RN/163

9. Punkt und 10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage (590 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (603 d.B.)

Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 505/A(E) der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abbau von Hürden bei Kinderbetreuungsgeldanträgen (604 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. 

Ich erteile als Erstrednerin Frau Abgeordneter Rosa Ecker das Wort.

RN/164

19.46

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Danke, Frau Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Wenn man sich die beiden Themen ansieht, die wir jetzt miteinander diskutieren, dann fragt man sich schon: Wo liegen eigentlich die Prioritäten dieser Regierung?, denn auf der einen Seite erleichtern Sie wieder den Zugang zu Familienleistungen für Vertriebene aus der Ukraine – die bisherige Voraussetzung, nämlich arbeiten zu gehen oder zumindest beim AMS vorgemerkt zu sein, schaffen Sie wieder ab –, auf der anderen Seite kämpfen österreichische Familien seit Jahren hinsichtlich Kinderbetreuungsgeld, das kompliziert, bürokratisch und für viele Eltern kaum durchschaubar ist. Das passt für uns nicht zusammen. 

Noch vor einem Jahr haben Sie als Regierungsparteien beschlossen, Erwerbstätigkeit oder zumindest beim AMS gemeldet zu sein ist wichtig, weil damit die Integration eingefordert wird. Und jetzt? – Jetzt streichen die Regierungsparteien genau diese Voraussetzung wieder. Alle Steuerzahler, die unser Sozialsystem finanzieren, werden es genauso sehen wie wir: Das ist keine Verschärfung, sondern eine Erleichterung für jene, die noch nie etwas in unser System eingezahlt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass Menschen in der Grundversorgung künftig von der Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, ist richtig, das fordern wir sowieso schon seit Jahren. Für uns gilt aber auch: Von denen, die dauerhaft staatliche Leistungen erhalten und arbeiten können, darf der Staat auch Mitwirkung verlangen. Ich weiß, Sie kommen dann wieder damit: Die EU hätte das ja vorgesehen!, und: Wir müssen das ja beschließen!, aber wenn europäische Regeln falsch sind, dann muss Österreich in Brüssel auch für andere Regeln eintreten – das hatten wir heute schon in der Europastunde. Dafür sitzen Sie als Bundesregierung am Verhandlungstisch. Man kann in Brüssel nicht alles hinnehmen und dann den Österreichern zu Hause erklären, man könne leider nichts machen. (Abg. Darmann [FPÖ]: So schaut’s aus!)

Damit bin ich beim zweiten Thema, beim Kinderbetreuungsgeld. Da könnten sie nämlich sehr wohl etwas machen: Arbeiterkammer, Volksanwaltschaft, Familienorganisationen zeigen schon seit Jahren die Hürden auf. Eltern müssen Formulare verstehen, Fristen einhalten, Unterlagen nachreichen, aufs Geld warten. Im schlimmsten Fall bekommen sie nach Jahren eine Aufforderung zur Rückzahlung, obwohl sie selbst gar keinen Fehler gemacht haben. Genau deshalb haben wir unseren Antrag eingebracht, wir wollten diese Hürden abbauen. Was ist seither passiert? – Die Regierungsparteien haben unseren Antrag mehrmals vertagt und heute wird unser Antrag abgelehnt. Gleichzeitig bringen die Regierungsparteien einen eigenen Antrag ein und fordern Entbürokratisierung, Digitalisierung, bessere Prozesse und mehr Transparenz. (Beifall bei der FPÖ.)

Man könnte auch ganz einfach sagen, sie lehnen unseren Antrag ab und beschließen unsere Problembeschreibung anschließend selbst. Aber wissen Sie was, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Weil wir hoffen, dass am Ende etwas für unsere Familien herauskommt, werden wir diesem Antrag zustimmen. (Ruf bei der SPÖ: Bravo!) Ich habe im Ausschuss aber auch schon gesagt: Es gibt dazu von uns kein Vorschussvertrauen. Das Vertrauen, dass die Hürden betreffend Kinderbetreuungsgeld tatsächlich gelöst werden, ist gelinde gesagt ausbaufähig, denn bereits seit 2023 läuft der sogenannte österreichweite Workflow betreffend Kinderbetreuungsgeld und trotzdem beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei nationalen Fällen laut Ministerium sechs bis acht Wochen.

Die Eltern erwarten sich ein einheitliches und verständliches Antragsformular, sie erwarten sich verbindliche Bearbeitungsfristen, sie brauchen automatische Informationen, wenn Unterlagen fehlen, und es darf auch wegen Fehlern von Dritten zu keinen Rückforderungen kommen. Wenn nämlich die Eltern alle vorgeschriebenen Untersuchungen beim Kinderarzt ordentlich absolvieren, aber vielleicht in der Arztpraxis ein Fehler bei der Eintragung passiert, dann darf es nicht zu Rückforderungen an die Eltern kommen. Es braucht klare Informationen zu den persönlich zutreffenden Zuverdienstgrenzen und vor allem auch einen Bescheid, auf den sie sich verlassen können. Die Politik bräuchte Transparenz dahin gehend, wie lange die einzelnen Krankenversicherungsträger tatsächlich brauchen und wie viele Rückforderungen und Beschwerden es gibt.

Unser Antrag wird heute abgelehnt, aber offensichtlich war er höchst notwendig, damit sich bei der Regierung überhaupt etwas bewegt. Für uns ist ganz klar: Wir müssen für unsere Familien im eigenen Land endlich den Zugang zu Familienleistungen verbessern, und wer nie in Österreich eingezahlt hat, darf nicht besser gestellt sein als unsere Familien. (Beifall bei der FPÖ.)

19.51

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Daniela Gmeinbauer.

RN/165

19.51

Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Danke schön, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Hohen Haus! Nach über vier Jahren Krieg erreichen uns auch heute noch bedrückende Bilder aus der Ukraine. Der russische Angriffskrieg dauert bedauerlicherweise weiterhin an. Viele Familien können noch immer nicht zurück. Wir haben diesen Menschen von Anfang an geholfen und wir stehen auch heute noch zu dieser Entscheidung.

Deshalb ist es auch richtig und wichtig, die Familienleistungen genau für diese Vertriebenen zu verlängern. Diese Verlängerung bringt aber auch eine wichtige gesetzliche Klarstellung: Wer Leistungen aus der Grundversorgung bezieht, erhält künftig nicht zusätzlich die Familienbeihilfe. Warum ist das sinnvoll? – Die Grundversorgung ist eine staatliche Unterhaltsleistung. Sie deckt sowohl den Lebensunterhalt als auch das Wohnen und die Verpflegung der Bezieher ab. Die Familienbeihilfe leistet aber ebenfalls einen Beitrag zum Unterhalt der Kinder. Wer beides gleichzeitig bezieht, wird für denselben Zweck, also doppelt, vom Staat unterstützt. Das ist ungerecht, und zwar jenen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber, die jeden Tag arbeiten gehen und deren Beiträge diese Leistungen mitfinanzieren. Mit dieser Änderung bereinigen wir Doppelstrukturen, harmonisieren Familien- und Sozialleistungen und schaffen ein klares und gerechteres System.

RN/165.1

Daher darf ich folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Johanna Jachs, Christian Oxonitsch, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend, 603 der Beilagen, über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden, 590 der Beilagen, einbringen.

Die Begründung: Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll insbesondere der Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Begutachtungsverfahren Rechnung getragen werden. Zudem erfolgen Klarstellungen zum Inkraft- beziehungsweise Außerkrafttreten.


Erlauben Sie mir, weil es mir persönlich ein sehr wichtiger Punkt ist, noch anzumerken, dass damit diesen Schutzberechtigten in Österreich auch der Zugang zum freien Arbeitsmarkt gesichert ist. Ich bin überzeugt davon, dass dies auch einige dieser angesprochenen Damen und Herren in Anspruch nehmen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.54

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/165.2

Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Kinderbetreuungsgeldgesetz (AA-84)

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er wurde verteilt und auch in den Grundzügen erläutert.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard Herzog.

RN/166

19.54

Abgeordneter Bernhard Herzog (SPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn ein Baby am Weg ist und wenn aus einem Paar eine Familie wird, dann stellen sich auf einmal ganz viele neue Fragen. Viele denken da zuerst an den Kinderwagen, an die Windeln, ans Babybett, aber ein wesentlicher Punkt ist, wie die zukünftigen Eltern ihre Karenzzeit gestalten wollen – und schon sind wir mittendrin im Thema der Karenz und des Kinderbetreuungsgeldes. Ich konzentriere mich da vor allem auf den Tagesordnungspunkt 10.

Dazu erst eine gute Nachricht: Wenn es um Familienleistungen geht, sind wir in Europa an der Spitze. Wir zahlen im internationalen Vergleich viel Geld zur Unterstützung von Familien aus. Eines steht fest: Wir haben in Österreich einen starken Sozialstaat, der unsere Familien unterstützt, und darauf können wir sehr, sehr stolz sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein weiterer positiver Punkt: Eltern haben bei Karenz und Kinderbetreuungsgeld eine große Auswahlmöglichkeit. Das ist gut so. Gleichzeitig müssen wir uns aber auch die Kritik sehr genau anschauen. Rechnungshof, Volksanwaltschaft, Arbeiterkammer und viele Eltern berichten von Problemen. Es gibt Hunderte Varianten betreffend die Dauer des Kinderbetreuungsgeldbezuges, genutzt werden aber nur einige wenige, zumeist die kürzeste und die längste Variante. Die Arbeiterkammer sagt klar, dass das System sehr kompliziert ist. Das wurde mittels einer Befragung bestätigt: 62 Prozent der befragten Eltern sahen das Hauptproblem bei den komplizierten Regelungen, 45 Prozent empfanden das Antragsformular als zu kompliziert. Ich habe persönlich mit Berater:innen der Arbeiterkammer gesprochen, die mir das auch bestätigt haben. Das System ist leider teilweise an der Grenze der Beratbarkeit.

Wenn ein System so kompliziert ist, dann passieren leider auch Fehler. Da gibt es Beispiele wie das einer jungen Mutter, die im Beratungsgespräch etwas falsch verstanden hat, statt des einkommensabhängigen das pauschale Kinderbetreuungsgeld beantragt hat und dann erst leider nach der Frist draufgekommen ist – leider kein Einzelfall.

Deshalb müssen wir uns dieser Thematik intensiv annehmen. Das macht auch die Regierung. Im Regierungsprogramm ist das festgeschrieben: „Entbürokratisierung und Vereinfachungen für Familien durch Verbesserungen des Prozesses“. In der Regierung gibt es dahin gehend also ein klares Bewusstsein, deswegen hier auch der §-27-Abs.-3-Antrag, der fixiert, dass es da bis Ende des Jahres Konkretisierungen geben soll und die Vorhaben konkret vorgelegt werden sollen. Das ist gut so, weil unser Anspruch sein muss, dass sich die Eltern aufs Baby freuen können und vorbereiten können und sich keine Sorgen über die Bürokratie machen müssen. Daran müssen wir arbeiten. Das ist wichtig für die Familienpolitik. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte noch einen Punkt besonders hervorheben, der mir persönlich wichtig ist und der im Zuge der Verbesserungen des Karenzsystems auch beachtet werden muss, nämlich die Väterbeteiligung. Viele Väter wollen in Karenz gehen, doch sie werden daran gehindert – durch finanzielle Sorgen, durch den Chef, aufgrund des Arbeitsplatzes, durch veraltete Vorstellungen in ihrem Umfeld. Da gibt es auch ordentlich etwas zu verbessern. Es gibt viel zu tun. Arbeiten wir daran, für die Familien in Österreich ein gutes, ein familienfreundliches Umfeld zu schaffen und damit auch ein besseres Karenzsystem! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.58

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gertraud Auinger-Oberzaucher.

RN/167

19.58

Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Seit mehr als viereinhalb Jahren führt Russland Krieg gegen die Ukraine, seit mehr als viereinhalb Jahren herrscht Krieg in Europa und seit mehr als viereinhalb Jahren leben Ukrainerinnen und Ukrainer bei uns, weil sie vor einem Krieg fliehen mussten, den sie sich nicht ausgesucht haben. Rund 22 000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche. Sie gehen bei uns in die Kindergärten, in die Schulen. 2025 waren bereits 605 Ukrainerinnen und Ukrainer in Lehrverhältnissen in Österreich und am Arbeitsmarkt hat sich in den letzten vier Jahren sehr, sehr viel getan.

Mehr als 25 000 ukrainische Staatsangehörige waren 2025 in Österreich unselbstständig beschäftigt und erwerbstätig. Fast zwei Drittel davon sind Frauen. Zum Vergleich: 2022 waren das erst 10 000 Menschen. Sieben von zehn Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Österreich leben, sind Teil des Arbeitsmarktes.

In Richtung Kollegin Ecker darf ich sagen: Wer die Ukrainerinnen und Ukrainer nach viereinhalb Jahren noch immer hauptsächlich als Belastung des Sozialsystems beschreibt und die Fakten verdreht, ignoriert einfach die Realität. (Zwischenruf der Abg. Ecker [FPÖ].) Viele in diesem Haus haben über diese Menschen immer wieder vieles gesprochen und gesagt, aber keiner – vor allem nicht aus Ihrer Richtung – hat sich mit der Arbeit, die sie leisten, und dem Beitrag, den sie in Österreich leisten, auseinandergesetzt. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Neßler [Grüne].)

Genau diese Entwicklung wollen wir mit einer Regelung, die den Weg in ein selbstbestimmtes Leben und in den österreichischen Arbeitsmarkt begleitet und unterstützt, weiterhin vorantreiben. Deshalb erhalten Ukrainevertriebene, die nicht in der Grundversorgung sind, Familienbeihilfe. Für jene Familien, die in der Grundversorgung sind und deren Kinder erhebliche Behinderungen haben, gibt es ebenso Kinderbeihilfe. Die Familienbeihilfe wird rückwirkend ab dem 1. Juli ausbezahlt, der Anspruch wird künftig an die Dauer des Aufenthaltsrechts geknüpft, und die Regelung ist im Gegensatz zu allen bisherigen Regelungen zeitlich nicht limitiert. So wie der Entwurf und die Stellungnahmen sehr gründlich gecheckt wurden, wird es auch in Zukunft der Fall sein: Wir werden genau hinschauen, wie die neue Regelung für ukrainische Familien tatsächlich funktioniert. 

Hinter all diesen Bestimmungen stehen Familien, die seit viereinhalb Jahren mit den Folgen eines Krieges leben, den sie sich nicht ausgesucht haben, was sie hier daraus machen, schon; und sie sollen damit weitermachen, ohne sich jedes halbe Jahr wieder fragen zu müssen, ob sie noch dazugehören. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

20.01

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler.

RN/168

20.01

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Danke, Frau Präsidentin. – Ja, wenn man der Vorrednerin von den NEOS zuhört, dann muss man sagen: Klingt ja eigentlich gut! (Abg. Shetty [NEOS]: Ja, klingt eh gut!) Die Familienbeihilfe für vertriebene Ukrainer und Ukrainerinnen wird verlängert, die Befristung fällt; aber – es gibt ein großes Aber – wer Grundversorgung bezieht, soll gar keine Familienbeihilfe mehr bekommen. Was heißt das? – Wer auf die Grundversorgung angewiesen ist, der hat kein Lotterleben. Die Grundversorgung ist das letzte – das letzte soziale Netz, das Menschen haben, damit sie überhaupt über den Monat kommen. 

Stellen wir uns eine Mama mit ihren Kindern vor: Die überlegt sich nämlich ganz genau beziehungsweise muss sich ganz genau überlegen, wie sich das mit der Rechnung ausgeht. Die Heizung läuft nur dann, wenn es wirklich, wirklich sein muss. Und dann kommt der Staat und sagt: Du hast zwar die Grundversorgung, aber dafür nehmen wir dir auch noch die Familienbeihilfe! Das ist Geld, das für die Kinder da wäre. – Das, was ihr macht, ist, die Heizung abzudrehen und dann zu sagen: Schaut selber, wie ihr euch warm haltet! 

Genau davor haben Sozialorganisationen gewarnt, in der Begutachtung wurde davor gewarnt, im Ausschuss haben wir darüber gesprochen, und es wurde uns versprochen, dass die Härtefälle abgefedert werden, dass die Stellungnahmen aus der Begutachtung mit einfließen und dass es einen Abänderungsantrag gibt. Dann gab es diesen Abänderungsantrag, zwar sehr kurzfristig, aber ich war voller Hoffnung, dass das Ganze repariert wird. Was ist passiert? – Es steht nichts, wirklich gar nichts an Verbesserungen in diesem Abänderungsantrag. Das waren leere Versprechen. (Abg. Zorba [Grüne]: Was hat die Regierung jemals verbessert? – Nichts!) Diese Regierung hat nichts an dem Gesetz verbessert, und deshalb werden wir Grüne ganz, ganz sicher nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

Bevor das irgendjemand verdreht: Wir sind nicht gegen eine Verlängerung der Familienbeihilfe, aber mit uns geht es familienpolitisch sicher nicht so weit, dass wir Kinder im Stich lassen. 

Wir haben heute bei der Dringlichen der FPÖ über das Thema Kinderschutz gesprochen, und alle hier herinnen haben sich committet: Es braucht mehr Kinderschutz. Es haben sogar alle dem Antrag der Regierungsparteien zugestimmt: Es braucht mehr Kinderschutz. Wenn wir über Kinderschutz reden, dann müssen wir aber auch über finanziellen Schutz für Kinder reden, und das passiert nicht, denn die, die es ohnehin schon nicht einfach haben, lassen wir jetzt noch mehr alleine. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfte wirklich nicht sein.

Zu den Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ, weil es immer und immer und immer wieder kommt: Die Familienbeihilfe fließt nicht nach Kiew, und das wissen Sie ganz genau; sie hilft Kindern, die hier sind, die hier ankommen. Hören Sie also auf, Kinder als Feindbild herzunehmen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Genau diese Hetze hat bei der FPÖ System, das wissen wir. Sie picken die Schwächsten der Gesellschaft raus und schüren Neid und das Misstrauen der Gesellschaft. 

Mein Vorredner, Kollege Shetty, hat es angesprochen, die Kollegin von der SPÖ hat es angesprochen, ich habe es auch schon einmal angesprochen, aber wir haben noch immer keine Stellungnahme zu dem beziehungsweise Entschuldigung für das bekommen, was passiert ist: Euer Innsbrucker Gemeinderat hat – das muss man sich einmal vorstellen – eine Liste von Erstklässlern veröffentlicht und das mit der Forderung nach – ich zitiere – Remigration verbunden. Was haben Melek oder Mustafa falsch gemacht, außer dass sie in Ihren Augen den falschen Namen haben? Was haben sie euch getan? 

Was mich sehr berührt hat: Die Mutter eines betroffenen Kindes meinte dazu: „Ich wüsste nicht, in welches Land ‚remigriert‘ werden soll, mein Kind ist hier geboren, ich bin hier geboren, wir sind Österreicher“. 

Eines könnt ihr euch merken: Ihr entscheidet sicher nicht darüber, ihr bestimmt sicher nicht darüber, wer Teil unserer Gesellschaft ist und wer nicht. (Abg. Kickl [FPÖ]: Und ihr bestimmts nicht drüber ...!) Kinder brauchen unseren Schutz und sicher nicht euren Hass! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Shetty [NEOS].)

Eines verspreche ich euch auch: Wir werden uns immer schützend vor die Menschen stellen, die überhaupt nichts verbrochen haben, außer dass sie in euren Augen vielleicht den falschen Namen haben, denn wir machen Politik für die Menschen und nicht gegen sie! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kickl [FPÖ]: Ja, ja! Das glaubts aber auch nur ihr!)

20.05

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Margreth Falkner. (Abg. Kickl [FPÖ]: Auch den Tirolern sind die Augen aufgegangen! – Abg. Zorba [Grüne]: Könnts ja was dazu sagen, oder? Oder ist das normal, was der Kollege in Innsbruck gemacht hat? – Abg. Kickl [FPÖ]: Einfach zum Nachdenken! – Abg. Zorba [Grüne]: Zum Nachdenken? Dann fangts einmal an zum Denken! – Abg. Shetty [NEOS]: ... ist nicht seine Stärke, glaube ich!)

RN/169

20.06

Abgeordnete Margreth Falkner (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und alle, die uns heute noch zuschauen! Wenn wir über staatliche Unterstützung für Familien sprechen, dann müssen wir auch über Gerechtigkeit und über Menschlichkeit sprechen, denn hinter jedem Gesetz, hinter jedem Paragrafen und hinter jeder Zahl stehen Eltern, die die Verantwortung für ihre Kinder haben, stehen Familien, die sich Sicherheit wünschen, und stehen Kinder, die unsere Unterstützung dringend brauchen. Genau deshalb müssen wir darauf achten, dass unsere staatlichen Leistungen gerecht, nachvollziehbar und auch treffsicher sind. 

Was bedeutet das für die heutige Gesetzesänderung? – Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, ebenso wie subsidiär Schutzberechtigte, die in Österreich Grundversorgung beziehen, erhalten bereits staatliche Unterstützung. Das beinhaltet auch den Unterhalt für die Kinder, deshalb entfällt für sie der zusätzliche Anspruch auf Familienbeihilfe. Ausgenommen sind Eltern, die für Kinder mit Behinderung sorgen müssen. Hingegen erhalten Ukrainevertriebene, die nicht in der Grundversorgung sind, weiterhin die Familienbeihilfe, und zwar rückwirkend ab 1. Juli, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig oder beim AMS vorgemerkt sind. 

Damit – und das ist gut so – schaffen wir klare Regeln, damit vermeiden wir Doppelbezüge, und wir vereinfachen den Zugang zu Familienleistungen. Genau diesen Gedanken führen wir mit unserem gemeinsamen Fünfparteienantrag zum Kinderbetreuungsgeld dann auch weiter. Damit wollen wir Verfahren vereinfachen, die Digitalisierung vorantreiben und vor allem auch für mehr Transparenz sorgen. 

Konkrete Vorschläge sollen bis Ende des Jahres ausgearbeitet werden. Unser Ziel ist es, dass Familien einfacher, rasch und unkompliziert zu ihrem Kinderbetreuungsgeld kommen. Wer Kinder hat, wer Beruf und Familie vereinbaren und unter einen Hut bringen muss, der muss ohnehin jeden Tag jonglieren, organisieren und planen. Eine gute Familienpolitik zeigt sich nicht nur daran, welche Leistungen wir bieten, sondern sie zeigt sich auch daran, wie wir den Familien diese Leistungen zukommen lassen – ohne ihnen unnötig Steine in den Weg zu legen, sondern vielmehr, um ihnen den Rücken zu stärken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.08

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch.

RN/170

20.08

Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich will es gleich ganz offen sagen: Die Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage und zu dem Abänderungsantrag ist tatsächlich nicht ganz einfach gewesen; sie ist letztendlich das Ergebnis – ja, ich stehe auch dazu – einer sehr intensiven Abwägung. (Abg. Zorba [Grüne]: Zwischen der SPÖ und der SPÖ!)

Es ist ja mehrfach betont worden, gerade auch von Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsparteien, dass diese Regierungsvorlage durchaus einige Verbesserungen für Kinder bringt, auch, dass sie unbefristet ist. Sie bringt endlich auch Rechtssicherheit für Familien, etwas, was eigentlich schon vor dreieinhalb Monaten hätte stattfinden sollen; spät, aber doch bringt sie diese Rechtssicherheit. Und sie schafft damit auch gewisse Voraussetzungen für mehrere Tausend Kinder und deren Familien, sodass sie die Möglichkeit bekommen, Familienbeihilfe zu beziehen. Das ist die eine Seite, die natürlich zu berücksichtigen ist.

Auf der anderen Seite ist die Frage der Beseitigung von Doppelgleisigkeiten, der man ja durchaus etwas abgewinnen kann, immer ein zweischneidiges Schwert, weil sie den Eindruck erweckt, als würde es immer nur die volle Grundversorgung geben. Wir wissen aber, dass viele junge Menschen oder viele Familien aus der Ukraine eben nicht die volle, sondern nur geringe Zuzahlungen kriegen, weil sie zum Beispiel auch beschäftigt sind. Da schafft diese Lösung aus meiner Sicht letztendlich sozialpolitisch tatsächlich Ungerechtigkeit. Das muss man ganz offen sagen. Ich werde und wir werden daher die Situation, wie damit umgegangen wird, sehr aufmerksam beobachten. Gerade der Herr Innenminister, glaube ich, wird da möglicherweise durchaus gefordert sein: Wie schaut es dann mit Familien in privaten Unterkünften aus? Können die tatsächlich noch weiter das tun, was wir ja eigentlich wollen, sich nämlich hier voll integrieren, in den Arbeitsmarkt kommen und letztendlich damit umgehen?

Es gibt durchaus – und das ist in der Begutachtung auch deutlich geworden – auch sehr viele europarechtliche Bedenken, die aus meiner Sicht auch zu berücksichtigen gewesen wären. Nichtsdestotrotz – ich habe es gesagt, wir haben es intensiv abgewogen –: Diese Regierungsvorlage stellt für einen großen Teil der Familien sicher, dass sie in den Anspruch der Leistungen kommen. Ich sage aber gleichzeitig dazu: Sollte es da zu besonderen Härtefällen kommen, dann müssen wir uns über die ganze Frage sicherlich noch einmal unterhalten.

Ich teile durchaus das von Kollegin Neßler Vorgebrachte: Ich hätte es mir auch besser gewunschen. Sozialpolitisch, europarechtlich, glaube ich, wäre da noch etwas mit etwas gutem Willen drinnen gewesen. Es ist nicht so. Wir haben trotz alledem die Verantwortung – das ist halt Ihr Vorteil als Oppositionspartei – für viele Tausend andere Familien, und deshalb werden wir auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.11

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs.

RN/171

20.11

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt zwar die letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt, muss aber noch einmal auf das eingehen, was die Erstrednerin gesagt hat, liebe Kollegin Ecker, was du gesagt hast, denn du hast hier am Rednerpult unterstellt: Na ja, die Regierung gibt den Ukrainevertriebenen jetzt mehr Geld, sprich Familienbeihilfe – das war das, was du unterm Strich gesagt hast und womit du wieder versucht hast, Gruppen gegeneinander auszuspielen –, und österreichische Familien kriegen jetzt weniger! – Das stimmt nicht.

Ich glaube, du hast das Gesetz, um das es jetzt geht, missinterpretiert. (Zwischenruf der Abg. Ecker [FPÖ].) – Stimmt, ja, es steht drinnen, Familienbeihilfe für ukrainische Familien kann bezogen werden, und zwar, solange der Aufenthaltstitel da ist, und wir brauchen die Regelung nicht mehr jedes halbe Jahr zu verlängern. Das ist doch sehr positiv. (Zwischenruf der Abg. Ecker [FPÖ].)

Was aber auch in diesem Gesetz drinnen steht: Jene, die in der Grundversorgung sind, kriegen die Familienbeihilfe jetzt nicht mehr. Das ist also eigentlich die Klarstellung, die wir treffen, und ich glaube, das ist schon sehr wichtig, weil wir da jetzt einfach Mehrleistungen beziehungsweise Doppelförderungen und Mehrfachleistungen einen Riegel vorschieben. Das ist eigentlich auch nur Fairness für die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte auch noch etwas zum zweiten Tagesordnungspunkt in dieser Debatte sagen, und da geht es ums Kinderbetreuungsgeld. Ich, Sie, alle Eltern wissen es: Wenn man ein Kind bekommt, ein Neugeborenes in der Familie begrüßen darf, dann stellt das das eigene Leben ziemlich auf den Kopf. Da muss man die Familie neu organisieren, da braucht man viel Zeit für die Familie, für die Kinder und man hat wahrscheinlich den Kopf nicht so für Anträge, Behördenwege und sonstige Zettelwirtschaft frei, wenn man das jetzt einmal so salopp formulieren möchte – und dieses Bewusstsein ist auch im Ministerium da. 

Wir haben erst heute wieder eine Gesprächsrunde gehabt, in der es um die Vereinfachung von Anträgen für den Bezug des Kinderbetreuungsgelds gegangen ist. Das ist schon sehr augenöffnend. Es gibt Hunderte vielfältige Modelle für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Das ist wichtig, weil auch die Familienkonstellationen sehr, sehr vielfältig und unterschiedlich sind. Wir versuchen, auch auf dem Verwaltungsweg sehr viel Flexibilität für die österreichischen Familien zu schaffen, und wir haben da in den letzten Jahren auch schon sehr viel getan.

Ich erinnere daran, dass der Familienzeitbonus auf rund 1 700 Euro verdoppelt wurde, dass wir Antragsfristen verlängert haben, und dass wir auch ermöglicht haben, den Bezug dieses Familienzeitbonus nicht mehr auf einen späteren Bezug vom Kinderbetreuungsgeld des Vaters anzurechnen. Da haben wir also viel getan. Zuverdienstgrenzen wurden erhöht und so weiter und so fort. Genau da wollen wir dranbleiben. 

Es gibt jetzt den österreichischen Workflow – im positiven Sinn – bei der Bearbeitung der Anträge. Das ist gut so. Die Anträge werden österreichweit bearbeitet. Das führt auch zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge. Wir bleiben dran, und darum gibt es unseren gemeinsamen Antrag, da weiter voranzukommen, moderner zu werden, rascher zu werden und einfach weniger Bürokratie für die Familien zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.14

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tina Angela Berger.

RN/172

20.14

Abgeordnete Tina Angela Berger (FPÖ): Danke, Frau Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Familien kämpfen seit Jahren mit völlig unnötiger Bürokratie, wenn es ums Kinderbetreuungsgeld geht. Im schlimmsten Fall drohen sogar Rückforderungen, nur weil zum Beispiel im Mutter-Kind-Pass ein kleiner Eintragungsfehler passiert ist, obwohl die Eltern selbst alles richtig gemacht haben – und das alles in einer Zeit, in der Miete, Einkauf, Tanken, Strom, Heizkosten immer teurer und teurer werden. Wie sollen die Menschen das alles noch bewältigen? 

Was macht diese Regierung, was macht Schwarz-Rot-Pink? – Sie verkauft uns doch allen Ernstes die sogenannte Spritpreisbremse und die lächerliche Mehrwertsteuersenkung auf das eine oder andere Lebensmittel als ganz großen Wurf. (Beifall bei der FPÖ.) Die Menschen, die ohnehin schon jeden Euro zweimal umdrehen müssen, die durchschauen diesen Versuch aber. Die durchschauen diesen Versuch, das Ganze als große Entlastung zu verkaufen. Zusätzlich macht man unseren Familien also auch noch beim Kinderbetreuungsgeld das Leben unnötig schwer. 

Laut Arbeiterkammerbefragung ist mehr als die Hälfte mit dem Kinderbetreuungsgeld gar nicht bis eher nicht zufrieden. Kritisiert werden vor allem die komplizierten Regelungen, unverständliche Zuverdienstgrenzen und das aufwendige Antragsformular. Auch die Volksanwaltschaft weist seit Jahren auf Missstände hin. Was hat sich bis jetzt geändert? Was ändert sich? – Einfach nichts. Deswegen haben wir Freiheitliche auch dazu einen Antrag eingebracht. Wir wollen einfachere Anträge, weniger bürokratische Hürden und vor allem eine schnelle bürgerfreundliche Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden es erraten: Auch dieser Antrag wurde wiederholt von Schwarz, Rot und Pink abgelehnt. Jetzt kommt es aber: Genau diese Herrschaften bringen dazu einen eigenen Antrag ein. Was steht da drinnen? – Unsere Forderungen nur in abgeschwächter Form. (Zwischenruf des Abg. Oberhofer [NEOS].) Weil es uns Freiheitlichen ja wirklich um die Familien in unserem Land geht, findet der Antrag als kleiner Schritt in die richtige Richtung dennoch unsere Unterstützung, denn durch die Umsetzung dieses Beschlusses erwarten wir zukünftig zumindest beim Kinderbetreuungsgeld ein bisschen weniger Bürokratie. (Beifall bei der FPÖ.)

20.18

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

RN/173

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

RN/173.1

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden, in 590 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Johanna Jachs, Christian Oxonitsch, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Abgeordnete Jachs, Oxonitsch, Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen: Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und 2.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

RN/173.2

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: zunächst über den Antrag des Ausschusses für Familie und Jugend, seinen Bericht 604 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 505/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für die Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen. 

RN/173.3

Nun kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 604 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „weitere Entbürokratisierung und Vereinfachung für Familien bei der Beantragung von Kinderbetreuungsgeld“.

Wer stimmt dem zu? – Das ist einstimmig angenommen. (xx/E)