RN/117

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Peter Haubner: Ich nehme die Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 5 wieder auf. 

Hiezu ist als Nächster Herr Abgeordneter Manfred Sams zu Wort gemeldet. Ich stelle seine Redezeit auf 3 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/118

17.22

Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kehren nach dieser doch sehr emotionalen Debatte wieder zurück zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz. Weniger Formulare, weniger unnötige Wege, schnellere Verfahren: Darum geht es in dieser Novelle, denn am Ende ist nicht entscheidend, wie ein Verwaltungsverfahren technisch abläuft, sondern entscheidend ist, dass es rasch und gut funktioniert. 

Wie diese Verwaltungsvereinfachung ganz konkret aussehen kann, zeigen die sogenannten No-Stop-Verfahren. Was heißt das? – Ganz einfach: Wenn die Behörde die notwendigen Informationen und Daten ohnehin bereits hat, dann soll es nicht notwendig sein, noch einmal einen Antrag zu stellen. Wir kennen dieses Prinzip bereits von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung: Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung automatisch – kein zusätzlicher Antrag, kein zusätzliches Formular. Mit dieser Novelle schaffen wir nun eine allgemeine rechtliche Grundlage für solche No-Stop-Verfahren. Die Verwaltung soll vorhandene Daten sinnvoll nutzen und unnötige Wege ersparen. Das ist konkrete Verwaltungsvereinfachung. 

Wir gehen noch einen Schritt weiter: Künftig können in dafür geeigneten, also in sehr einfachen Verfahren auch schriftliche Erledigungen (Abg. Zorba [Grüne]: Das steht nicht im Gesetz!) vollständig automatisiert erfolgen. Eines ist dabei aber wichtig: automatisiert, wo es sinnvoll ist; menschlich geprüft, wo es notwendig ist. (Abg. Zorba [Grüne]: Das steht nicht im Gesetz!) Wer mit einem vollständig automatisierten Bescheid nicht einverstanden ist, kann eine Vorstellung erheben und braucht dafür auch keine Begründung. Der automatisierte Bescheid wird dadurch beseitigt, und es kommt zu einer neuerlichen Erledigung – diesmal jedenfalls durch einen Menschen. Vereinfachung und Beschleunigung auf der einen Seite, Rechtsschutz und Datenschutz auf der anderen. (Abg. Zorba [Grüne]: Wo ist der Datenschutz?)

Deshalb ist die Haltung der FPÖ schon bemerkenswert: Ihr fordert regelmäßig Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung, aber wenn es konkret wird, dann seid ihr dagegen. 

Natürlich muss man bei automatisierten Entscheidungen genau hinschauen (Abg. Zorba [Grüne]: Das habt ihr nicht gemacht!) – das tun wir auch. Unser Weg ist klar: weniger Bürokratie, mehr Service, schnellere Verfahren und gleichzeitig klarer Rechtsschutz und Datenschutz. (Abg. Zorba [Grüne]: Wo ist Datenschutz? Wo ist das im Gesetz?) So geht moderne Verwaltung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.24

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Pröll. – Bitte, Herr Staatssekretär.

RN/119

17.25

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir wollen die Verwaltung nicht durch Technik ersetzen, wir wollen sie damit unterstützen. Es geht darum, digitale Möglichkeiten dort zu schaffen, wo sie sinnvoll sind, insbesondere bei standardisierten und klar regelbaren Verfahren. Die Zuständigkeiten der Verwaltung bleiben unberührt und richten sich weiterhin nach den Kompetenzen in unserer Verfassung, und das AVG setzt mit technologieneutralen Verfahrensbestimmungen neue Maßstäbe für ganz Österreich.

Ich möchte in aller Kürze, da schon sehr viel dazu gesagt wurde, die vier zentralen Säulen der Novelle hervorheben. 

Erstens: digitale Unterstützung durch Chatbots. Digitale Assistenten können Bürgerinnen und Bürger künftig nicht nur informieren, sondern auch bei der Einbringung eines Antrages unterstützen. Gerade für Menschen, die wenig Erfahrung mit Behörden haben, kann das eine wichtige Erleichterung sein. 

Zweiter Punkt: die sogenannten No-Stop-Verfahren. Damit wird ein wichtiger Gedanke verfolgt: Warum soll ein Bürger überhaupt einen Antrag stellen müssen, wenn die Behörde bereits alle notwendigen Informationen besitzt? Ich glaube, das bekannteste Beispiel ist die antragslose Familienbeihilfe. Die Novelle schafft nun einen allgemeinen verfahrensrechtlichen Rahmen für solche Fälle ohne ein eigenes Verfahren. Das spart aus meiner Sicht Zeit und Ressourcen. (Abg. Zorba [Grüne]: Eine gute Geschichte!)

Und – das, was wir intensiv diskutiert haben – der dritte Punkt: Es geht um vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen. Künftig sollen bestimmte Verwaltungsverfahren vollständig automatisiert, auch ohne die Bestätigung eines Menschen im Hintergrund, erledigt werden können – dies aber eben nicht beliebig, sondern mit klaren Schranken, auf die ich gleich zu sprechen komme, und unter strengen Voraussetzungen. (Abg. Zorba [Grüne]: Jetzt bin ich gespannt!) Solche automatisierten Entscheidungen sollen nur bei vorab bestimmten und gesetzlich geeigneten Materien möglich sein. Welche Bereiche dafür infrage kommen, muss vorher durch eine jeweils eigene Verordnung festgelegt werden. Gemeint sind jedenfalls Massenerledigungen wie Gebührenbescheide, allgemeine Förderungen oder Steuerverfahren. Was medial kolportiert wurde, wie die individuellen Baubescheide, ist gerade nicht gemeint und auch denkunmöglich. 

Welche Sicherungsschranken haben wir eingebaut? – Die Behörde muss in den Vorgang eingreifen können, es muss eine dokumentierte Testphase geben, die technische Nachvollziehbarkeit muss gewährleistet sein, und es müssen laufende Kontrollen der Rechtmäßigkeit stattfinden. Automatisch erlassene Bescheide müssen außerdem ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Alle technischen Systeme, seien es die vollständig automatisierten Programme oder mögliche KI-Anwendungen, müssen selbstverständlich diesen Voraussetzungen entsprechen. (Abg. Zorba [Grüne]: Und was sind die Voraussetzungen?)

Besonders wichtig ist der niederschwellige Rechtsschutz: Innerhalb von zwei Wochen kann eine Vorstellung auch ohne Begründung erhoben werden. Der automatisierte Bescheid tritt dann vollkommen außer Kraft. Die Entscheidung muss anschließend von einem Menschen neu getroffen werden. (Abg. Zorba [Grüne]: Das ist Entbürokratisierung?) Erst dagegen steht der reguläre Weg zum Verwaltungsgericht offen, eine Überlastung der Verwaltungsgerichte ist daher nicht zu befürchten. Es gibt daher eine niederschwellige Möglichkeit, eine menschliche Entscheidung zu bekommen, also ein nachträgliches Opt-out. Wir werden daher mit den automatisierten Verfahren für raschere und effizientere Abläufe sorgen. Das sind klare Regeln von heute für die Verfahren von morgen. (Beifall bei der ÖVP.) – Danke.

Der vierte Punkt oder die vierte zentrale Säule der Novelle: die Anpassung bei Anonym- und Organstrafverfügungen. Künftig soll es möglich sein, Zahlungsinformationen wie Empfänger oder Iban direkt auf der Verfügung anzugeben. Das heißt: QR-Codes statt eines zusätzlichen Erlagscheins. Ich glaube, da sind wir uns auch einig – perfekt. Das spart Papier, Druck- und Bearbeitungsaufwand und birgt damit auch Einsparungspotenzial.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine moderne Verwaltung ist eine digitale Verwaltung, aber sie bleibt immer eine rechtsstaatliche Verwaltung. Technik kann Verfahren beschleunigen, sie kann Formulare reduzieren und Prozesse vereinfachen, sie kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Routineaufgaben entlasten, aber Verantwortung, Kontrolle und Zugang zu Recht sind und bleiben dem Menschen immanent. 

Ich möchte noch sagen: Vielen Dank für die stets konstruktive Zusammenarbeit. Das schätze ich wirklich sehr. Wir haben uns der Kritik gestellt, wir haben auch noch eine Runde gedreht, wo du (in Richtung Abg. Zorba [Grüne]), lieber Herr Abgeordneter, dabei warst. Von der FPÖ war niemand dabei. Wir gehen jetzt trotzdem den Weg. Es ist der erste Schritt oder der erste große Punkt im Rahmen der Reformpartnerschaft in meiner Gruppe. Ich glaube, es ist ein breites Thema. Wir werden damit die Verfassung und die Verwaltung effizienter, besser und schneller machen – stets den Menschen im Mittelpunkt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.30

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Ich stelle Ihre freiwillige Redezeitbeschränkung auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. Bitte, Sie gelangen zu Wort.

RN/120

17.30

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Wir diskutieren und debattieren über die Änderungen im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz. Vieles ist bereits gesagt worden. Ich denke, ein zentraler Punkt ist, wie wir wissen, die Frage der Anwendbarkeit der künstlichen Intelligenz. Es ist nun einmal seit vielen, vielen Jahren der Fall, dass sie breite Anwendung findet. Ich glaube, die ersten Meldungen waren, dass wir gehört haben, dass Schülerinnen und Schüler, Studierende ihre Arbeiten jetzt durch KI-Chatbots beziehungsweise Chat-GPT erstellen lassen, und dann hat es eben weitere Kreise genommen. Wir wissen aber auch aus Berichten der Verwaltung und auch der Gerichte, dass bereits sehr viele Anbringen mit Unterstützung der künstlichen Intelligenz, teilweise Schriftsätze von mehreren Hundert bis zu 1 000 Seiten, eingebracht werden.

Diese Novelle, über die wir heute debattieren, soll den Verwaltungsbehörden zunächst das Handwerk dafür geben, ganz speziell angepasst an ihre Bereiche – seitens der Oberbehörde – Möglichkeiten zu prüfen, wie man das standardisiert, also wie man in einfacheren Verfahren standardisierte Anbringen ermöglicht, was teilweise mit Sicherheit etwas Positives für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger ist, dass sie bei der Antragseinbringung unterstützt werden, wenn sie eher bildungsfern oder nicht so schreibaffin sind, dass sie mehr oder weniger angeleitet werden. – Das ist die eine Sache.

Die andere Sache ist: Es gibt Massenverfahren, die, wie wir es zum Teil bereits aus der Bundesabgabenordnung kennen, auch automationsunterstützt bis zur Enderledigung erlassen werden können. Gut ist, dass das Ganze mit einem vereinfachten Rechtsmittelverfahren verbunden ist, das heißt, man braucht dann, wenn man so eine Entscheidung bekommt, nur zu antworten: Ich bin damit nicht einverstanden!, oder - - (Abg. Zorba [Grüne]: Das ist ja kein Rechtsschutz!) – Es ist schon ein Rechtsmittel: Dann wird nämlich das klassische Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Sorgen und Bedenken, die insbesondere von der Opposition vorgebracht wurden, betreffen die Verordnungsermächtigungen, aber das Ganze ist dem geschuldet, dass sich alles so rasant verändert und wir jetzt, in diesem Zusammenhang, nicht auf jede Ebene und auf jedes dieser Bedürfnisse Rücksicht nehmen können, es nicht wissen können. (Zwischenruf des Abg. Zorba [Grüne].)

Was aber definitiv ist: Der Rahmen der Verfassung, der Rahmen des Rechtsstaates, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit werden ja nicht berührt. (Abg. Zorba [Grüne]: Rechtsstaatlichkeit ...!) Durch diese Änderung wird auch kein Verfahrensrecht außer Kraft gesetzt, auch nicht das Datenschutzgesetz, also tun wir jetzt nicht so, als ob das ganze Rechtsgefüge auseinandergeraten würde. (Abg. Zorba [Grüne]: Nennen Sie mir, welche Modelle Sie verwenden möchten!)

Wichtig wird sein, gut geschulte Personen im öffentlichen Dienst zu haben. Wichtig wird sein, dass wir unsere Schwerpunkte auf die Ausbildung, digitale Kompetenzen und auf die Fähigkeit der öffentlich Bediensteten und natürlich auch der breiten Gesellschaft legen. In diesem Sinne ist es vertretbar, und ich denke, es ist auch der Zeit geschuldet, dass wir diesen Gesetzentwurf beschließen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.34

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/121

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 539 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Damit kommen wir gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.