RN/118

17.22

Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kehren nach dieser doch sehr emotionalen Debatte wieder zurück zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz. Weniger Formulare, weniger unnötige Wege, schnellere Verfahren: Darum geht es in dieser Novelle, denn am Ende ist nicht entscheidend, wie ein Verwaltungsverfahren technisch abläuft, sondern entscheidend ist, dass es rasch und gut funktioniert. 

Wie diese Verwaltungsvereinfachung ganz konkret aussehen kann, zeigen die sogenannten No-Stop-Verfahren. Was heißt das? – Ganz einfach: Wenn die Behörde die notwendigen Informationen und Daten ohnehin bereits hat, dann soll es nicht notwendig sein, noch einmal einen Antrag zu stellen. Wir kennen dieses Prinzip bereits von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung: Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung automatisch – kein zusätzlicher Antrag, kein zusätzliches Formular. Mit dieser Novelle schaffen wir nun eine allgemeine rechtliche Grundlage für solche No-Stop-Verfahren. Die Verwaltung soll vorhandene Daten sinnvoll nutzen und unnötige Wege ersparen. Das ist konkrete Verwaltungsvereinfachung. 

Wir gehen noch einen Schritt weiter: Künftig können in dafür geeigneten, also in sehr einfachen Verfahren auch schriftliche Erledigungen (Abg. Zorba [Grüne]: Das steht nicht im Gesetz!) vollständig automatisiert erfolgen. Eines ist dabei aber wichtig: automatisiert, wo es sinnvoll ist; menschlich geprüft, wo es notwendig ist. (Abg. Zorba [Grüne]: Das steht nicht im Gesetz!) Wer mit einem vollständig automatisierten Bescheid nicht einverstanden ist, kann eine Vorstellung erheben und braucht dafür auch keine Begründung. Der automatisierte Bescheid wird dadurch beseitigt, und es kommt zu einer neuerlichen Erledigung – diesmal jedenfalls durch einen Menschen. Vereinfachung und Beschleunigung auf der einen Seite, Rechtsschutz und Datenschutz auf der anderen. (Abg. Zorba [Grüne]: Wo ist der Datenschutz?)

Deshalb ist die Haltung der FPÖ schon bemerkenswert: Ihr fordert regelmäßig Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung, aber wenn es konkret wird, dann seid ihr dagegen. 

Natürlich muss man bei automatisierten Entscheidungen genau hinschauen (Abg. Zorba [Grüne]: Das habt ihr nicht gemacht!) – das tun wir auch. Unser Weg ist klar: weniger Bürokratie, mehr Service, schnellere Verfahren und gleichzeitig klarer Rechtsschutz und Datenschutz. (Abg. Zorba [Grüne]: Wo ist Datenschutz? Wo ist das im Gesetz?) So geht moderne Verwaltung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.24

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Pröll. – Bitte, Herr Staatssekretär.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.