkt stehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Genau deshalb möchte ich hier jetzt ganz bewusst zwei Dinge auseinanderhalten, bei denen in solchen Debatten nicht immer eine Trennung durchgeführt wird: Das eine sind das konkrete Strafverfahren und der Strafprozess und das andere ist unsere Verantwortung als Gesetzgeber. Eines müssen wir als Mitglieder des Hohen Hauses hier aber auch ganz klar sagen: Die Untersuchungshaft ist ein Mittel – das wird ja auch diskutiert – zur Sicherung des Strafverfahrens. Sie setzt gesetzlich bestimmte Haftgründe voraus – auch das wissen wir –, und ob in diesem konkreten Fall entsprechende Gründe vorliegen, wird im Ermittlungs- und im Strafverfahren entschieden. Man kann sich zum Beispiel fragen, ob etwa Tatbegehungsgefahr vorliegt. Auch ich habe meine Gedanken dazu. Wer aber aus dieser Frage, ob jemand in Untersuchungshaft sitzt oder nicht, ableitet, wie schwer seine Tat ist, wie schwer sie wiegt und welche Strafe er verdient, vermischt zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Wir sind nicht das Gericht, wir sind keine Staatsanwälte, wir sind keine Richter, das sind wir alle nicht. Wir sprechen nicht Recht, aber wir sind der Gesetzgeber. Wir machen das Recht, und das möchte ich auch selbstbewusst betonen. Das muss aber dringend unterschieden werden; das ist das Kernelement unseres Rechtsstaates. 

Natürlich müssen wir in dieser Frage konsequent sein und wir müssen schneller sein. Ich sehe das auch so, denn wer ein Kind sexuell missbraucht, muss mit der vollen Härte – und zwar immer – des Rechtsstaates rechnen müssen. (Beifall bei ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Unsere Aufgabe – und Sie werden sich nicht wundern, warum ich die Arbeit der Bundesregierung verteidige – muss daher sein, zu überprüfen, ob die Gesetze, die wir den Gerichten geben, noch die richtigen sind. Ich sage ganz deutlich: Ich für mich privat sehe Handlungsbedarf. Ich frage mich auch, ob unsere strafrechtlichen Wertungen überall stimmen. Ist es richtig, wenn schwere Erpressung mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, während der hier debattierte sexuelle Missbrauch eines minderjährigen Kindes einen Strafrahmen von ein bis fünf Jahren hat? Genau diese unterschiedlichen Wertungen werden aufgegriffen. Ich halte das für überprüfungswürdig. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Dengler [OK].)

Ich sage auch ganz offen: Ich bin für strengere Strafen bei sexuellem Kindesmissbrauch. Das Strafrecht ist das schärfste Instrument, das wir in unserem Staat haben. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS sowie des Abg. Dengler [OK].) Wir müssen aber auch über Mindeststrafen diskutieren, andere Rechtsordnungen kennen diese Debatte auch.

Aber – und jetzt komme ich zum Punkt – wir dürfen eines nicht glauben: Eine höhere Strafe verhindert noch keinen Missbrauch. Das wird Ihnen jeder in der Strafrechtslehre bestätigen. Eine Strafe greift erst dann, wenn bereits etwas Furchtbares passiert ist, wenn ein Kind Opfer geworden ist. Selbst die strengste Strafe kann die Tat nicht ungeschehen machen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Deshalb müssen wir die Dinge zweifach diskutieren: Konsequenz nach der Tat und – und das ist besonders wichtig – Prävention vor der Tat. Gerade da müssen wir schneller werden. 

Sexueller Missbrauch findet oft im geschützten Umfeld, im persönlichen, im familiären Umfeld statt, die Dunkelziffern sind sehr hoch. Kinderschutz muss früher beginnen, viel früher. Die Warnsignale müssen wir früher erkennen. 

Wir bringen heute auch einen Entschließungsantrag ein. Ein Entschließungsantrag ist noch kein Gesetz.

Wir müssen uns auch anderen Fragen stellen: Was machen wir etwa mit Menschen, die sexuelle Neigungen gegenüber Kindern haben, aber noch keine Straftat begangen haben? (Zwischenruf der Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ].) Was tun wir mit solchen Menschen? Abwarten? – Vermutlich nicht. 

Wir brauchen einen Turbo, das gestehe ich ein. Eines ist aber auch klar: Es ist eben nicht so, dass sich die Bundesregierung und die Frau Bundesministerin mit diesen Themen nicht beschäftigen. Wir haben das Thema seit Langem auch im Regierungsprogramm, Erstinitiativen sind bereits erfolgt und weitere werden folgen. 

Damit ich richtig verstanden werde: keine Nachsicht gegenüber Tätern, in keinem Fall! Aber Opferschutz, bevor es ein Opfer gibt, ist gleich wichtig. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen schneller werden. Ich stehe nicht hier, um das entsprechend zu beschönigen; das sage ich als Mitglied einer Regierungspartei. Gerade deshalb haben wir auch Lösungsansätze im Regierungsprogramm und wir werden da auch konsequent handeln. Ja, es braucht einen Turbo. Ein Entschließungsantrag ist noch kein Gesetz, aber es wäre genau das Falsche, auf Basis eines medialen Anlassfalles, so furchtbar er auch sein mag, Schnellschüsse zu produzieren. Anlassgesetzgebung hat uns noch nie weitergebracht. Ich will keine Schnellschüsse. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

16.04

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Oxonitsch. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte schön.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.