RN/154

19.28

Abgeordneter Markus Leinfellner (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Innenminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Also wenn ich meinen Vorrednern so zuhöre, vor allem den Vorrednern der ÖVP, dann könnte man ja fast glauben, dass in diesem Land alle eitel Wonne, Sonnenschein ist, dass die Abschiebungen konsequent durchgeführt werden, dass wir Freiheitliche das nur nicht sehen wollen und wir in Wahrheit eh auf dem richtigen Weg sind. 

Herr Innenminister, genau das ist es nämlich, was Sie den Österreichern draußen erzählen wollen, und das Tag für Tag. An dieser Stelle kann ich Ihnen auch sagen: Verkaufen Sie unsere Österreicher bitte nicht für dumm! (Beifall bei der FPÖ.) Unsere Österreicher wissen, dass diese Zahlen, die Sie tagtäglich präsentieren, das Blaue vom Himmel sind, aber leider Gottes nichts anderes. Die Wahrheit schaut nämlich ganz, ganz anders aus. 

Wir haben es heute schon einmal gehört: 126 000 Syrer und 100 000 Afghanen sind seit 2015 in dieses Land gekommen. Das sind mehr, als die drittgrößte Stadt Österreichs, nämlich Linz, Einwohner hat. Da Abgeordneter Köllner und Abgeordneter Laimer vorher den Begriff der Rechtsstaatlichkeit strapaziert haben: Meine sehr geehrten Damen und Herren, all diese Menschen sind illegal in dieses Land gekommen! Das muss man halt auch einmal dazusagen. 

Wo war da die Rechtsstaatlichkeit, als die ganzen Teppichknüpfer und Rechtsstaatsverweigerer über unsere Grenzen hereingeströmt sind, meine sehr geehrten Damen und Herren? Diese toleranzromantische Zuwanderungspolitik der ÖVP und dieses Innenministers, die sehen wir leider Tag für Tag, nämlich in unserer Kriminalitätsstatistik: Die Syrer machen 1,1 Prozent der Bevölkerung aus, 3,4 Prozent allerdings bei den Verurteilungen, bei denen, die bei uns in den Häfn sitzen! 

Wenn wir uns die schweren Gewaltverbrechen anschauen, dann wird es noch um ein Vielfaches mehr. Herr Innenminister, schauen wir uns die unter 14-jährigen Syrer an: In den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der Tatverdächtigen verzehnfacht, Herr Innenminister, verzehnfacht – das muss man auch einmal klar und deutlich ansprechen, und es gibt null Lösungen, null Lösungen für diese Fehlentwicklungen! 

Schauen wir uns Ihre Zahlen, Ihre Minuszuwanderung, wie Sie es tagtäglich in den Medien nennen, einmal etwas genauer an, denn das ist ja nichts anderes als ein Taschenspielertrick, der da angewandt wird. Sie reden von originären Asylanträgen, und diese Zahlen, die werden dann kleingeredet. Die werden kleingeredet, aber bei den Außerlandesbringungen weiß man gar nicht, wie weit man diese Zahlen noch aufblasen soll: Da sind EU-Bürger dabei, da sind Ungarn dabei, Rumänen dabei, Slowaken dabei – die rechnen Sie in Ihre Statistik ein! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Karner.)

Schauen wir uns die Zahlen dann einmal genauer an! Wie viele Menschen haben Sie denn nach Syrien oder Afghanistan zurückgebracht? – Gerade einmal 14 Personen nach Syrien! Ja, sechs haben Sie zusätzlich nach den Dublin-Bestimmungen außer Landes gebracht, aber 14 nach Syrien. Wie viele waren es nach Afghanistan? – Ich glaube, davon brauchen wir nicht einmal zu reden, denn das sind ja weniger als eine Handvoll, die Sie da außer Landes gebracht haben. So beschönigen dieser Innenminister und die ÖVP die Zahlen nach außen! Wenn man EU-Bürger außer Landes bringt, dann setzt man das gleich mit Asylanträgen oder stellt das gegenüber – ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ja nicht ehrlich, was Ihnen hier präsentiert wird. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Karner.)

RN/154.1

Diesen faulen PR-Schmäh können Sie Ihren Kollegen erzählen, unsere Österreicher nehmen Ihnen den schon lange nicht mehr ab, das ist ja nichts anderes als Nebelgranaten! Auch wenn ich da jetzt nach hinten schauen muss (sich in Richtung Präsidium umdrehend), es hilft halt nur eines, das ist Remigration, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf bei den Grünen.)

Das ist das Einzige, das hilft, aber das will diese Bundesregierung - -

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.