RN/120
17.30
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Wir diskutieren und debattieren über die Änderungen im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz. Vieles ist bereits gesagt worden. Ich denke, ein zentraler Punkt ist, wie wir wissen, die Frage der Anwendbarkeit der künstlichen Intelligenz. Es ist nun einmal seit vielen, vielen Jahren der Fall, dass sie breite Anwendung findet. Ich glaube, die ersten Meldungen waren, dass wir gehört haben, dass Schülerinnen und Schüler, Studierende ihre Arbeiten jetzt durch KI-Chatbots beziehungsweise Chat-GPT erstellen lassen, und dann hat es eben weitere Kreise genommen. Wir wissen aber auch aus Berichten der Verwaltung und auch der Gerichte, dass bereits sehr viele Anbringen mit Unterstützung der künstlichen Intelligenz, teilweise Schriftsätze von mehreren Hundert bis zu 1 000 Seiten, eingebracht werden.
Diese Novelle, über die wir heute debattieren, soll den Verwaltungsbehörden zunächst das Handwerk dafür geben, ganz speziell angepasst an ihre Bereiche – seitens der Oberbehörde – Möglichkeiten zu prüfen, wie man das standardisiert, also wie man in einfacheren Verfahren standardisierte Anbringen ermöglicht, was teilweise mit Sicherheit etwas Positives für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger ist, dass sie bei der Antragseinbringung unterstützt werden, wenn sie eher bildungsfern oder nicht so schreibaffin sind, dass sie mehr oder weniger angeleitet werden. – Das ist die eine Sache.
Die andere Sache ist: Es gibt Massenverfahren, die, wie wir es zum Teil bereits aus der Bundesabgabenordnung kennen, auch automationsunterstützt bis zur Enderledigung erlassen werden können. Gut ist, dass das Ganze mit einem vereinfachten Rechtsmittelverfahren verbunden ist, das heißt, man braucht dann, wenn man so eine Entscheidung bekommt, nur zu antworten: Ich bin damit nicht einverstanden!, oder - - (Abg. Zorba [Grüne]: Das ist ja kein Rechtsschutz!) – Es ist schon ein Rechtsmittel: Dann wird nämlich das klassische Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Sorgen und Bedenken, die insbesondere von der Opposition vorgebracht wurden, betreffen die Verordnungsermächtigungen, aber das Ganze ist dem geschuldet, dass sich alles so rasant verändert und wir jetzt, in diesem Zusammenhang, nicht auf jede Ebene und auf jedes dieser Bedürfnisse Rücksicht nehmen können, es nicht wissen können. (Zwischenruf des Abg. Zorba [Grüne].)
Was aber definitiv ist: Der Rahmen der Verfassung, der Rahmen des Rechtsstaates, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit werden ja nicht berührt. (Abg. Zorba [Grüne]: Rechtsstaatlichkeit ...!) Durch diese Änderung wird auch kein Verfahrensrecht außer Kraft gesetzt, auch nicht das Datenschutzgesetz, also tun wir jetzt nicht so, als ob das ganze Rechtsgefüge auseinandergeraten würde. (Abg. Zorba [Grüne]: Nennen Sie mir, welche Modelle Sie verwenden möchten!)
Wichtig wird sein, gut geschulte Personen im öffentlichen Dienst zu haben. Wichtig wird sein, dass wir unsere Schwerpunkte auf die Ausbildung, digitale Kompetenzen und auf die Fähigkeit der öffentlich Bediensteten und natürlich auch der breiten Gesellschaft legen. In diesem Sinne ist es vertretbar, und ich denke, es ist auch der Zeit geschuldet, dass wir diesen Gesetzentwurf beschließen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.34
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.