RN/149

19.13

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werter Herr Innenminister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Klar ist für diese Regierung: Wer keinen Schutzanspruch hat, wer kein Bleiberecht hat, der ist rückzuführen – mit schnellen Verfahren und mit vor allem konsequenten Rückführungen. Klar ist auch, dass wir in Österreich keinen Zuzug in unsere Sozialsysteme brauchen.

Jetzt bin ich der Auffassung, dass, wer arbeiten kann, auch arbeiten gehen soll; das ist auch zentral für eine gelungene Integration. Wenn wir uns aber den Status quo anschauen, dann sehen wir, dass wir hier in Österreich Systeme haben, die genau dem entgegenwirken, die genau das nicht erlauben, denn Asylwerber sind ja in der Grundversorgung. Die Grundversorgung ist einerseits Logis, Unterkunft, andererseits Essen. Wenn man als Asylwerber in dieser Grundversorgung ist, dann darf man grundsätzlich arbeiten gehen – drei Monate in Österreich; man darf arbeiten gehen. 

Das Problem ist aber: Man ist in der Grundversorgung und muss dann alles abrechnen. Wie funktioniert das? – Man hat einen Freibetrag von 110 Euro – da kann man einmal verdienen, was man will –, und alles darüber hinaus wird dann auf diese Grundversorgung angerechnet. Die Grundversorgung wird mit 425 Euro berechnet. Das heißt dann aber: Verdient man mehr als diese 425 Euro, die die Grundversorgung wert ist, dann fliegt man – mit Freibetrag oben drauf – aus der Grundversorgung raus. Verdient man als Asylwerber 535 Euro, dann kann man obdachlos werden; das ist die Realität in vielen Bundesländern. Manche helfen sich darüber hinweg, indem sie Rückzahlungsvereinbarungen machen, aber der Status quo nach der Vereinbarung der Grundversorgung ist, dass man bei 535 Euro Einkommen auf der Straße landet. 

Da darf man sich dann nicht wundern, dass nur ein Drittel der Asylwerber arbeiten geht, denn genau das sind die Anreize, die wir mit diesem System setzen. 

Dann gibt es noch eine zweite große Schraube, die Arbeiten für Asylwerber richtig schwierig macht, und das ist die gesamte Bürokratie dahinter, denn wenn ein Arbeitgeber einen Asylwerber anstellen will, dann muss er dafür zuallererst zum AMS gehen, um eine Beschäftigungsbewilligung zu holen. Was passiert dort? – Es gibt ein Ersatzkräfteverfahren, das heißt, man prüft einmal: Gibt es nicht irgendwo eine Person, die auf genau dieser Stelle schon auch arbeiten wollen würde und kann, die das stattdessen macht? Gibt es irgendjemand anderen? Erst wenn das Ergebnis Nein ist, bekommt man eine Beschäftigungsbewilligung, erst dann darf man arbeiten – und das im Übrigen auch nur für ein Jahr bei konkret dieser Stelle und konkret diesem Arbeitgeber, sonst muss man das ganze Verfahren neu machen. 

Das ist nicht nur ein bürokratischer Wahnsinn, das behindert auch die Integration, denn Arbeit ist schlussendlich die beste Integration, und zu guter Letzt schadet es unserer Wirtschaft. Es gibt genug Stellen, für die österreichische Unternehmen keine Arbeitnehmer finden, an denen Asylwerber arbeiten wollen würden, das aber genau wegen dieses Systems nicht können.

Genau das gilt es zu ändern, denn diese überbordende Bürokratie treibt die Leute langfristig nicht nur in unsere Sozialsysteme, sie behindert auch die Integration und schadet somit uns allen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Dengler [OK].)

19.16

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.