RN/113

17.01

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Haus auf der Galerie! Vorneweg, bevor ich mit meiner eigentlichen Rede beginne, möchte ich meinen Dank und meinen Respekt gegenüber Kollegin Eisenhut für die von ihr geleistete Arbeit ausdrücken. Das muss man auch alles erst einmal aushalten, sie hat es eben beschrieben – und dafür gebührt Respekt auch über Parteigrenzen hinweg, auch wenn wir politisch sicherlich nicht einer Meinung sind. (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte jetzt auf das eigentliche Thema eingehen, und ich möchte bewusst nicht mit dem Namen eines prominenten Mannes beginnen, nicht mit seiner Karriere, nicht mit seinem Anwalt, nicht mit dem Video, das er aufgenommen und öffentlich gemacht hat, sondern ich möchte mit dem Kind beginnen, mit einem Kind, dem ein erwachsener Mann nach seinem eigenen öffentlichen Eingeständnis sexualisierte Gewalt angetan hat. Dieses Kind hat keine Bühne, es hat auch keine Medienstrategie, keine Reichweite, es hat auch kein Publikum. Der erwachsene Mann hat das alles. Deshalb ist es unsere Verantwortung, dass dieses Kind in dieser Debatte nicht wieder aus dem Blick gerät. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)

Im vom Täter selbst veröffentlichten Video beschreibt der Täter sein eigenes Innenleben mit Worten wie Schande. Er beschreibt aber nicht, was er damit einem Kind angetan hat: Leid, das wohl alle Betroffenen ein ganzes Leben lang empfinden. Scham ist keine Verantwortung, Scham schaut auf das eigene beschädigte Image, auf das eigene beschädigte Bild. Verantwortung schaut auf den Menschen, dem man Schaden zugefügt hat. (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Ja, in diesem Fall müssen wir von Mann mit Doppel-N sprechen, denn damit komme ich jetzt zu uns Männern, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem liebe Kollegen. 2024 waren bei 96,5 Prozent aller abgeurteilten Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung die Verurteilten männlich. Von 128 abgeurteilten Vergewaltigungsdelikten entfielen 127 auf Männer – alle mit einer einzigen Ausnahme. Und bei allen 29 von 29 Femiziden, welche die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser für 2024 dokumentierten, waren die mutmaßlichen Täter Männer – mutmaßlich deshalb, weil es zum Teil noch keine rechtskräftigen Verurteilungen gibt. 

Ich weiß schon, nicht jeder Mann ist Täter (Abg. Wurm [FPÖ]: Bravo!), aber sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt geht fast immer von Männern aus. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) Das ist kein Schlechtreden, das ist statistisches Faktum, das ist eine Tatsache. Schuld ist individuell, ich glaube, da sind wir uns alle hier herinnen hoffentlich einig, aber aus diesem eindeutigen Muster erwächst eine besondere Verantwortung für uns Männer – für uns. 

Diese Verantwortung beginnt nämlich nicht erst im Gerichtssaal, sondern sie beginnt, wenn ein Freund Frauen herabwürdigt, wenn ein Kollege Grenzen überschreitet, wenn ein Mann seine Partnerin oder seine Familie oder seine Kinder kontrolliert und bedroht, wenn wir Warnsignale bemerken und trotzdem schweigen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Diese Verantwortung beginnt auch dort, wo ein angesehener Mann beschuldigt wird und unser erster Reflex sagt: Na, so ein lieber Kerl, das hätte ich dem jetzt aber nicht zugetraut; ich glaube das doch irgendwie fast gar nicht! – Bekanntheit, Sympathie, Kollegialität dürfen niemals mehr zählen als der Schutz von Kindern oder Frauen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Die FPÖ nennt ihren eigenen Antrag „Kinderschutz ausbauen“. Im eigentlichen Beschlussteil steht aber leider Gottes kein einziger Vorschlag für mehr Kinderschutz, so ehrlich müsst ihr schon sein. Dort stehen ausnahmslos Punkte, die erst greifen - - (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Nein, Moment, lass mich ausreden, lass mich ausreden! Dort stehen nämlich ausnahmslos Punkte, die erst dann greifen, wenn es in Wahrheit schon spät ist (Abg. Stefan [FPÖ]: Tätigkeitsverbot?) – was völlig verfehlt ist. Prävention, flächendeckende Kinderschutzkonzepte, starke Opferhilfe, ausreichend ausgestattete Ermittlungsbehörden sowie leichte Zugänglichkeit, also leicht zugängliche Täterprävention und Männerberatung: Das fehlt alles. So ehrlich müsst ihr schon sein. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Und ja, das Strafrecht ist absolut notwendig – das brauchen wir bitte nicht zu diskutieren –, aber das Strafrecht greift halt leider Gottes erst dann, wenn es zu spät ist und wenn der Schutz eines Kindes bereits gescheitert ist. Dieses Kind darf weder hinter der Selbstinszenierung des Täters verschwinden, noch zur Requisite einer parteipolitischen Inszenierung werden. Ich hoffe, da sind wir uns alle hier herinnen auch einig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sexualisierte Gewalt kennt kein politisches Lager, kennt keine Berufsgruppe und keine Herkunft. Wer nur dann laut wird, wenn es gerade ins politische Feindbild reinpasst, tut dem Kind keinen Gefallen – ganz im Gegenteil! –, er schützt es nicht, sondern er nutzt das Leid dieses Kindes ein weiteres Mal aus. So ehrlich müssen wir halt auch sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mensch hat das Recht, dass seine körperlichen und sexuellen Grenzen respektiert werden, immer. Ich glaube, das ist hier herinnen hoffentlich auch Common Sense. Für uns Männer heißt das: Grenzen achten, Grenzüberschreitungen benennen! Es heißt auch, anderen Männern zu widersprechen und Betroffene zu schützen. Das ist keine Anklage gegen uns Männer, das ist ein Auftrag für jeden Mann hier herinnen und auch draußen – und dieser Auftrag beginnt, bevor ein Kind oder eine Frau Opfer wird. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

17.06

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Susanne Fürst mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.