RN/119

17.25

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir wollen die Verwaltung nicht durch Technik ersetzen, wir wollen sie damit unterstützen. Es geht darum, digitale Möglichkeiten dort zu schaffen, wo sie sinnvoll sind, insbesondere bei standardisierten und klar regelbaren Verfahren. Die Zuständigkeiten der Verwaltung bleiben unberührt und richten sich weiterhin nach den Kompetenzen in unserer Verfassung, und das AVG setzt mit technologieneutralen Verfahrensbestimmungen neue Maßstäbe für ganz Österreich.

Ich möchte in aller Kürze, da schon sehr viel dazu gesagt wurde, die vier zentralen Säulen der Novelle hervorheben. 

Erstens: digitale Unterstützung durch Chatbots. Digitale Assistenten können Bürgerinnen und Bürger künftig nicht nur informieren, sondern auch bei der Einbringung eines Antrages unterstützen. Gerade für Menschen, die wenig Erfahrung mit Behörden haben, kann das eine wichtige Erleichterung sein. 

Zweiter Punkt: die sogenannten No-Stop-Verfahren. Damit wird ein wichtiger Gedanke verfolgt: Warum soll ein Bürger überhaupt einen Antrag stellen müssen, wenn die Behörde bereits alle notwendigen Informationen besitzt? Ich glaube, das bekannteste Beispiel ist die antragslose Familienbeihilfe. Die Novelle schafft nun einen allgemeinen verfahrensrechtlichen Rahmen für solche Fälle ohne ein eigenes Verfahren. Das spart aus meiner Sicht Zeit und Ressourcen. (Abg. Zorba [Grüne]: Eine gute Geschichte!)

Und – das, was wir intensiv diskutiert haben – der dritte Punkt: Es geht um vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen. Künftig sollen bestimmte Verwaltungsverfahren vollständig automatisiert, auch ohne die Bestätigung eines Menschen im Hintergrund, erledigt werden können – dies aber eben nicht beliebig, sondern mit klaren Schranken, auf die ich gleich zu sprechen komme, und unter strengen Voraussetzungen. (Abg. Zorba [Grüne]: Jetzt bin ich gespannt!) Solche automatisierten Entscheidungen sollen nur bei vorab bestimmten und gesetzlich geeigneten Materien möglich sein. Welche Bereiche dafür infrage kommen, muss vorher durch eine jeweils eigene Verordnung festgelegt werden. Gemeint sind jedenfalls Massenerledigungen wie Gebührenbescheide, allgemeine Förderungen oder Steuerverfahren. Was medial kolportiert wurde, wie die individuellen Baubescheide, ist gerade nicht gemeint und auch denkunmöglich. 

Welche Sicherungsschranken haben wir eingebaut? – Die Behörde muss in den Vorgang eingreifen können, es muss eine dokumentierte Testphase geben, die technische Nachvollziehbarkeit muss gewährleistet sein, und es müssen laufende Kontrollen der Rechtmäßigkeit stattfinden. Automatisch erlassene Bescheide müssen außerdem ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Alle technischen Systeme, seien es die vollständig automatisierten Programme oder mögliche KI-Anwendungen, müssen selbstverständlich diesen Voraussetzungen entsprechen. (Abg. Zorba [Grüne]: Und was sind die Voraussetzungen?)

Besonders wichtig ist der niederschwellige Rechtsschutz: Innerhalb von zwei Wochen kann eine Vorstellung auch ohne Begründung erhoben werden. Der automatisierte Bescheid tritt dann vollkommen außer Kraft. Die Entscheidung muss anschließend von einem Menschen neu getroffen werden. (Abg. Zorba [Grüne]: Das ist Entbürokratisierung?) Erst dagegen steht der reguläre Weg zum Verwaltungsgericht offen, eine Überlastung der Verwaltungsgerichte ist daher nicht zu befürchten. Es gibt daher eine niederschwellige Möglichkeit, eine menschliche Entscheidung zu bekommen, also ein nachträgliches Opt-out. Wir werden daher mit den automatisierten Verfahren für raschere und effizientere Abläufe sorgen. Das sind klare Regeln von heute für die Verfahren von morgen. (Beifall bei der ÖVP.) – Danke.

Der vierte Punkt oder die vierte zentrale Säule der Novelle: die Anpassung bei Anonym- und Organstrafverfügungen. Künftig soll es möglich sein, Zahlungsinformationen wie Empfänger oder Iban direkt auf der Verfügung anzugeben. Das heißt: QR-Codes statt eines zusätzlichen Erlagscheins. Ich glaube, da sind wir uns auch einig – perfekt. Das spart Papier, Druck- und Bearbeitungsaufwand und birgt damit auch Einsparungspotenzial.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine moderne Verwaltung ist eine digitale Verwaltung, aber sie bleibt immer eine rechtsstaatliche Verwaltung. Technik kann Verfahren beschleunigen, sie kann Formulare reduzieren und Prozesse vereinfachen, sie kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Routineaufgaben entlasten, aber Verantwortung, Kontrolle und Zugang zu Recht sind und bleiben dem Menschen immanent. 

Ich möchte noch sagen: Vielen Dank für die stets konstruktive Zusammenarbeit. Das schätze ich wirklich sehr. Wir haben uns der Kritik gestellt, wir haben auch noch eine Runde gedreht, wo du (in Richtung Abg. Zorba [Grüne]), lieber Herr Abgeordneter, dabei warst. Von der FPÖ war niemand dabei. Wir gehen jetzt trotzdem den Weg. Es ist der erste Schritt oder der erste große Punkt im Rahmen der Reformpartnerschaft in meiner Gruppe. Ich glaube, es ist ein breites Thema. Wir werden damit die Verfassung und die Verwaltung effizienter, besser und schneller machen – stets den Menschen im Mittelpunkt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.30

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Ich stelle Ihre freiwillige Redezeitbeschränkung auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. Bitte, Sie gelangen zu Wort.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.