RN/106
16.25
Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Hohen Haus und zu Hause, oder wo auch immer Sie zusehen! Kinderschutz muss jeden Tag funktionieren – bevor etwas passiert, wenn etwas passiert, und vor allem auch danach.
Wenn ein Kind Opfer sexueller Gewalt wird, dann geht es nicht um irgendeine politische Debatte, dann geht es auch nicht um die Sensationsgier von Boulevardmedien und angeblichen Qualitätsmedien, und es geht nicht darum, den Täter ins Zentrum zu stellen, sondern es geht da um ein Kind. Es geht um ein Menschenleben. Es geht um Vertrauen, um Sicherheit und um eine Kindheit, die durch eine solche Erfahrung schwer beschädigt wird. Als Politikerin und Mutter zählt für mich heute nur eines: Wir müssen immer und wir müssen alle auf der Seite des Kindes stehen – immer und alle! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Dieser Fall macht fassungslos – uns alle hier und Sie alle draußen – und er macht klar, dass wir bei Kinderschutz viel genauer hinschauen müssen. Unser Auftrag als Gesetzgeber ist für mich auch ganz klar: Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Kinder bestmöglich vor sexueller Gewalt geschützt sind. Dort, wo unser Strafrecht Lücken aufweist, müssen wir nachschärfen – oder wie es Kollege Stefan gesagt hat: Wir müssen die Schieflage beseitigen.
Wir müssen unsere Kinder durch Prävention schützen, wir dürfen nicht erst reagieren, wenn ein Kind bereits Opfer geworden ist. Menschen, die merken, dass sie diese gefährliche Neigung haben, müssen niederschwellige Hilfe finden. Aber auch Menschen, denen auffällt, dass Kindesmissbrauch in ihrer Umgebung stattfindet – viele, viele Fälle von sexualisierter und sexueller Gewalt finden nämlich im Familienumfeld statt –, müssen Mut fassen, müssen couragiert sein und müssen natürlich Anlaufstellen finden. Wir müssen unsere Kinder vor Wiederholungstätern schützen und genau prüfen, ob Tätigkeitsverbote und andere Schutzmechanismen ausreichend sind, damit Menschen, die wegen schwerer Sexualstraftaten verurteilt wurden, nicht wieder Zugang zu Kindern haben.
Wir müssen unsere Kinder auch im digitalen Raum schützen. Kinder unterscheiden nicht zwischen einer Gefahr, die ihnen auf der Straße oder im eigenen Kinderzimmer begegnet, und einer Gefahr, die über das Smartphone kommt – die kann nämlich überall über das Smartphone kommen, nicht nur in den eigenen vier Wänden. Cybergrooming, sexuelle Ausbeutung und Missbrauchsdarstellung im Internet müssen deshalb genauso ernst genommen werden wie Gewalt in der analogen Welt. Jedes von sexueller Gewalt betroffene Kind gibt uns dafür einen ganz klaren Auftrag.
Kinderschutz darf nicht davon abhängen, ob gerade ein Fall in der Öffentlichkeit diskutiert wird. 18 Millionen Kinder, 18 Millionen unter 18-Jährige leben derzeit in Europa, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren, deshalb: Kinderschutz muss jeden Tag funktionieren – bevor etwas passiert, wenn etwas passiert und danach. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
16.29
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yildirim. – Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.