RN/130
18.06
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie wissen, ist es Aufgabe des Rechnungshofes, jährlich den Bundesrechnungsabschluss zu erstellen und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Wir haben das am 26. Juni dieses Jahres gemacht, ungefähr zeitgleich mit der Beschlussfassung der Doppelbudgets 2027 und 2028.
Letzte Woche haben wir den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2025 bereits im Budgetausschuss ausführlich beraten, und heute steht er auf der Tagesordnung des Nationalrates. Deshalb möchte ich nun die wesentlichen Ergebnisse eben auch für das Plenum zusammenfassen, damit alle über die Eckdaten Bescheid wissen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesrechnungsabschluss ist nach unserer Auffassung mehr als eine Abrechnung über das vergangene Finanzjahr. Er zeigt, wie robust die budgetpolitischen Annahmen waren, wie sich das Vermögen und die Schulden des Bundes entwickelt haben und welche Belastungen bereits heute den Spielraum künftiger Budgets begrenzen.
Der Befund für das Jahr 2025 ist eindeutig: Trotz umfassender Konsolidierungsmaßnahmen – ein Großteil davon waren Einzelmaßnahmen – blieb das Defizit hoch, die Schulden stiegen weiter. Das wirkt sich auch auf einen künftigen Handlungsspielraum aus. Es fehlt unserer Auffassung nach weiterhin an nachhaltigen Reformen, die notwendig sind, um eine dauerhafte Stabilisierung der öffentlichen Finanzen zu erreichen.
Wie schauen nun die Ergebnisse aus? – Sowohl das Nettoergebnis als auch der Nettofinanzierungssaldo waren im Jahr 2025 das sechste Jahr in Folge deutlich negativ. Das Nettoergebnis belief sich auf minus 13,55 Milliarden Euro, der Nettofinanzierungssaldo lag bei minus 14,369 Milliarden Euro.
Gegenüber dem Voranschlag fielen aber die Salden besser aus: Das Nettoergebnis war um 9,5 Milliarden Euro besser als veranschlagt und der Finanzierungssaldo um 3,7 Milliarden Euro. Auch gegenüber 2024 verbesserte sich der Nettofinanzierungssaldo um 4,7 Milliarden Euro.
Um diese Zahlen richtig einzuordnen: Einen gegenüber dem Voranschlag günstigeren Vollzug sehen wir positiv, aber das ändert nichts daran, dass der Bund weiterhin erheblich mehr verbraucht und auszahlt, als er erwirtschaftet und einnimmt. Eine Unterschreitung des Voranschlags durch einen restriktiven Vollzug ist trotz der Konsolidierungsmaßnahmen, die wir ja zugestehen, noch keine strukturelle Sanierung des Haushalts.
Die Erträge stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Milliarden Euro auf 107,7 Milliarden Euro. Ausschlaggebend dafür waren höhere Steuereinnahmen infolge des höheren Lohnwachstums, der Inflation und der leichten konjunkturellen Erholung. Die Aufwendungen stiegen auf 121,3 Milliarden Euro. Dazu trugen insbesondere auch höhere Transfers an die Sozialversicherungsträger, etwa für Pensionen, bei. Auch im Vergleich zum Voranschlag lagen die Erträge um 3,6 Milliarden Euro höher, die Aufwendungen blieben um 5,8 Milliarden Euro darunter.
Die Gesamtwerte verdecken aber auch erhebliche Abweichungen in einzelnen Bereichen. Besonders auffällig erschienen uns die Zuschüsse an die ÖBB-Infrastruktur AG. Da lagen die Aufwendungen um 4,1 Milliarden Euro unter dem Voranschlag, und das deshalb, weil der Planung der Zuschussvertrag für die Jahre 2025 bis 2030 zugrunde lag; im Vollzug wurde aber der Zuschussvertrag 2022 bis 2027 angewendet, weil der neue Vertrag noch nicht unterzeichnet wurde. Wir legen daher Wert auf nachvollziehbare Budgetierung, denn es kann natürlich sein, dass diese Zahlungen in Zukunft zu leisten sind.
Das Vermögen des Bundes betrug zum 31. Dezember 2025 129,3 Milliarden Euro, und dem standen Fremdmittel in der Höhe von 374 Milliarden Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein negatives Nettovermögen von minus 244,8 Milliarden Euro, damit eine Verschlechterung des Nettovermögens um 16,243 Milliarden Euro. Die Finanzschulden des Bundes stiegen 2025 um 13,7 Milliarden Euro auf 313 Milliarden Euro, und sie bilden den weitaus größten Teil der Fremdmittel.
Seit Ende 2019 erhöhten sich die Finanzschulden im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung von 52,8 Prozent auf 61 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Dieser Schuldenanstieg ist nicht abstrakt, denn er hat konkrete Auswirkungen. Jede zusätzliche Kreditaufnahme bindet künftige Budgets durch Zinsen, und die Effektivverzinsung der Finanzschulden stieg 2025 auf 2 Prozent. Der Finanzaufwand des Bundes belief sich auf 6,3 Milliarden Euro.
Nach der langfristigen Budgetprognose des Finanzministeriums und der Bundesregierung sind die Zinsausgaben jene Ausgabenkategorie, die bis 2060 am stärksten wächst, und das verengt den Handlungsspielraum – Spielraum, den wir für wichtige andere Bereiche dringend brauchen, ich nenne hier Bildung, Infrastruktur, Sicherheit oder Klimaschutz. Nur eine nachhaltige Budgetpolitik bewahrt die politische Handlungsfähigkeit des Staates.
Alle Ergebnisse sind natürlich vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklungen zu sehen, aber sie waren im Jahr 2025 etwas besser als zum Zeitpunkt der Veranschlagung. Nach zwei Rezessionsjahren wuchs die österreichische Wirtschaft 2025 real wieder um 0,6 Prozent. Die Arbeitslosenquote stieg auf 3,4 Prozent, die Inflation betrug 3,6 Prozent, und das öffentliche Defizit des Gesamtstaates betrug 2025 4,2 Prozent des BIP. Die öffentliche Schuldenquote stieg auf 81,5 Prozent.
Wie Sie alle wissen, befinden wir uns in einem EU-Verfahren wegen übermäßigen Defizits. Die Bundesregierung plant, dieses Verfahren bis 2028 zu beenden, und dafür darf das Defizit im Jahr 2028 höchstens 3 Prozent des BIP betragen. Der Rechnungshof unterstützt die Konsolidierungsbemühungen der Bundesregierung und mahnt ein, dass wir konsequent am Konsolidierungskurs festhalten.
Es gibt eine Langfristprognose des BMF, wonach das Defizit bei unveränderter Politik bereits 2030 wieder die 3-Prozent-Grenze überschreiten würde. Diese Prognosen sind natürlich nicht punktgenau, aber sie zeigen, dass hier keine andere Möglichkeit, keine Alternative besteht, als dass wir konsolidieren müssen, damit wir wieder stabile Finanzen haben, um nicht nachher wieder auszuscheren.
Das Defizitverfahren verlangt wirksame Konsolidierungsmaßnahmen. Wir haben uns angeschaut, ob wir das Konsolidierungsvolumen in allen Bereichen nachvollziehen können. Das haben wir nicht gekonnt. Der Grund dafür waren uneinheitliche oder unklare Referenzwerte. War der Referenzwert der Voranschlag 2024, der Budgetvollzug 2024 oder der Bundesfinanzrahmen? Wichtig ist uns, und das hätten wir gerne vom Finanzministerium, dass die Ausgangsbasis eindeutig definiert ist, damit wir die Wirkung von Maßnahmen entsprechend messen können. Im Besonderen betraf dies die Mittel für die Einsparungen in den Ressorts mit 1,1 Milliarden Euro. Da war die konkrete Umsetzung den einzelnen Ressorts überlassen, und das konnten wir nicht in allen Schritten nachvollziehen, weil sie nicht auf gesonderten Budgetpositionen ausgewiesen waren.
Für uns ist es wichtig, um das nachzuvollziehen – damit wir wissen, dass nicht Ausgaben in die Zukunft verschoben werden –, dass es um mehr geht als um die Einhaltung einer Gesamtsumme. Wichtig erscheint uns auch, dass natürlich immer die gesamtstaatliche Tangente betrachtet wird, dass Länder und Gemeinden und die Sozialversicherungsträger mitwirken müssen, damit Österreich wieder nachhaltige, stabile Finanzen aufweisen kann. Deshalb richtet sich der Reformappell an alle Instanzen des Staates, an alle Gebietskörperschaften, und auch die Länder müssten eigentlich Reformen promoten und nicht verhindern. Ich halte das für wichtig, damit etwas weitergeht im Staat. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)
Die gesamtstaatliche Konsolidierung braucht klare Vereinbarungen, messbare Ziele und transparente Berichte über die Zielerreichung. Die Konsolidierung des Jahres 2025 setzte sich aus vielen Einzelmaßnahmen zusammen – Sie wissen das alle: Abschaffung des Klimabonus, Umgestaltung der Bildungskarenz, Einsparungen bei den Förderungen.
Bei den Förderungen anerkennen wir, dass es die Fördertaskforce gibt. Mir ist wichtig, dass die Fördertaskforce mit Leben erfüllt und dann auch umgesetzt und ernst genommen wird bei der Art der Vergabe von Förderungen in den einzelnen Ressorts.
Eine substanzielle Reform des öffentlichen Defizits, ein langfristiger Abbau der Maastrichtverschuldung ist aber nur durch strukturelle Reformen möglich, und da braucht man konkrete Schritte. Ich hoffe, dass das in der nächsten Zeit gemacht wird. Wir sehen ein Zeitfenster bis zum nächsten Finanzausgleich, denn auch der Finanzausgleich spielt eine Rolle. Nur wenn die Finanzausgleichsverhandlungen auf Basis von Reformüberlegungen geführt werden, die im Bundesstaat akkordiert sind, wird man die Finanzierungsflüsse verändern können. Sonst führt das zu einer weiteren Fortschreibung. Das haben wir auch in unserem Gesundheitspapier so gesehen, und deshalb haben wir das publiziert. Eine Zielstruktur für das Gesundheitswesen muss auch Basis für Finanzausgleichsverhandlungen, für die Finanzierung im gesamtstaatlichen Bereich sein.
Nicht nur Reformen im Gesamtstaat brauchen wir, sondern – wie wir schon öfters hier im Hohen Haus gesagt haben – wir brauchen auch eine Reform des Haushaltsrechts. Es gibt eine Evaluierung, und da gibt es einen Gradmesser, das ist das Rücklagensystem. Die Rücklagen sind auf einem Höchststand von 28,7 Milliarden Euro. Das sollte dazu dienen, dass die Ressorts sozusagen nicht alles gleich verbrauchen, aber zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückgreifen können.
Würde man das aber finanzieren, hätten wir ein Problem, und deshalb muss man hier eine Reform machen, und eine Reform des Rücklagensystems müsste diesen Gedanken der mehrjährigen Budgetplanung wieder stärken. Wir haben ja auch gemerkt, dass ein Doppelbudget notwendig wurde, um einen Konsolidierungskurs zu fahren. Also die mehrjährige Budgetplanung ist schon etwas, das wir auch ernst nehmen müssen und das ganz wichtig ist und gelegentlich auch über Legislaturperioden hinausreicht. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.) Rücklagen dürfen eben nicht zu einem schwer steuerbaren Nebenbudget geraten.
Ich hoffe, dass hier im Nationalrat dann auch die Initiative für entsprechende Reformmaßnahmen im Haushaltsrecht wieder aufgegriffen wird. Die Ordnungsmäßigkeit prüfen wir auch regelmäßig. Da gibt es ähnlich wie bei den Rücklagen das Thema Vorauszahlungen: Es wird zu viel vorausgezahlt und dadurch der Finanzierungshaushalt höher.
Das heißt also zusammenfassend: Der Bundesrechnungsabschluss 2025 zeigt ein budgetär weiterhin angespanntes Bild. Der Vollzug fiel besser aus als veranschlagt, aber das Nettoergebnis ist klar negativ, deshalb muss die Konsolidierung fortgesetzt werden. Deshalb brauchen wir neben vielen kleinen Einsparungen auch nachhaltige Reformen, die dieses Wort verdienen, und wir brauchen bis zum Finanzausgleich gute Reformmodelle und Konzepte, die wir dem zugrunde legen können. Budgetpolitik bedeutet nicht nur in Zahlen gegossene Politik, sondern Prioritäten zu setzen und die Folgen der Entscheidungen von heute dann auch sozusagen für die Zukunft zu berechnen. Dabei ist es wichtig, dass der Staat die finanzielle Handlungsfähigkeit gut aufrechterhält und noch verbessert. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
18.20
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Eibinger-Miedl. – Bitte, Frau Staatssekretärin, ich erteile Ihnen das Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.