RN/103

16.10

Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS): Vielen Dank. – Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, diese Debatte heute wird begleitet von Gefühlen der Betroffenheit, der Erschütterung, der Fassungslosigkeit, nämlich nicht nur über den bereits bekannt gewordenen Missbrauchsfall, sondern vor allem über all das, was noch im Dunkeln ist, über all das, über das nicht gesprochen wird und über das wir hier sprechen müssen. 

Wir diskutieren Kinderschutz in diesem Haus meistens dann, wenn es einen konkreten Anlass gibt, wenn ein Fall öffentlich wird, und noch eher dann, wenn der mutmaßliche oder wenn der Täter – und meistens sind es Täter und Männer – eine bekannte Person ist. Ich halte das für einen maßgeblichen Fehler. Es darf und muss nicht nur dann diskutiert werden, wenn ein Fall bekannt wird, sondern es ist eine permanente Diskussion, die wir zu führen haben. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Es ist ziemlich genau drei Jahre her, dass wir auch aus einem Anlass hier intensiv über Kinderschutz diskutiert haben. Damals war es der Fall Teichtmeister. Und danach ist etwas passiert: Es wurde in der Zwischenzeit ein Kinderschutzpaket mit stärkerem Fokus auf Prävention, Kinderschutzkonzepten und Missbrauch im digitalen Raum präsentiert. Das waren wichtige Schritte, aber es waren noch nicht alle Schritte. 

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern gibt es eine Wahrheit, die wirklich nur schwer auszuhalten ist: Wir können einem Kind nicht zurückgeben, was ihm durch einen solchen Übergriff genommen wurde. Wir können helfen, begleiten, auffangen, aber wir können ihm nicht ersparen, was es bereits erleben musste. Verantwortung beginnt bereits davor, und genau dabei müssen wir uns eines klarmachen: Sexueller Missbrauch passiert sehr häufig im engsten und familiären Umfeld, und deshalb darf Kinderschutz nicht an der Haustüre enden. 

Früh ansetzen heißt, dass Kinder Worte für ihren Körper haben, für das, was sich falsch anfühlt, und dass sie wissen, dass sie es jemandem sagen dürfen, auch wenn ein Erwachsener sagt, das bleibt unser Geheimnis. Früh ansetzen heißt auch, dass Erwachsene hinschauen, zuhören, Warnzeichen erkennen und wissen, was zu tun ist. Kinderschutzkonzepte müssten gelebte Praxis sein, und Prävention muss den digitalen Raum genauso mitdenken. Neue Technologien und künstliche Intelligenz stellen uns natürlich vor neue Herausforderungen, und da sind wir oft auch sehr, sehr langsam. 

Wenn ein Kind Missbrauch erlebt, darf es niemals allein bleiben und muss Hilfe erreichbar sein, und da darf nicht eine Stelle das zu einer anderen schieben und der eine etwas wissen, was der andere nicht weiß. Diese Hilfe muss so lange zur Verfügung stehen, wie sie auch tatsächlich gebraucht wird, und nicht nur, solange sie vorgesehen ist.

Ein Kind kann nicht um Hilfe rufen. Oft kann es das einfach nicht. Es kann nur hoffen, dass ein Erwachsener hinschaut, und das rechtzeitig, und ein Kind kann vor allem hoffen, dass eine Diskussion in einem Haus wie dem Hohen Haus sehr sachlich geführt wird, sehr ziel- und lösungsorientiert und dass nicht eine künstliche Empörung kreiert wird, wo es um vieles andere als um Kinder geht. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.13

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Neßler. Die eingemeldete Redezeit beläuft sich auf 5 Minuten. – Bitte schön.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.